Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligung bietet neuen Spielraum für die Unternehmensfinanzierung

Dirk Lambach, Februar 23, 2022

Im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen erhalten die Beschäftigten das Angebot, sich an ihrem Arbeit gebenden Unternehmen zu beteiligen. Diese Beteiligung erfolgt in aller Regel durch eine Einlage der Beschäftigten aus eigenen finanziellen Mitteln sowie durch eine Zuwendung des Unternehmens an die teilnehmenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Derart wird im Unternehmen ein Kapitalstock gebildet, der zur Finanzierung und Liquiditätsverbesserung des Unternehmens beitragen kann. Der im letzten Jahr erhöhte Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen von 1.440 Euro pro Jahr und Beschäftigten bietet dabei neuen Spielraum.

Ein wichtiger Effekt spielt hierbei die steuerfreie Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Diese können bis zur Höhe der Freibetragsgrenze Teile ihres Bruttogehaltes steuerfrei in eine Beteiligung umwandeln. Zu zahlen sind lediglich die Sozialversicherungsbeiträge. Das macht in der Regel eine Ersparnis von bis zu einem Drittel der Einlage aus. Die Zuschüsse, die der Arbeitgeber gewährt, sind hingegen steuer- und sozialabgabenfrei. Bis zur Freibetragsgrenze von insgesamt 1.440 Euro können nun beide Seiten ihre Einlagen und Zuschüsse in beschriebener Weise einbringen. Das schafft mehr Spielraum für Beteiligungsangebote, da es durch den Steuervorteil der Entgeltumwandlung nun auch für die Beschäftigten attraktiver ist, höhere Einlagen zu leisten.

So könnte ein Beschäftigter durch eine Entgeltumwandlung für ca. 700 Euro Nettobeitrag eine Beteiligung im Nennwert von 1.000 Euro erwerben. Bei einem mittelständisches Unternehmen mit 300 Beschäftigten, von denen sich 150 als stille Gesellschafter beteiligen, könnte somit allein aus der Einlage der Beschäftigten 150.000 Euro als zusätzliche Liquidität für das Unternehmen generiert werden. Gewährt der Arbeitgeber zusätzlich einen Zuschuss von 440 Euro pro Beteiligung, um damit den Freibetrag voll auszuschöpfen, entstünde stilles Gesellschaftskapital in Höhe von insgesamt 216.000 Euro. Dieses kann, wenn u.a. eine Festlegungsfrist der Beteiligungen von mindestens fünf Jahren vereinbart wird, in voller Höhe als wirtschaftliches und bilanzielles Eigenkapital für das Unternehmen veranlagt werden.

Verstärkt wird dieser Finanzierungseffekt durch ein jährliches Beteiligungsangebot. Ausgehend von der Festlegungsfrist von fünf Jahren, würde in diesem Zeitraum rund 1 Million Euro Eigenkapital für das Unternehmen generiert werden können. Auch wenn nach fünf Jahren und in den Folgejahren ein Teil des Kapitals, beispielsweise die Hälfte der im ersten Jahr und in den Folgejahren eingebrachten Einlagen und Zuwendungen, gekündigt und ausgezahlt werden sollten, würde unter sonst gleichen Bedingungen das Kapital und die Liquidität weiter anwachsen. Nach zehn Jahren auf ca. 1,54 Mio. Euro. Der Liquiditätseffekt wäre um ca. ein Drittel niedriger.

Die Kosten einer Finanzierung über eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Form von Zinsen und Zuwendungen durch den Arbeitgeber sind natürlich höher als bei einer Bankenfinanzierung, aber durchaus niedriger als beispielweise die Kosten für eine Eigenkapitalbeteiligung von Private Equity oder einer mittelständischen Beteiligungsgesellschaft. Zudem erhöht der stetig wachsende Kapitalstock die weitere Finanzierungsfähigkeit des Unternehmens und wird von Banken und Investoren als Qualitätsausweis geschätzt. Darüber hinaus bekommt das Unternehmen mit einer Mitarbeiterbeteiligung nicht nur einen besseren Finanzierungsspielraum, sondern zusätzlich motivierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, eine höhere Attraktivität als Arbeitgeber und letztlich eine bessere Performance.