Durchbruch für mehr Teilhabe und Vermögensbildung

Dirk Lambach, Juni 29, 2022

Die beiden Bundesminister Christian Lindner und Marco Buschmann (Justiz) haben in der Bundespressekonferenz am 29.6.2022 ein weitreichendes Konzept zur verbesserten Finanzierung von Zukunftsinvestitionen und zur Erleichterung des Zugangs zum Kapitalmarkt insbesondere für Startups vorgestellt. Darüber hinaus sieht das „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ eine deutliche Verbessrung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung vor. Damit sollen die Vermögensbildung der Beschäftigten und die Teilhabe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Produktivkapital massiv gefördert und ausgebaut werden:

  • Der Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (§ 3 Nummer 39 EStG), also für den steuerfreien Erwerb von Vermögensbeteiligungen am Arbeit gebenden Unternehmen, soll von derzeit 1.440 EUR auf 5.000 EUR erhöht werden.
  • Die Regelungen zur aufgeschobenen oder nachgelagerten Besteuerung der geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligungen in § 19a EStG sollen ausgeweitet werden, um damit insbesondere die Gewährung von Unternehmensanteilen als Vergütungsbestandteil für die Unternehmen und deren Beschäftigte attraktiver machen.
  • Schließlich möchten die Minister die Arbeitnehmer-Sparzulage bei der Anlage vermögenswirksamer Leistungen in Vermögensbeteiligungen erhöhen und den Kreis der Berechtigten erweitern.

Letzteres würde auf eine „Wiederbelebung“ der staatlich geförderten Vermögensbildung hinauslaufen, die jahrzehntelang eine, wenn auch kleine, Säule der Vermögensbildung für Bezieher geringer und mittlerer Einkommen war. Dadurch werden auch Arbeitnehmergruppen erreicht, deren Arbeitgeber üblicherweise keine Mitarbeiterkapitalbeteiligungen anbieten oder anbieten können. Zuletzt war die „Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand“ bedeutungslos, weil die Verdienstgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage seit 2009 nicht mehr angehoben worden sind.

Die Minister rechnen mit einem zügigen Gesetzgebungsverfahren; die neuen Regelungen sollen im Sommer 2023 in Kraft treten.

Der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung – AGP begrüßt und unterstützt das Vorhaben nachdrücklich. „Wir haben uns seit vielen Jahren für höherer Freibeträge, für die nachgelagerte Besteuerung und für eine Wiederbelebung der Vermögensbildung breiter Teile der Bevölkerung eingesetzt. Wir hoffen sehr, dass die nun vorgestellten Regelungen schnell in Kraft treten können und vor allem, dass sie im Gesetzgebungsverfahren nicht verwässert werden. Dann kann man wirklich von einem Durchbruch für mehr Teilhabe und Vermögensbildung ausgehen“, sagt Geschäftsführer Dr. Heinrich Beyer.

Der Verband fordert darüber hinaus eine umfangreiche Informationskampagne zum Zukunftsfinanzierungsgesetz in Anlehnung an Themen wie Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder Corporate Sozial Responsibility (CSR), um die neue Ideen, Argumente, Konzepte und Lösungen massiv ins öffentliche Bewusstsein zu rücken.

Pressemitteilung zum Download

Eckpunkte für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz