Neue europäische Rechtsform – EU-ESOP als Baustein für mehr Mitarbeiterbeteiligung

Dirk Lambach, Juli 1, 2025

Zur Stärkung der Innovationskraft im globalen Wettbewerb hat die Europäische Kommission am 28. Mai 2025 im Rahmen ihrer Start-up- und Scale-up-Strategie das sogenannte 28. Regime vorgestellt. Ziel ist die Schaffung eines optionalen, europaweit einheitlichen Rechtsrahmens für innovative Unternehmen. Dieser soll zentrale Bereiche wie Gesellschafts-, Insolvenz-, Arbeits- und Steuerrecht abdecken und damit der bestehenden Rechtszersplitterung im Binnenmarkt entgegenwirken – ein Hindernis, das insbesondere wachstumsorientierte Start-ups und technologiegetriebene Unternehmen bisher stark belastet hat.

Die Strategie konzentriert sich auf fünf zentrale Handlungsfelder entlang des Lebenszyklus junger Unternehmen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Gewinnung und Bindung von Fachkräften. Die Kommission prüft in diesem Zusammenhang auch gesetzliche Änderungen, um bestimmte Aspekte der Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen – insbesondere Aktienoptionen – besser aufeinander abzustimmen und europaweit zu harmonisieren.

Hier knüpft der Vorschlag eines EU-ESOP (Employee Stock Ownership Plan) an – ein Modell aus der europäischen Start-up-Szene, das über die Petition „EU-Inc Policy Proposal – An industry blueprint for the upcoming 28th regime“ Eingang in das Arbeitsprogramm der Kommission gefunden hat.

Der EU-ESOP zielt auf ein standardisiertes, rechtssicheres und steuerlich wettbewerbsfähiges Beteiligungsmodell. Vorgesehen ist unter anderem die Möglichkeit, nicht stimmberechtigte Geschäftsanteile an Mitarbeitende auszugeben. Zudem sollen Veräußerungsgewinne einheitlich als Kapitalerträge behandelt und erst beim tatsächlichen Liquiditätszufluss besteuert werden – also nicht bereits beim Erhalt der Anteile. Dieses Prinzip entspricht dem deutschen Modell nach § 19a EStG und würde die finanzielle Planbarkeit und Attraktivität von Beteiligungen erheblich verbessern.