Nach dem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums soll zur Stärkung der Attraktivität der Mitarbeiterkapitalbeteiligung mit Wirkung zum 1. Juli 2021 der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen von 360 Euro auf 720 Euro p.a. angehoben werden. Zudem soll zukünftig durch eine nachgelagerten Besteuerung die Gewährung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen insbesondere bei Startup-Unternehmen und jungen KMU gezielt gefördert werden. Finanzminister Olaf Scholz hatte die Maßnahmen, die im Rahmen des Fondsstandortgesetzes verabschiedet werden sollen, bereits im Oktober angekündigt. Arbeitgeber sollen so motiviert werden, den Arbeitnehmern Vermögenbeteiligungen zu überlassen, heißt es in dem Entwurf.
Der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung – AGP begrüßt grundsätzlich die vorgeschlagenen Maßnahmen als einen Schritt in die richtige Richtung, mahnt aber an, dass die erwünschten Effekte nur in geringem Maße eintreten könnten. So ist zu erwarten, dass nur wenige Unternehmen den Mitarbeitern die vollen 720 EUR p.A. gewähren können oder wollen. Wichtig sei es daher, an dieser Stelle nicht nur die Zuwendung durch den Arbeitgeber sondern auch mögliche Einlagen, die die Beschäftigten aus ihrem Bruttolohn ergänzend leisten möchten, steuer- und sozialabgabenfrei zu stellen.
Darüber hinaus zeigt sich bei der Sonderregelung der nachgelagerten Besteuerung, dass auf Grund nicht praxistauglicher Detailregelungen der angepeilte Nutzen, durch Mitarbeiterkapitalbeteiligung die Attraktivität von Startups im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte zu stärken, zu bezweifeln ist. Zudem drängt sich in diesem Punkt die Frage auf, warum diese Sonderregelung nicht für alle Unternehmen gelten soll, zumal die Versteuerung nur aufgeschoben, nicht aber aufgehoben ist.
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