Eine Kurzumfrage des Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung – AGP in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Aktieninstituts und der hkp///group zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung belegt: Je höher der steuerliche Freibetrag, desto besser sind die Möglichkeiten, den Vermögensaufbau in Mitarbeiterhand zu fördern. Die Verdoppelung des Freibetrags von aktuell 360 Euro auf 720 Euro jährlich, die der Gesetzgeber in den ersten Entwürfen zum Fondsstandortgesetz vorgesehen hat, ist daher ein erster Schritt. Deutlich erfolgsversprechender ist allerdings die im laufenden Gesetzesverfahren diskutierte Vervierfachung auf 1.440 Euro jährlich – so das Fazit der Kurzumfrage.
Ergebnisse der Umfrage
Die Umfrage wurde im März 2021 durchgeführt. Teilgenommen haben rund 50 Unternehmen aller Größen und Branchen, die ihren Mitarbeitern Kapitalbeteiligungen in Form von Belegschaftsaktien, stillen Beteiligungen oder Genussrechten anbieten. Anlass für die Umfrage ist die Erhöhung des steuerlichen Freibetrags in der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, die voraussichtlich mit dem Fondsstandortgesetz Mitte des Jahres in Kraft treten wird. Die Befragung zeigt u.a., dass
Handlungsbedarf in der Politik erkannt
Die Ergebnisse zeigen, dass höhere Freibeträge von Unternehmen positiv auf- und wahrgenommen werden. „Höhere Freibeträge werden von den Unternehmen an die Mitarbeiter weitergegeben und bedeuten bei Kapitalbeteiligungen wie Mitarbeiteraktienprogrammen attraktivere Rabatte. Dies steigert die Teilnahmequoten bei diesen Programmen und ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Aktienkultur in Deutschland“, erklärt Dr. Norbert Kuhn, Leiter Unternehmensfinanzierung beim Deutschen Aktieninstitut.
Für Dr. Heinrich Beyer, Geschäftsführer des Bundesverbands Mitarbeiterbeteiligung – AGP belegt die Umfrage den generellen Handlungsbedarf: „Auch wenn ein weiter erhöhter Freibetrag von 1.440 € wohl nicht von allen Unternehmen oder auch nicht jedes Jahr voll ausgeschöpft wird, so bleibt der damit verbundene Schub für die Mitarbeiterbeteiligung erhalten. Denn dann können Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen selbst den nicht genutzten Freibetrag als eigene Einlage steuerfrei einbringen.“
Aus Sicht von David Voggeser, Partner und Experte für Mitarbeiterbeteiligung bei der Unternehmensberatung hkp/// group zeigt sich, dass individuelle Freibeträge in der Mitarbeiterbeteiligung wirken und die aktuelle Diskussion ein Beleg für den zunehmenden Erkenntnisgewinn in der Politik ist: „Nach Jahren vielfältigstem Engagements für die Mitarbeiterbeteiligung, sei es mit dem Tag der Teilhabe oder dem Berliner Appell für mehr Vermögensbildung, erleben wir endlich einen Wandel in der Einstellung der politischen Eliten zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Auch wenn wir bei den diskutierten Freibetragsgrenzen noch weit von internationalen Vergleichswerten entfernt sind, scheint die Politik begriffen zu haben, dass die kapitalbasierte Beteiligung von Mitarbeitern an ihren Arbeitgebern nichts Böses, sondern der Schlüssel für den gezielten Vermögensaufbau in Mitarbeiterhand bei gleichzeitiger Stärkung einer motivierten und stabilen Belegschaft ist.“