Nachdem Deutschland bei der Förderung der Mitarbeiterbeteiligung international jahrelang weit abgeschlagenes Schlusslicht war, hat das Bundeskabinett am 16.8.2023 im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes wesentliche Verbesserungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung beschlossen. Demnach soll der Steuerfreibetrag auf 5.000 Euro pro Jahr erhöht und damit auf ein im europäischen Vergleich wettbewerbsfähiges Niveau angehoben werden, wie Finanzminister Christian Lindner betonte.
Der Gesetzgeber hat zudem auf die noch im Referentenentwurf vorgesehene Abschaffung der Entgeltumwandlung verzichtet. „Damit ist gewährleistet, dass der Freibetrag nicht nur durch Zuwendungen des Arbeitgebers, sondern gleichermaßen durch vergünstigte Eigenleistungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bis zu 2.000 Euro ausgeschöpft werden kann. Dafür haben sich neben dem Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung – AGP eine ganze Reihe weiterer Verbände eingesetzt“, so AGP Geschäftsführer Dr. Heinrich Beyer.
Man müsse, so Beyer weiter, Finanzminister Lindner hier beipflichten, dass mit den neuen Regelungen ein wichtiger steuerpolitischer Anreiz für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung geschaffen wird, von dem nicht nur junge Startups, sondern auch bereits etablierte, kleine und mittelständische Unternehmen profitieren werden.
Bedauerlich ist aus Sicht der AGP, dass die ursprünglich vorgesehenen Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die vermögenswirksamen Leistungen im Regierungsentwurf nicht mehr zu finden sind. Die AGP hatte sich neben der Beibehaltung der Entgeltumwandlung auch für eine derartige „Wiederbelegung“ der Vermögensbildung eingesetzt, die insbesondere für Beschäftigte mit geringerem Einkommen interessant ist.
Unverständlich ist auch, dass die im Referentenentwurf vorgesehen Pauschalbesteuerung bei der Realisierung von Vermögensbeteiligungen in Höhe von 25 % ebenfalls entfallen ist. Dies wäre ein einfacher Weg gewesen, um die in den Startups oftmals angebotenen virtuellen Beteiligungen deutlich attraktiver zu machen.
Gleichwohl kann man aus Sicht der AGP aber insgesamt von einem großem Schritt für mehr Vermögensbildung und Teilhabe der Beschäftigten am Kapital der Unternehmen sprechen.