Mitarbeiterbeteiligung – Höhere Freibeträge wirken

Dirk Lambach, April 14, 2021

Eine Kurzumfrage des Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung – AGP in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Aktieninstituts und der hkp///group zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung belegt: Je höher der steuerliche Freibetrag, desto besser sind die Möglichkeiten, den Vermögensaufbau in Mitarbeiterhand zu fördern. Die Verdoppelung des Freibetrags von aktuell 360 Euro auf 720 Euro jährlich, die der Gesetzgeber in den ersten Entwürfen zum Fondsstandortgesetz vorgesehen hat, ist daher ein erster Schritt. Deutlich erfolgsversprechender ist allerdings die im laufenden Gesetzesverfahren diskutierte Vervierfachung auf 1.440 Euro jährlich – so das Fazit der Kurzumfrage.

Ergebnisse der Umfrage

Die Umfrage wurde im März 2021 durchgeführt. Teilgenommen haben rund 50 Unternehmen aller Größen und Branchen, die ihren Mitarbeitern Kapitalbeteiligungen in Form von Belegschaftsaktien, stillen Beteiligungen oder Genussrechten anbieten. Anlass für die Umfrage ist die Erhöhung des steuerlichen Freibetrags in der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, die voraussichtlich mit dem Fondsstandortgesetz Mitte des Jahres in Kraft treten wird. Die Befragung zeigt u.a., dass

  • 77 Prozent der befragten Unternehmen in der Erhöhung der steuerlichen Freibeträge einen wichtigen Schritt sehen, um die Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland im Allgemeinen attraktiver zu machen.
  • gut 80 Prozent der Unternehmen bisher den aktuell geltenden Höchstbetrag für die steuer- und sozialabgabenfreie Zuwendung von 360 € pro Mitarbeiter und Jahr für ihre Beteiligungsprogramme vollständig ausgeschöpft haben.
  • rund 70 Prozent der Unternehmen noch unschlüssig sind, ob sie den in Aussicht gestellten erhöhten Freibetrag schon in diesem Jahr für ihre Beteiligungsprogramme berücksichtigen wollen.
  • zwei Drittel der Studienteilnehmer planen, den höheren Freibetrag von 720 € in Zukunft auszuschöpfen.
  • 44 Prozent der Unternehmen die Verdoppelung des Freibetrags auf 720 Euro als wichtigen Fortschritt in der Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland ansehen. Die gleiche Zahl der Umfrageteilnehmer ist allerdings etwas skeptischer und meint, dass die Attraktivität von Beteiligungsprogrammen mit einer Verdoppelung nur begrenzt gesteigert werden kann. Nur 13 Prozent sind der Meinung, dass diese Erhöhung keinen Einfluss auf die Attraktivität von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen hat. Dies spricht dafür, den Freibetrag ambitionierter auf mindestens 1.440 Euro anzuheben, was derzeit in der Politik diskutiert wird.

Handlungsbedarf in der Politik erkannt

Die Ergebnisse zeigen, dass höhere Freibeträge von Unternehmen positiv auf- und wahrgenommen werden. „Höhere Freibeträge werden von den Unternehmen an die Mitarbeiter weitergegeben und bedeuten bei Kapitalbeteiligungen wie Mitarbeiteraktienprogrammen attraktivere Rabatte. Dies steigert die Teilnahmequoten bei diesen Programmen und ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Aktienkultur in Deutschland“, erklärt Dr. Norbert Kuhn, Leiter Unternehmensfinanzierung beim Deutschen Aktieninstitut.

Für Dr. Heinrich Beyer, Geschäftsführer des Bundesverbands Mitarbeiterbeteiligung – AGP belegt die Umfrage den generellen Handlungsbedarf: „Auch wenn ein weiter erhöhter Freibetrag von 1.440 € wohl nicht von allen Unternehmen oder auch nicht jedes Jahr voll ausgeschöpft wird, so bleibt der damit verbundene Schub für die Mitarbeiterbeteiligung erhalten. Denn dann können Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen selbst den nicht genutzten Freibetrag als eigene Einlage steuerfrei einbringen.“

Aus Sicht von David Voggeser, Partner und Experte für Mitarbeiterbeteiligung bei der Unternehmensberatung hkp/// group zeigt sich, dass individuelle Freibeträge in der Mitarbeiterbeteiligung wirken und die aktuelle Diskussion ein Beleg für den zunehmenden Erkenntnisgewinn in der Politik ist: „Nach Jahren vielfältigstem Engagements für die Mitarbeiterbeteiligung, sei es mit dem Tag der Teilhabe oder dem Berliner Appell für mehr Vermögensbildung, erleben wir endlich einen Wandel in der Einstellung der politischen Eliten zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Auch wenn wir bei den diskutierten Freibetragsgrenzen noch weit von internationalen Vergleichswerten entfernt sind, scheint die Politik begriffen zu haben, dass die kapitalbasierte Beteiligung von Mitarbeitern an ihren Arbeitgebern nichts Böses, sondern der Schlüssel für den gezielten Vermögensaufbau in Mitarbeiterhand bei gleichzeitiger Stärkung einer motivierten und stabilen Belegschaft ist.“

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