Koalition beschließt Verdopplung des Freibetrages

Dirk Lambach, November 11, 2019

Im Zuge der Verhandlungen um die Grundrente hat sich die Koalition auf eine Erhöhung des steuerlichen Freibetrags für Arbeitnehmerbeteiligungen am Betriebskapital von 360 Euro auf 720 Euro verständigt. In dem Koalitionsbeschluss vom 10. November 2019 heißt es: „Mitarbeiterkapitalbeteiligungen tragen zur Vermögensbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei. Um ihre Attraktivität zu erhöhen, wird der steuerfreie Höchstbetrag von derzeit 360 Euro auf 720 Euro angehoben“. Damit greift die Koalition eine langjährige Forderung des Bundesverbands Mitarbeiterbeteiligung – AGP auf, die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung zu verbessern.

Mit der Erhöhung des Freibetrages erwartet der Bundesverband einen deutlichen Effekt für den Vermögensaufbau von Arbeitnehmern, die schon jetzt entsprechende Beteiligungsangebote ihres Unternehmens nutzen können. „Inwieweit mehr Unternehmen zukünftig Beteiligungsprogramme für ihre Mitarbeiter anbieten werden, bleibt jedoch abzuwarten, da der Freibetrag im europäischen Vergleich weiterhin gering ausfällt Die europäische Erfahrung zeigt hier einen deutlichen Zusammenhang zwischen Förderhöhe und Verbreitungsgrad der Mitarbeiterkapitalbeteiligung“, so AGPGeschäftsführer, Dr. Heinrich Beyer. Der Verband plädiert daher für einen weiteren stufenweisen Ausbau der steuerlichen Förderung. Eine weitere Erhöhung könnte so auch die deutschen Startup-Unternehmen im internationalen Standortwettbewerb um qualifizierte Fachkräfte stärken