Liquiditätskrise vermeiden – Mitarbeiterbeteiligung als Soforthilfe für Unternehmen

Dirk Lambach, März 30, 2020

Die Corona-Krise bedroht die Unternehmen in Deutschland. Das abrupte Wegbrechen von Aufträgen und Umsatzerlösen führt mit einem rasanten Tempo zu existenziellen Liquiditätsproblemen. Personalaufwendungen stellen dabei den größten Liquiditätsabfluss dar. Eine wirkungsvolle Soforthilfe für Unternehmen wäre daher, wenn Teile des Gehalts oder Sonderzahlungen soweit möglich und angemessen temporär nicht ausgezahlt würden, sondern als Kapitaleinlage der Mitarbeiter im Unternehmen verbleiben. Dies würde sowohl eine entscheidende Liquiditätsersparnis als auch eine Erhöhung des Eigenkapitals für die Unternehmen bewirken.

Der Gehaltsverzicht der Mitarbeiter würde durch eine Kapitalbeteiligung am Unternehmen in Form einer stillen Gesellschaft oder von Belegschaftsaktien vollständig kompensiert. Die so beteiligten Mitarbeiter könnten am späteren Wiederaufschwung des Unternehmens als Miteigentümer partizipieren. Für den Fall einer eintretenden Insolvenz könnte das Mitarbeiterkapital abgesichert werden. Gleichzeitig hilft eine Mitarbeiterbeteiligung das gerade in den aktuellen Krisenzeiten dringend notwendige Wir-Gefühl und den Zusammenhalt zu stärken.

Bereits in der Finanzkriese 2009 hatte der DGB unter dem Titel Belegschaftskapital als attraktiver Baustein einer Krisenlösung ähnliche Maßnahmen für eine derartige Entgeltumwandlung in Krisenzeiten vorgeschlagen. Bis heute wird diese Möglichkeit allerdings durch das Steuerrecht erschwert. Auf nicht ausgezahlte Einkommen müssen die Mitarbeiter sofort Einkommensteuer und Sozialabgaben entrichten. Das heißt, es fehlt nicht nur an Netto-Gehalt, sondern es entstehen zudem zusätzliche Kosten durch Steuern und Abgaben.

Die einfache Lösung dafür ist die nachgelagerte Besteuerung für diese Form der Entgeltumwandlung, das heißt die Verschiebung der Steuerlast auf den Zeitpunkt der Rückgabe oder des Verkaufs der Beteiligungen. Als Teil der Soforthilfe für Unternehmen plädiert der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung – AGP daher im Namen seiner Mitgliedsunternehmen und zusammen mit Fachexperten von Rödl & Partner, der mit-unternehmer.com Beratungs-GmbH sowie der MitErfolg GmbH für eine sofortige Umsetzung der folgenden Maßnahmen:

  • Regelung der Entgeltumwandlung für Einlagen der Mitarbeiter in das Arbeit gebende Unternehmen zunächst für einen Zeitraum von 24 Monaten und bis zu einer Obergrenze von 7.500 € pro Jahr und Mitarbeiter (zwei durchschnittliche Monatsgehälter).
  • Freigabe der schon beschlossenen Erhöhung des Steuerfreibetrags für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen gem. § 3,39 EStG von € 360 auf € 720.
  • Schaffung von Möglichkeiten der Absicherung von Beteiligungen durch die KfW oder die Bürgschaftsbanken der Bundesländer für einen Zeitraum 60 Monaten.

Die nachgelagerte Besteuerung ist für den Fiskus und die Sozialversicherungen nahezu aufkommensneutral und würde den Unternehmen sofort ein hohes Maß an Flexibilität einbringen.