Mitarbeiterbeteiligung soll EU-Standard für Startup-Nationen werden

Dirk Lambach, März 12, 2020

Viele EU-Mitgliedstaaten verfolgen bereits bewährte Verfahren, um Start-ups bei der Bewältigung von Herausforderungen wie der Gründung sowie der Gewinnung und Bindung von Talenten zu unterstützen. Im Rahmen ihrer neuen KMU-Strategie hat die Europäische Kommission nun angekündigt im Jahr 2020 einen EU-Standard für Startup-Nationen festzulegen, damit solche Praktiken in den Mitgliedsstaaten schneller ausgetauscht und übernommen werden können. Die Kommision will so Europa zum attraktivsten Kontinent für Neugründungen und Unternehmensgründungen machen.

Mit der Initiative „EU Startup Nations Standard“ sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, erfolgreiche Praktiken auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene umzusetzen. So sollen die  grenzüberschreitende Gründung und Expansion erleichtert, die Visa- und Aufenthaltsanträge für Talente aus Drittländern vereinfacht und die Beteiligung von Mitarbeitern an Unternehmen attraktiver gestaltet werden. Des Weiteren konzentriert sich die Initiative darauf, die Gründung von Unternehmen und den Technologietransfer von Universitäten zu fördern und den Zugang zu Finanzmitteln in der Wachstumsphase zu vereinfachen.

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