Finanzminister Scholz plant nachgelagerte Besteuerung

Dirk Lambach, November 6, 2020

Neben der im Koalitionsvertrag vereinbarten und von der Regierung angekündigten Verdopplung des Freibetrages will Finanzminister Olaf Scholz auch die nachgelagerte Besteuerung auf den Weg bringen. „Die Steuer wird erst dann fällig, wenn eine Beteiligung tatsächlich veräußert wird“, wie Scholz in der FAZ vom 31.10.2020 zitiert wird. Bisher wird die Steuer schon bei Übertragung der Anteile fällig. Die Beschäftigten müssen dann Steuern bezahlen, obwohl ihnen keine liquiden Mittel zugeflossen sind und ihnen nicht mehr Geld zur Verfügung steht, heißt es zur Begründung. Mit der neuen Regelung soll eine Besteuerung dieses sogenannten „trockenen Einkommens vermieden“ werden.

Wie dem „Gesetzentwurf zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland“, der der AGP vorliegt, zu entnehmen ist, soll die nachgelagerte Besteuerung jedoch nur für Startups und für Zuwendungen des Arbeitgebers gelten. Aus Sicht der AGP schränkt dies allerdings das Anliegen der Bundesregierung ein, mit der Mitarbeiterkapitalbeteiligungen zur Vermögensbildung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beizutragen. „Wenn die Mitarbeiterbeteiligung als wichtigen Baustein für eine breite Vermögensbildung angesehen wird, dann müsste die nachgelagerte Besteuerung für alle Unternehmen und auch für Einlagen der Mitarbeiter gelten“, so AGP-Geschäftsführer Dr. Heinrich Beyer. Die AGP sieht daher an dieser Stelle Nachbesserungsbedarf an dem Gesetzentwurf, den der Finanzminister laut FAZ zügig in die Ressortabstimmung geben will, sodass dieser noch in diesem Jahr im Bundeskabinett beschlossen wird.