Startup-Verband präsentiert Studie zur Situation von Mitarbeiterbeteiligungen in deutschen Startups

Dirk Lambach, Juni 26, 2020

Die Studie “#ESOPasap – Faire Mitarbeiterbeteiligung in Startups – mit Unternehmergeist Innovation und Wachstum beschleunigen” des Startup-Verbands, die am 22. Juni in Anwesenheit von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vorgestellt wurde, gibt einen umfassenden Einblick in die Bedeutung der Mitarbeiterbeteiligung in Startups und die aktuellen Herausforderungen im Umgang mit ihr. Befragt wurden ca. 1.900 Teilnehmer aus dem Startup-Ökosystem und knapp 70 Experten im Zeitraum Januar bis Mai 2020.

Laut der Studie bieten mit 58 Prozent etwas mehr als die Hälfte der befragten Gründer ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm an. Mehr als zweidrittel davon nutzen dabei „virtuelle“ Anteilsoptionen. Wären die Rahmenbedingungen besser, würden 72 Prozent der befragten Gründer Mitarbeiterbeteiligungen anbieten. Insgesamt würde damit der Anteil der Startups, die Mitarbeiterbeteiligung anbieten, um rund die Hälfte ansteigen (von 58 Prozent auf 88 Prozent aller Start-ups der befragten Gründer).

Bedeutung der Mitarbeiterbeteiligung

Die Ergebnisse zeigen, dass Mitarbeiterbeteiligungen zu den wichtigsten Möglichkeiten für Startups gehören, Mitarbeiter zu motivieren und ihre Identifikation mit dem Unternehmen zu stärken. So bedeutet für 77 Prozent der befragten Angestellten eine Mitarbeiterbeteiligung die Anerkennung persönlicher Leistung. 66 Prozent sehen darin eine starke Identifikation mit dem Startup und seinen Zielen. Für 59 Prozent bedeutet Mitarbeiterbeteiligung einen starken finanziellen Anreiz bzw. eine finanzielle Kompensation. Für Startups sind dies besonders wichtige Erfolgsfaktoren, denn die Mitarbeiter sind wichtige Ideengeber und Treiber von Innovationen im Unternehmen, die gemeinsam mit dem Gründer daran arbeiten, Visionen umzusetzen und das Startup zum Erfolg zu führen.

Die Beteiligung der Mitarbeiter am Erfolg von Startups stellt darüber hinaus eine gute Möglichkeit dar, die Nachteile gegenüber etablierten Unternehmen bei der Gewinnung von qualifizierten Mitarbeiter auszugleichen, wie es in der Studie weiter heißt. Diese sind besonders in der Early Stage, also der Phase der Gründung und des ersten Wachstums, signifikant, da dort das Unternehmensrisiko groß und die finanziellen Mittel überschaubar sind. Mitarbeitern eine Teilhabe am Unternehmenserfolg zu ermöglichen kann der Studie nach Top-Talente davon überzeugen, an neuen und innovativen Geschäftsmodellen mitzuarbeiten. 

Auch für Investoren spielen Mitarbeiterbeteiligungsprogramme eine wichtige Rolle. Da ohne motivierte und langfristig dem Unternehmen zugewandte Mitarbeiter Startups häufig nicht überleben können und somit auch die Investition der Investoren in Gefahr geraten würde, stellt eine Mitarbeiterbeteiligung für 63 Prozent der Investoren ein notwendiges, für 32 Prozent ein gewünschtes Investitionskriterium dar. So glauben 94 Prozent der Investoren, dass Mitarbeiterbeteiligungen einen signifikanten Einfluss auf den Erfolg von Startups haben. Diese Aussage teilen 81 Prozent der Mitarbeiter sowie 88 Prozent der Gründer.

Hemmnisse

Als hemmende Rahmenbedingungen macht die Studie zum einem die im internationalen Vergleich unangemessene steuerliche Ungleichbehandlung der Mitarbeiter aus. Diese müssen in Deutschland ihre Erlöse in aller Regel als Bestandteil ihres Einkommens aus dem Arbeitsverhältnis versteuern. Die Erlöse der Gründer und Investoren unterliegen im Gegensatz dazu häufig der wesentlich geringeren Kapitalertragsteuer. Dadurch fällt bei den Mitarbeitern oftmals eine deutlich höhere effektive Steuerbelastung an, als bei den Gründern und Investoren.

Ebenso machen laut der Studie die gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen den jungen Startups es sehr schwer, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme zu schaffen, die gemäß internationalen Standards darauf ausgerichtet sind, „echte“ Unternehmensanteile zu gewähren. Insbesondere bei den von Startups am häufigsten genutzten Rechtsformen der GmbH oder UG verhindert das Gesellschaftsrecht effiziente und kostengünstige Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, die entsprechend internationalen Standards auf die Gewährung echter Unternehmensanteile ausgerichtet sind.

Aufgrund des einschränkenden und nicht auf die Mitarbeiterbeteiligung angepassten Gesellschaftsrechts sind darüber hinaus oft aufwendige, komplexe und kostenintensive juristische Konstruktionen erforderlich. So stellen bspw. die überwiegend genutzten „virtuellen“ Anteilsoptionen einen deutschen Sonderweg dar, der für Mitarbeiter häufig nicht einfach zu verstehen ist. Insbesondere für internationale Mitarbeiter sei kaum verständlich, warum sie nicht das Recht auf eine zukünftige gesell­schaftsrechtliche Teilhabe erlangen sollten, die für sie transparent ist. Im Ergebnis sind 83 Prozent der Mitarbeiter auf Grund der oft komplexen und umfangreichen Vertragswerke insgesamt unzufrieden mit der Informationslage zum Thema Mitarbeiterbeteiligung.

Problematisch sieht die Studie auch die Bewertung der Anteile im deutschen Steuerrecht. Diese wird vor allem dann relevant, wenn ein Mitarbeiter Anteile vergünstigt erhält und sie nicht sofort verkauft. Der zu versteuernde geldwerte Vorteil ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Marktwert der erhaltenen Anteile und dem Ausübungspreis. Der Marktwert wird von dem zuständigen Finanzamt im Einzelfall ermittelt, das, wenn Anteile nicht gerade im Rahmen einer Finanzierungsrunde oder eines Verkaufs bewertet wurden, keinen aktuellen Referenzpunkt für den Marktwert hat. Somit fehlen einheitliche Bewertungsmaßstäbe und es kann zu recht unterschiedlichen Auffassungen der einzelnen Behörden kommen.

Maßnahmen

Abgeleitet aus einer Zustandsanalyse empfiehlt die Studie vier konkrete Maßnahmen, um die Bedingungen entscheidend zu verbessern und Deutschland zu einem der weltweit attraktivsten Ökosysteme für Innovation und Teilhabe zu machen.

  1. Schaffung einer eigenen Anteilsklasse
    Es sollte eine eigene Anteilsklasse im GmbH-Recht geschaffen werden, die spezifisch auf die Bedürfnisse von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen zugeschnitten ist, um Mitarbeiter praktikabel als Gesellschafter an einer GmbH beteiligen zu können. Solche Mitarbeiteranteile müssen kostengünstig, schnell, einfach und digital ausgegeben und übertragen werden können und sollten der primär vermögensmäßigen Beteiligung angemessene Informations- und Beteiligungsrechte haben.
  2. Besteuerung fair gestalten
    Mitarbeiter sollten nach internationalem Vorbild erst dann einen geldwerten Vorteil aus den ihnen gewährten Geschäftsanteilen versteuern müssen, wenn ihnen tatsächlich liquide Mittel aus den Anteilen zufließen (also erst nach einem Verkauf). Weil es sich hierbei nicht um regulären Arbeitslohn handelt, sondern um Erlöse aus einer Unternehmensbeteiligung, sollten die geldwerten Vorteile aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen einheitlich als Kapitalerträge versteuert werden.
  3. Freibeträge bei Reinvestition ermöglichen
    Reinvestitionen von Erlösen aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen in deutsche Startups sollten gefördert werden, um ein sich selbst befeuerndes Startup-Ökosystem zu ermöglichen. Erlöse aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen sollten deswegen steuerfrei vereinnahmt werden können, sofern die Mitarbeiter diese Mittel in das Startup-Ökosystem reinvestieren, etwa als Gründer oder Investor.
  4. Transparentes Bewertungsverfahren schaffen
    Aktuell ist die Bewertung eines Startups für steuerliche Zwecke schwierig. Für Mitarbeiter führt dies zu nicht abschätzbaren Risiken bei der Gewährung und Übertragung von Mitarbeiteranteilen durch hohe Steuerforderungen auf Grundlage unvorhersehbarer Bewertungen. Um diese Risiken wirksam zu reduzieren, sollten nach internationalem Vorbild neutrale, einfache und kostengünstige Bewertungsverfahren für Startups und Mitarbeiteranteile eingeführt werden.

Die Studie finden Sie unter https://deutschestartups.org/wp-content/uploads/2020/06/ESOPasap_Studie.pdf