Philip Rosenthal wäre am 23. Oktober 105 Jahre alt geworden. Der 1916 in Berlin geborene Porzellan-Unternehmer, beteiligte als einer der Ersten in den Wirtschaftswunderjahren seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen am Kapital des Unternehmens und wurde dafür von Unternehmerkollegen als Sozialist gescholten. Auch in der Politik und den Unternehmerverbänden galt der politisch engagierte Chef des gleichnamigen weltbekannten Porzellanherstellers als unbequemer Querdenker. Er glaubte an soziale Gerechtigkeit und wollte die Ungleichheit zwischen Vermögenden und Lohnabhängigen verringern, indem er neben der Mitbestimmung auch die Beteiligung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen an den Unternehmenserträgen forderte. Zwischen dem ungerechten Kapitalismus und dem ineffizienten Kommunismus stellte die Mitarbeiterbeteiligung für ihn den Weg zur Demokratisierung der Wirtschaft dar.

In seiner eigenen Firma begann Rosenthal 1963 mit der Umverteilung des zuwachsenden Vermögens. Anstelle der bis dahin üblichen Ausschüttung, ermöglichte er seinen Angestellten begünstigte Zukaufmöglichkeiten und Investmentzertifikate, die je nach Betriebszugehörigkeit auch gratis abgegeben wurden. Zeitweilig waren bis zu 60% der Belegschaft über Belegschaftsaktien beteiligt. Im Durchschnitt kaufte jeder beteiligte Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin alljährlich Aktien im Wert von 1.000 DM. Nach seiner Überzeugung konnten die Unternehmen den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen deutlich mehr zahlen, als der Verteilungsspielraum eigentlich hergab – vorausgesetzt, der zusätzliche Lohn blieb als Eigenkapital in den Betrieben und würde so nicht die Preise erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Ausland schwächen.

Um sein Anliegen bundesweit durchsetzen zu können, trat er 1969 in die SPD ein und lies sich in den Bundestag wählen. Seine Vorstellung war, dass über Tarifverträge und staatliche Subventionen jeder deutsche Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin binnen zehn Jahren ein Vermögen im Gegenwert eines durchschnittlichen Jahreseinkommens bilden können sollte. Als Parlamentarischer Staatssekretär im Wirtschaftsministerium unter der Regierung Willy Brandt legte er einen Plan vor, der eine Vermögensbildung von sechs Milliarden DM jährlich durch Beteiligung am Produktivvermögen vorsah. Seine Vorstellung einer umfassenden Gesetzgebung für die Mitarbeiterbeteiligung scheiterte jedoch nicht nur an Bundeswirtschaftsminister Karl Schiller, sondern auch am Widerstand der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften. Im November 1971 trat er schließlich wegen Differenzen mit Wirtschaftsminister Schiller über das Tempo der Umsetzung der Arbeitnehmerbeteiligung zurück.

Philip Rosenthal starb 2001 im Alter von 84 Jahren und liegt im Garten von Schloss Erkersreuth bei Selb in Oberfranken begraben.

Eine US-Amerikanische Analyse von Thomas Dudley und Ethan Rouen, die im Mai im Harvard Business Review erschienen ist, zeigt, dass eine breite Mitarbeiterbeteiligung den Wohlstand großer Bevölkerungsteile drastisch erhöhen würde, während sie sich auf die Reichen nur mäßig negativ auswirkt.

Wie Daten einer Erhebung der Federal Reserve Board über das Vermögen der privaten Haushalte in den USA zeigen, ist der größte Vermögenswert der Reichen der Besitz von Unternehmen. Die reichsten ein Prozent der amerikansichen Bevölkerung besitzen dabei die Mehrheit des gesamten Unternehmensvermögens und die obersten 10 % mehr als 90 %. Diese Eigentumskonzentration trägt laut den Autoren dazu bei, dass die Vermögensungleichheit in den Vereinigten Staaten auf ein Niveau angewachsen ist, das in der Geschichte nur selten zu beobachten war. Die Renditen der Vermögenswerte, die den Reichen gehören, ermögliche es ihnen, ihr Vermögen mit Raten zu vermehren, die die Mehrheit der Amerikaner und Amerikanerinnen nicht erreichen kann, wenn sie weitgehend auf Löhne angewiesen seien, wie es in der Analyse heißt.

Anhand einer empirischen Modellrechnung untersuchten die Autoren, was passieren würde, wenn alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen jeweils zu 30 % an ihren Unternehmen beteiligt wären. Bei denjenigen, die am wenigsten von den jüngsten kometenhaften Zuwächsen auf dem Arbeits- und Aktienmarkt profitiert haben, würden sich dabei dramatische Veränderungen ergeben, so das Ergebnis der Analyse. Demnach würde sich der Anteil des Vermögens der unteren 50 % der Amerikaner und Amerikanerinne mehr als vervierfachen und von 1,4 % des gesamten Nettovermögens auf 6,4 % ansteigen. Die Kosten an der Spitze wären dabei für alle außer den Allerreichsten vernachlässigbar. Die 90- bis 99-Perzentile des Wohlstands würden einen durchschnittlichen Rückgang von 1 % ihres Nettovermögens verzeichnen. Nur die obersten 1 % würden mit einem Rückgang ihres Nettowertes um 14 % einen nennenswerten Rückgang erleben.

>>Den gesamten Beitrag finden Sie kostenpflichtig unter https://www.hbs.edu/faculty/Pages/item.aspx?num=60240

Die Mitarbeiterbeteiligung eröffnet breiten Schichten der Bevölkerung die Teilhabe am Erfolg der Wirtschaft und fördert den langfristigen Vermögensaufbau in Arbeitnehmerhand. Im internationalen Vergleich nutzt Deutschland jedoch die Kapitalbeteiligung in Arbeitnehmerhand noch immer unzureichend als Instrument der Vermögensbildung und Altersvorsorge.

Mit den neuen Regelungen im Rahmen des Fondsstandortgesetzes ist nun seit vielen Jahren ein wenig Bewegung in das Thema gekommen. Nicht zuletzt auch durch die verstärkte Nachfrage seitens junger Startups, bei denen die Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenserfolg ein Selbstverständnis ist.

Mit unseren Wahlprüfsteinen wollen wir von den im Bundestag vertretenden Parteien wissen, wie sie zu den Themen Vermögensbildung und Mitarbeiterbeteiligung stehen. Wie auch schon in der Vergangenheit, haben wir dazu Fragen bei ihnen eingereicht, um von den potenziellen Entscheiderinnen und Entscheidern ihren Standpunkt und mögliche Vorschläge und Ideen zu erfahren, wie sie die Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland weiter voran bringen wollen.

  1. Welchen Stellenwert messen Sie der Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand bei?
  2. Welche Bedeutung messen Sie hierbei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung bei?
  3. Welchen Stellenwert messen Sie der Mitarbeiterkapitalbeteiligung als weitere Säule der Altersvorsorge bei?
  4. Wie stehen Sie dazu, den Freibetrag für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung weiter zu erhöhen?
  5. Die nachgelagerte Besteuerung übertragener Vermögensbeteiligungen steht bislang nur jungen und kleineren Unternehmen zu. Wie stehen Sie dazu diese Regelung auf alle Unternehmen auszuweiten?
  6. Wie stehen Sie dazu, die Arbeitnehmersparzulage für die Vermögenswirksamen Leistungen zu erhöhen bzw. die entsprechenden Einkommensgrenzen von derzeit 20.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete anzuheben?
  7. Welche weiteren Wege der Förderung der Vermögensbildung und der Mitarbeiterkapitalbeteiligung können Sie sich vorstellen?
  8. Gedenken Sie Maßnahmen zu ergreifen, um jungen Startups die Übertragung von echten oder virtuellen Unternehmensanteilen an ihre Mitarbeiter zu erleichtern?

>>Unsere Wahlprüfsteine als Pdf

>>Antwort Bündnis 90 / Die Grünen

>>Antwort CDU / CSU

>>Antwort SPD

>>Antwort Die Linke

>>Antwort AfD

>>Antwort FDP

Das Fondsstandortgesetz (FoStoG), in dem neue Regelungen zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung enthalten sind, ist am 1. Juli in Kraft getreten. Es handelt sich um ein sog. Artikelgesetz, mit dem Änderungen in verschiedenen anderen Gesetzen über Verweise geregelt werden. Die Regelungen zum § 3,39 Einkommensteuergesetz (erhöhter Freibetrag von 1.440 €) und des neuen § 19a (nachgelagerte Besteuerung für junge KMU) befinden sich auf den Seiten 1524 / 1525 des Gesetzblattes. Der erhöhte Freibetrag ist ein Jahresfreibetrag und kann für 2021 vollständig in Anspruch genommen werden. Die neuen Regelungen im Überblick sowie das Gesetzblatt zum Fondsstandortgesetz finden Sie folgend zum Download.

>> Regelungen im Überblick

>>Fondsstandortgesetz

Im Finanzausschuss wurde heute die Erhöhung des Freibetrags für Kapitalbeteiligungen der Mitarbeiter von derzeit 360 auf 1.440 Euro beschlossen. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages, der sich im Rahmen des Fondsstandortgesetzes (FoG) morgen mit der Erhöhung abschließend befassen wird, gilt als gesichert.

„Die Erhöhung ist eine echte Verbesserung, die dem Thema einen großen Schub geben wird. Sie steigert die Attraktivität der Beteiligungsprogramme für die Beschäftigten und die Unternehmen gleichermaßen, was die Vermögensbildung der Mitarbeiter und die Kapitalbildung der Unternehmen nachhaltig unterstützt“, sagt Dr. Heinrich Beyer, Geschäftsführer des Bundesverbands Mitarbeiterbeteiligung – AGP. Der Verband setzt sich seit vielen Jahren für bessere Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbildung ein.

Die Politik hat die Bedeutung des Themas in den letzten Jahren zunehmend erkannt. Schon Ende 2019 hat der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD die Anhebung des steuerlichen Freibetrags auf 720 Euro beschlossen. Mit der nun verabschiedeten weiteren Verdoppelung erreicht Deutschland zwar noch immer nicht die in anderen europäischen Ländern üblichen Freibeträge, aber der Abstand ist kleiner geworden.

Der Freibetrag kann für Zuwendungen von Kapitalanteilen durch das Unternehmen an die Mitarbeiter in Anspruch genommen werden und ist dann steuer- und sozialabgabenfrei. Auch wenn der nun deutlich höhere Freibetrag wohl nicht von allen Unternehmen oder auch nicht jedes Jahr voll ausgeschöpft wird, so bleibt der damit verbundene Schub für die Mitarbeiterbeteiligung erhalten. So können die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen selbst den nicht genutzten Freibetrag als eigene Einlage – wenn auch nur steuerfrei – einbringen. Die Sozialversicherungspflicht für die Eigenleistungen der Mitarbeiter bleibt bei der Neuregelung aus Sicht der AGP allerdings ein bedauerliches Defizit.

Deutlich kritisiert der Verband auch, dass ein wirklich neues und wichtiges Förderungsinstrument wie die nachgelagerte Besteuerung für Kapitalbeteiligungen in kleinen und mittelständischen Unternehmen, die steueraufkommensneutral wäre und ebenfalls Teil des FoG ist, durch bürokratische Reglements nahezu nicht praktikabel ist. Zudem gibt es für die Mitarbeiterbeteiligung in Startups nach wie vor wohl keine Lösung.

„So wichtig und richtig die Erhöhung des Freibetrags für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung auch ist, es bleiben einige offene Baustellen für die nächste Legislaturperiode“, so AGP-Geschäftsführer Dr. Heinrich Beyer.

>>Pressemitteilung als Pdf-Download

Eine Kurzumfrage des Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung – AGP in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Aktieninstituts und der hkp///group zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung belegt: Je höher der steuerliche Freibetrag, desto besser sind die Möglichkeiten, den Vermögensaufbau in Mitarbeiterhand zu fördern. Die Verdoppelung des Freibetrags von aktuell 360 Euro auf 720 Euro jährlich, die der Gesetzgeber in den ersten Entwürfen zum Fondsstandortgesetz vorgesehen hat, ist daher ein erster Schritt. Deutlich erfolgsversprechender ist allerdings die im laufenden Gesetzesverfahren diskutierte Vervierfachung auf 1.440 Euro jährlich – so das Fazit der Kurzumfrage.

Ergebnisse der Umfrage

Die Umfrage wurde im März 2021 durchgeführt. Teilgenommen haben rund 50 Unternehmen aller Größen und Branchen, die ihren Mitarbeitern Kapitalbeteiligungen in Form von Belegschaftsaktien, stillen Beteiligungen oder Genussrechten anbieten. Anlass für die Umfrage ist die Erhöhung des steuerlichen Freibetrags in der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, die voraussichtlich mit dem Fondsstandortgesetz Mitte des Jahres in Kraft treten wird. Die Befragung zeigt u.a., dass

Handlungsbedarf in der Politik erkannt

Die Ergebnisse zeigen, dass höhere Freibeträge von Unternehmen positiv auf- und wahrgenommen werden. „Höhere Freibeträge werden von den Unternehmen an die Mitarbeiter weitergegeben und bedeuten bei Kapitalbeteiligungen wie Mitarbeiteraktienprogrammen attraktivere Rabatte. Dies steigert die Teilnahmequoten bei diesen Programmen und ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Aktienkultur in Deutschland“, erklärt Dr. Norbert Kuhn, Leiter Unternehmensfinanzierung beim Deutschen Aktieninstitut.

Für Dr. Heinrich Beyer, Geschäftsführer des Bundesverbands Mitarbeiterbeteiligung – AGP belegt die Umfrage den generellen Handlungsbedarf: „Auch wenn ein weiter erhöhter Freibetrag von 1.440 € wohl nicht von allen Unternehmen oder auch nicht jedes Jahr voll ausgeschöpft wird, so bleibt der damit verbundene Schub für die Mitarbeiterbeteiligung erhalten. Denn dann können Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen selbst den nicht genutzten Freibetrag als eigene Einlage steuerfrei einbringen.“

Aus Sicht von David Voggeser, Partner und Experte für Mitarbeiterbeteiligung bei der Unternehmensberatung hkp/// group zeigt sich, dass individuelle Freibeträge in der Mitarbeiterbeteiligung wirken und die aktuelle Diskussion ein Beleg für den zunehmenden Erkenntnisgewinn in der Politik ist: „Nach Jahren vielfältigstem Engagements für die Mitarbeiterbeteiligung, sei es mit dem Tag der Teilhabe oder dem Berliner Appell für mehr Vermögensbildung, erleben wir endlich einen Wandel in der Einstellung der politischen Eliten zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Auch wenn wir bei den diskutierten Freibetragsgrenzen noch weit von internationalen Vergleichswerten entfernt sind, scheint die Politik begriffen zu haben, dass die kapitalbasierte Beteiligung von Mitarbeitern an ihren Arbeitgebern nichts Böses, sondern der Schlüssel für den gezielten Vermögensaufbau in Mitarbeiterhand bei gleichzeitiger Stärkung einer motivierten und stabilen Belegschaft ist.“

>>Die Pressemitteilung zum Download

Nach mehr als einem Jahrzehnt des Dornröschenschlafes hat die Bundesregierung die Mitarbeiterbeteiligung wieder auf die politische Agenda gesetzt und am 20. Januar im Rahmen des Fondsstandortgesetzes eine Ausweitung der steuerlichen Förderung beschlossen. So soll der steuerfreie Höchstbetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen auf 720 Euro verdoppelt werden. Zusätzlich ist für junge Unternehmen eine nachgelagerte Besteuerung geplant, wenn sie Kapitalbeteiligungen an ihre Mitarbeiter übertragen. Diese sollen dann erst zum Zeitpunkt der Veräußerung oder bei einem Arbeitgeberwechsel, spätestens aber nach zehn Jahren als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Durch die neuen Regelungen soll insbesondere die Startup-Szene in Deutschland einen wichtigen Anschub erhalten, so Finanzminister Olaf Scholz. Wichtig sei ihm, dass die Beschäftigten auch am Erfolg der Unternehmen teilhaben können, heißt es in einer Pressemitteilung des Finanzministeriums. Der Beauftrage für Digitale Wirtschaft & Startups des Bundeswirtschaftsministerium Thomas Jarzombek wird auf dem Twitter-Kanal des BMWi zitiert, dass sich der Einsatz für die Startups gelohnt habe und mit dem vom Kabinett verabschiedeten Gesetz die Weichen für bessere Rahmenbedingungen der Mitarbeiterkapitalbeteiligung gestellt würden.

Besondere Verhältnisse in Startup-Unternehmen

Die beschlossenen Maßnahmen stoßen bei den Startups jedoch auf Kritik. In einer Stellungnahme des Bundesverband Deutsche Startups heißt es: „Der aktuelle Entwurfsstand deckt sich nicht mit den Bedürfnissen der Praxis“. Und auch Bitkom-Präsident Achim Berg bewertet die beschlossene Neuregelung für die Startups als eine Enttäuschung. Seit langem kritisieren beide Verbände die unzureichenden rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterbeteiligung speziell für die Gruppe der Startups. Für diese jungen Unternehmen sei aber eine attraktive Mitarbeiterkapitalbeteiligung ein entscheidender Standortfaktor im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe.

Der Grund für diese große Diskrepanz bei der Bewertung der beschlossenen Maßnahmen liegt möglicherweise in einem grundlegenden Missverständnis auf beiden Seiten im Hinblick auf die Zielsetzungen und die Praxis der Mitarbeiterbeteiligung. Das klassische Verständnis der Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland basiert seit den sechziger Jahren auf der Vorstellung Ludwig Erhards, durch die Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivkapital der Unternehmen eine Gesellschaft von Teilhabern zu gestalten. Insbesondere mit Blick auf die Vermögenspolitik sollte so der Arbeitnehmerschaft ein Zugang zu Kapitaleinkommen und damit eine Teilhabe an den Wohlstandsgewinnen einer wachsenden Wirtschaft ermöglicht werden.

Abseits dieser gesellschaftspolitischen Idee, die im politischen Bonn und später in Berlin nie wirklich ihren Durchbruch fand, haben bis heute eine ganze Reihe von Unternehmen auch die unternehmerischen Vorteile einer Mitarbeiterbeteiligung erkannt und entsprechende Beteiligungsprogramme aufgelegt. Die Unternehmen wollen damit nicht nur die betriebliche Leistung verbessern oder Eigenkapital bilden, sondern explizit auch den langfristigen Vermögensaufbau der Mitarbeiter fördern.

Das Verständnis der Mitarbeiterbeteiligung von Startups hingegen ist stark durch die Praxis des Silicon Valleys geprägt, hochspezialisierte Spitzenkräfte und Innovationstreiber durch die Überlassung von Unternehmensanteilen für das eigene Unternehmen zu gewinnen und zu motivieren. Diese Mitarbeiter entsprechen in aller Regel nicht dem Bild des klassischen Arbeitnehmers, sondern sind eher als Mitunternehmer anzusehen. Neben den Gründern und Investoren gehen sie mit ihrer Arbeitszeit und ihrem Talent ein unternehmerisches Risiko ein, das durch die Aussicht auf eine mögliche und möglichst hohe Wertsteigerung ihrer Unternehmensanteile belohnt werden soll.

Virtuelle statt „echte“ Beteiligungen

Während die in Deutschland praktizierte Mitarbeiterbeteiligung in unterschiedlichen Rechtsformen und Modellen, wie bspw. Belegschaftsaktien, stille Beteiligungen oder Genussrechten, ihren Ausdruck findet, ist die Art der Mitarbeiterbeteiligung, wie sie in der internationalen Startup-Szene üblich ist, ausschließlich darauf ausgerichtet, „echte“ Unternehmensanteile zu gewähren. Das deutsche Gesellschaftsrecht bietet hier jedoch mit der Aktiengesellschaft und der GmbH keine Rechtsform an, die für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung in deutschen Startups praktikabel wäre.

Die Aktiengesellschaft ist für junge Gründer mit einem zu hohen formalen und finanziellen Aufwand verbunden. Die GmbH wiederum, die die meisten Startups als Rechtsform nutzen, macht es praktisch unmöglich, eine größere Anzahl von Mitarbeitern mit Gesellschaftsanteilen zu beteiligen. Die Beurkundungspflicht, die Probleme bei der Wertbestimmung, die eingeschränkte Fungibilität und die Gefahr einer Fragmentierung der Gesellschafterversammlung stehen dem entgegen. Auch die im Mittelstand eingesetzten mezzaninen Beteiligungen kommen für die Startups nicht in Frage, da sie eine Verbindlichkeit des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern darstellen. Zudem handelt es sich dabei nicht um „echte“ Anteile, die die Mitarbeiter an der Wertentwicklung des Unternehmens teilhaben lassen.

Die meisten deutschen Startups greifen daher auf virtuelle Beteiligungen zurück, bei denen die Mitarbeiter keine Unternehmensanteile, sondern einen Anteil am Erlös aus dem Verkauf des Unternehmens oder eines Börsengangs erhalten. Dadurch aber, dass es sich bei virtuellen Beteiligungen nicht um eine Kapitaleinlage der Mitarbeiter handelt, sondern lediglich um eine Erfolgsbeteiligung, greifen die jetzt beschlossenen Regelungen bei dieser Form der Mitarbeiterbeteiligung nicht. Weder die Erhöhung des Freibetrags noch die nachgelagerte Besteuerung sind somit für die Startups praxistauglich.

Hinzu kommt, dass im Gegensatz zum deutschen Ansatz, bei dem die Mitarbeiterbeteiligungen zusätzlich zu einem marktüblichen Gehalt gewährt werden, die Beteiligung bei den Startups viel stärker als eine Kompensation für das hohe Risiko der Beschäftigten und das in vielen Fällen vergleichsweise niedrige Gehalt angesehen wird. Diese Kompensation kann im Erfolgsfall durchaus zu fünf- oder sechsstelligen Ausschüttungen führen, die dann als Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit vollständig versteuert werden müssten. Dies ist im internationalen Vergleich ein weiterer Nachteil, da in vielen anderen Ländern derartige Erträge als Kapitaleinkommen und damit deutlich niedriger versteuert werden.

Regelungen bleiben wirkungslos

Unter dem Strich ist festzuhalten, dass mit dem neuen Gesetz den Startups nicht geholfen ist. Die neuen Regelungen zielen in erster Linie auf die etablierten Formen und das traditionelle Verständnis der Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland. Für die Beteiligungsprogramme in den Aktiengesellschaften und im Mittelstand kann das neue Gesetz so durchaus als ein Schritt in die richtige Richtung zu begrüßen sein. Wenn auch ein weitaus höherer Freibetrag vor allem im europäischen Vergleich sicherlich wünschenswert gewesen wäre.

Für die Startups jedoch bleiben die Anhebungen der Freibeträge und die nachgelagerte Besteuerung wirkungslos, solange diese Unternehmen keine gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen in größerem Umfang und auch gezielt an hochqualifizierte Fachkräfte ausgeben können. Der Bundesverband Deutsche Startups fordert daher folgerichtig, dass eine eigene Anteilsklasse im GmbH-Recht geschaffen werden sollte, die spezifisch auf die Bedürfnisse von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen von Startups zugeschnitten ist, um Mitarbeiter praktikabel als Gesellschafter an einer GmbH beteiligen zu können.

Die Kritik der Startup-Verbände an den beschlossenen Maßnahmen ist daher nachvollziehbar. Vor allem vor dem Hintergrund, dass die Vereinigung von mehr als 700 europäischen Gründern und Investoren „Not Optional“ auch 2020 im Rahmen eines internationalen Vergleichs wieder festgestellt hat, dass für diese Unternehmensgruppe die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen in Deutschland besonders ungünstig sind. Unter 24 Ländern belegt Deutschland den 23. Platz. Von dem Ziel, international eine Spitzenposition einzunehmen, wie es Olaf Scholz in der Pressemitteilung zum Fondsstandortgesetz ausgegeben hat, ist das noch weit entfernt.

Eine repräsentative Studie des Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Aon unter den Beschäftigten von Großunternehmen in Deutschland zeigt, dass rund drei Viertel aller Mitarbeiter zugreift, wenn Unternehmensanteile zum Beispiel in Form von Belegschaftsaktien durch den Arbeitgeber angeboten werden. Selbst ein niedriges Einkommen hält Mitarbeiter kaum davon ab, sich am eigenen Unternehmen zu beteiligen: 70,6 Prozent der Mitarbeiter mit einem Bruttoeinkommen bis 2.200 Euro im Monat nutzen solche Angebote des Arbeitgebers.

Die Zahlen zeigen eindrucksvoll das Potential der Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland, nicht zuletzt auch in Bezug auf die Vermögensbildung von Geringverdienern. Noch bieten weniger als 2 Prozent der deutschen Unternehmen ihren Mitarbeitern Unternehmensbeteiligungen an. Mit einer gezielten Förderung, wie sie in einem ersten Schritt von der Bundesregierung zur Mitte diesen Jahres beschlossen ist, kann ein Anreiz für Unternehmen geschaffen werden, sich für das Thema zu interessieren und weitere Beteiligungsangebote für Arbeitnehmer zu schaffen. Damit kann ein erheblicher Beitrag zur Vermögensbildung der Arbeitnehmer sowie zur Stärkung der Aktien- und Beteiligungskultur in Deutschland geleistet werden.  

Am 5. Januar 2021 ist der Unternehmer Helmut Claas im Alter von 94 Jahren in Harsewinkel verstorben. Helmut Claas hat aus einem kleinen Landmaschinenhandel in Ostwestfalen einen globalen Player mit mehr als 11.000 Mitarbeitern und weltweiter Präsenz geschaffen. Er galt als Visionär der Landtechnik und erhielt für sein unternehmerisches Werk eine Vielzahl von Auszeichnungen weltweit.

Wir verlieren mit Helmut Claas auch einen Pionier der Mitarbeiterbeteiligung und langjährigen Unterstützer unseres Verbands. Seit 1984 können sich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen als stille Gesellschafter an der „CMG“ – der CLAAS Mitarbeiterbeteiligungs-Gesellschaft mbH – und damit am Erfolg und am Kapital der Claas-Unternehmen beteiligen. Dies war in den achtziger Jahren in einem Familienunternehmen eine höchst seltene Ausnahme. Heute gibt es bei Claas mehr als 5.400 stille Gesellschafter, die derzeit ca. 50 Mio. € in das Unternehmen investiert haben. Mit einer jährlichen Beteiligungsquote von etwa 75 % der berechtigten Mitarbeiter und einer Verzinsung, die in sehr guten Jahren auch einmal 10 % betragen kann, war und ist die Claas-Mitarbeiterkapitalbeteiligung Best Practice in Deutschland. Die Zahlen zeugen auch eindrucksvoll vom hohen Vertrauen der Mitarbeiter in die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.

In 2014 erhielt Claas unsere Auszeichnung „AGP-Sterne für Partnerschaftliche Unternehmenskultur“. In seiner Laudatio sagte der damalige 1. Vorsitzender der AGP Walter Ernst: „Die Mitarbeiterbeteiligung hat sich bei CLAAS nicht nur als fester Bestandteil der Unternehmenskultur etabliert, sondern sie erzielt auch einen nennenswerten Effekt für die Vermögensbildung und die Altersvorsorge der Mitarbeiter“.

Wir hatten das Glück, Herrn Claas bei unserem „Treffpunkt“ im Herbst 2019 in Harsewinkel noch einmal treffen zu können. Er und sein Unternehmen bleiben eine erste Referenz dafür, dass gerade Familienunternehmen prädestiniert sind für die Einführung eines Beteiligungsprogramms.

Wir werden Helmut Claas ein ehrendes Andenken bewahren.

Weitere Informationen zum Leben und Werk von Helmut Claas finden Sie hier: https://www.claas-gruppe.com/gruppe/helmut-claas

Nach dem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums soll zur Stärkung der Attraktivität der Mitarbeiterkapitalbeteiligung mit Wirkung zum 1. Juli 2021 der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen von 360 Euro auf 720 Euro p.a. angehoben werden. Zudem soll zukünftig durch eine nachgelagerten Besteuerung die Gewährung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen insbesondere bei Startup-Unternehmen und jungen KMU gezielt gefördert werden. Finanzminister Olaf Scholz hatte die Maßnahmen, die im Rahmen des Fondsstandortgesetzes verabschiedet werden sollen, bereits im Oktober angekündigt. Arbeitgeber sollen so motiviert werden, den Arbeitnehmern Vermögenbeteiligungen zu überlassen, heißt es in dem Entwurf.

Der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung – AGP begrüßt grundsätzlich die vorgeschlagenen Maßnahmen als einen Schritt in die richtige Richtung, mahnt aber an, dass die erwünschten Effekte nur in geringem Maße eintreten könnten. So ist zu erwarten, dass nur wenige Unternehmen den Mitarbeitern die vollen 720 EUR p.A. gewähren können oder wollen. Wichtig sei es daher, an dieser Stelle nicht nur die Zuwendung durch den Arbeitgeber sondern auch mögliche Einlagen, die die Beschäftigten aus ihrem Bruttolohn ergänzend leisten möchten, steuer- und sozialabgabenfrei zu stellen.

Darüber hinaus zeigt sich bei der Sonderregelung der nachgelagerten Besteuerung, dass auf Grund nicht praxistauglicher Detailregelungen der angepeilte Nutzen, durch Mitarbeiterkapitalbeteiligung die Attraktivität von Startups im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte zu stärken, zu bezweifeln ist. Zudem drängt sich in diesem Punkt die Frage auf, warum diese Sonderregelung nicht für alle Unternehmen gelten soll, zumal die Versteuerung nur aufgeschoben, nicht aber aufgehoben ist.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

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Eine US-Amerikanische Analyse von Thomas Dudley und Ethan Rouen, die im Mai im Harvard Business Review erschienen ist, zeigt, dass[...]

Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl eingereicht

Dirk Lambach · 23 Juli 2021

Die Mitarbeiterbeteiligung eröffnet breiten Schichten der Bevölkerung die Teilhabe am Erfolg der Wirtschaft und fördert den langfristigen Vermögensaufbau in Arbeitnehmerhand.[...]

Neue Regelungen zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Dirk Lambach · 13 Juli 2021

Das Fondsstandortgesetz (FoStoG), in dem neue Regelungen zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung enthalten sind, ist am 1. Juli in Kraft getreten. Es handelt[...]

Ein Schub für die Mitarbeiterbeteiligung – Freibetrag für die Kapitalbeteiligung der Mitarbeiter wird deutlich erhöht

Dirk Lambach · 21 Apr. 2021

Im Finanzausschuss wurde heute die Erhöhung des Freibetrags für Kapitalbeteiligungen der Mitarbeiter von derzeit 360 auf 1.440 Euro beschlossen. Die[...]

Mitarbeiterbeteiligung – Höhere Freibeträge wirken

Dirk Lambach · 14 Apr. 2021

Eine Kurzumfrage des Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung - AGP in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Aktieninstituts und der hkp///group zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung belegt: Je[...]

Mitarbeiterbeteiligung und Startups – Das große Missverständnis

Dirk Lambach · 18 Feb. 2021

Nach mehr als einem Jahrzehnt des Dornröschenschlafes hat die Bundesregierung die Mitarbeiterbeteiligung wieder auf die politische Agenda gesetzt und am[...]

Studie zeigt Potential der Mitarbeiterbeteiligung

Dirk Lambach · 26 Jan. 2021

Eine repräsentative Studie des Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Aon unter den Beschäftigten von Großunternehmen in Deutschland zeigt, dass rund drei Viertel[...]

Pionier der Mitarbeiterbeteiligung – Zum Tod von Helmut Claas

Dirk Lambach · 21 Jan. 2021

Am 5. Januar 2021 ist der Unternehmer Helmut Claas im Alter von 94 Jahren in Harsewinkel verstorben. Helmut Claas hat[...]

Gesetzentwurf sieht Verbesserung der Mitarbeiterbeteiligung vor – Stellungnahme des Bundesverbands Mitarbeiterbeteiligung zum geplanten Fondsstandortgesetz

Dirk Lambach · 21 Dez. 2020

Nach dem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums soll zur Stärkung der Attraktivität der Mitarbeiterkapitalbeteiligung mit Wirkung zum 1. Juli 2021 der steuerfreie[...]

Finanzminister Scholz plant nachgelagerte Besteuerung

Dirk Lambach · 06 Nov. 2020

Neben der im Koalitionsvertrag vereinbarten und von der Regierung angekündigten Verdopplung des Freibetrages will Finanzminister Olaf Scholz auch die nachgelagerte[...]

Aufruf zur Stärkung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Dirk Lambach · 02 Nov. 2020

Der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung-AGP und die Vereinigung der deutschen Führungskräfteverbände-ULA haben einen gemeinsamen Aufruf zur Stärkung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung gestartet. In einem[...]

CDU will Mitarbeiterkapitalbeteiligung stärken

Dirk Lambach · 22 Okt. 2020

Die CDU hat ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stärkung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung vorgelegt. Mit der programmatischen Schrift, die auf einen Beschluss des[...]

Siebzig Jahre betriebliche Partnerschaft – heute so aktuell wie nie

Dirk Lambach · 14 Okt. 2020

Vor siebzig Jahren wurde die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Partnerschaft in der Wirtschaft (AGP e.V.) in Altenberg/Rheinland gegründet. Den Initiatoren[...]

Erhöhung des Freibetrags für Mitarbeiterbeteiligung

Dirk Lambach · 09 Sep. 2020

Die Bundesregierung beabsichtigt, die gesetzliche Anhebung des steuerlichen Freibetrags für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen nach § 3 Nummer 39 Einkommensteuergesetz auf 720 Euro[...]

Startup-Verband präsentiert Studie zur Situation von Mitarbeiterbeteiligungen in deutschen Startups

Dirk Lambach · 26 Juni 2020

Die Studie “#ESOPasap – Faire Mitarbeiterbeteiligung in Startups – mit Unternehmergeist Innovation und Wachstum beschleunigen” des Startup-Verbands, die am 22.[...]

Konjunkturpaket sieht Verbesserung der Mitarbeiterbeteiligung vor

Dirk Lambach · 08 Juni 2020

Am 3. Juni einigte sich die Bundesregierung auf das größte Konjunkturpaket in der Geschichte der Bundesrepublik. Ziel ist es, Arbeitsplätze[...]

Studie im Auftrag des BMWi untersucht Entwicklungsperspektiven der Mitarbeiterbeteiligung

Dirk Lambach · 21 Apr. 2020

„Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist ein wichtiges Instrument zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften für Unternehmen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden zu Teilhabern[...]

Liquiditätskrise vermeiden – Mitarbeiterbeteiligung als Soforthilfe für Unternehmen

Dirk Lambach · 30 März 2020

Die Corona-Krise bedroht die Unternehmen in Deutschland. Das abrupte Wegbrechen von Aufträgen und Umsatzerlösen führt mit einem rasanten Tempo zu[...]

Mitarbeiterbeteiligung soll EU-Standard für Startup-Nationen werden

Dirk Lambach · 12 März 2020

Viele EU-Mitgliedstaaten verfolgen bereits bewährte Verfahren, um Start-ups bei der Bewältigung von Herausforderungen wie der Gründung sowie der Gewinnung und[...]

Mitarbeiterbeteiligung verbessern – Was Startups fordern

Dirk Lambach · 31 Jan. 2020

Am 27. Januar fand eine Anhörung im Bundesfinanzausschuss zum Thema Mitarbeiterbeteiligung statt. Grundlage der Anhörung waren zwei unterschiedliche Anträge von[...]

Koalition beschließt Verdopplung des Freibetrages

Dirk Lambach · 11 Nov. 2019

Im Zuge der Verhandlungen um die Grundrente hat sich die Koalition auf eine Erhöhung des steuerlichen Freibetrags für Arbeitnehmerbeteiligungen am[...]

Treffpunkt Mitarbeiterbeteiligung bei CLAAS

Dirk Lambach · 24 Okt. 2019

Gegen den Widerstand der Gewerkschaften und trotz Bedenken von Beratern machte Helmut Claas, der langjährige geschäftsführende Gesellschafter und Vorsitzende des[...]

WALA mit AGP-Partnerschaftspreis ausgezeichnet

Dirk Lambach · 20 Mai 2019

Die WALA Heilmittel GmbH wurde am 20. Mai für ihr außergewöhnliches Beteiligungsprogramm für Mitarbeiter mit dem Partnerschaftspreis des Bundesverbands Mitarbeiterbeteiligung,[...]

Jahrestag Mitarbeiterbeteiligung

Dirk Lambach · 20 Mai 2019

Am 20. Mai 2019 trafen sich am Firmensitz der Allianz Global Investors GmbH in Frankfurt am Main Unternehmensvertreter und Experten[...]

Kleine Anfrage zur Mitatbeiterbeteiligung

Dirk Lambach · 28 Jan. 2019

FDP und Grüne haben sich jeweils mit einer kleinen Anfrage zur Mitarbeiterbeteiligung an die Bundesregierung gewandt. Beide Fraktionen verweisen dabei[...]

Neuerscheinung: Die Kapitalbeteiligung im 21. Jh.

Dirk Lambach · 03 Dez. 2018

"Die Armen werden immer ärmer, die Reichen immer reicher“ – das ist wohl die Kurzformel einer der drängendsten Debatten unserer[...]