Ein Schub für die Mitarbeiterbeteiligung – Freibetrag für die Kapitalbeteiligung der Mitarbeiter wird deutlich erhöht

Dirk Lambach, April 21, 2021

Im Finanzausschuss wurde heute die Erhöhung des Freibetrags für Kapitalbeteiligungen der Mitarbeiter von derzeit 360 auf 1.440 Euro beschlossen. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages, der sich im Rahmen des Fondsstandortgesetzes (FoG) morgen mit der Erhöhung abschließend befassen wird, gilt als gesichert.

„Die Erhöhung ist eine echte Verbesserung, die dem Thema einen großen Schub geben wird. Sie steigert die Attraktivität der Beteiligungsprogramme für die Beschäftigten und die Unternehmen gleichermaßen, was die Vermögensbildung der Mitarbeiter und die Kapitalbildung der Unternehmen nachhaltig unterstützt“, sagt Dr. Heinrich Beyer, Geschäftsführer des Bundesverbands Mitarbeiterbeteiligung – AGP. Der Verband setzt sich seit vielen Jahren für bessere Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbildung ein.

Die Politik hat die Bedeutung des Themas in den letzten Jahren zunehmend erkannt. Schon Ende 2019 hat der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD die Anhebung des steuerlichen Freibetrags auf 720 Euro beschlossen. Mit der nun verabschiedeten weiteren Verdoppelung erreicht Deutschland zwar noch immer nicht die in anderen europäischen Ländern üblichen Freibeträge, aber der Abstand ist kleiner geworden.

Der Freibetrag kann für Zuwendungen von Kapitalanteilen durch das Unternehmen an die Mitarbeiter in Anspruch genommen werden und ist dann steuer- und sozialabgabenfrei. Auch wenn der nun deutlich höhere Freibetrag wohl nicht von allen Unternehmen oder auch nicht jedes Jahr voll ausgeschöpft wird, so bleibt der damit verbundene Schub für die Mitarbeiterbeteiligung erhalten. So können die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen selbst den nicht genutzten Freibetrag als eigene Einlage – wenn auch nur steuerfrei – einbringen. Die Sozialversicherungspflicht für die Eigenleistungen der Mitarbeiter bleibt bei der Neuregelung aus Sicht der AGP allerdings ein bedauerliches Defizit.

Deutlich kritisiert der Verband auch, dass ein wirklich neues und wichtiges Förderungsinstrument wie die nachgelagerte Besteuerung für Kapitalbeteiligungen in kleinen und mittelständischen Unternehmen, die steueraufkommensneutral wäre und ebenfalls Teil des FoG ist, durch bürokratische Reglements nahezu nicht praktikabel ist. Zudem gibt es für die Mitarbeiterbeteiligung in Startups nach wie vor wohl keine Lösung.

„So wichtig und richtig die Erhöhung des Freibetrags für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung auch ist, es bleiben einige offene Baustellen für die nächste Legislaturperiode“, so AGP-Geschäftsführer Dr. Heinrich Beyer.

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