Reform der Mitarbeiterbeteiligung – Finanzminister Lindner konkretisiert Pläne

Dirk Lambach, Februar 15, 2023

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat Anfang Januar in einem Eckpunktepapier seine Pläne für eine neuerliche Reform der Mitarbeiterbeteiligung konkretisiert. Demnach plant der Minister den steuerlichen Freibetrag von derzeit 1.440 Euro auf 5.000 Euro zu erhöhen sowie eine seit langem geforderte Änderung bei der Dry-Income-Besteuerung vorzunehmen.

In einem gemeinsamen Positionspapier begrüßen der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung – AGP und das Deutsche Aktieninstitut – DAI das Vorhaben aus dem Bundesfinanzministerium. Kritisch sehen beiden Institutionen allerdings die Änderungen bei der Entgeltumwandlung, die künftig entfallen soll um „unerwünschte Lohnoptimierungen“ zu vermeiden. Diese Befürchtung ist allerdings unbegründet und würde die Erhöhung des Freibetrags womöglich verpuffen lassen, da schon heute der Freibetrag in aller Regel nur in Kombination mit der Entgeltumwandlung ausgeschöpft wird. Als nicht praxistauglich bewertet wird zudem eine dreijährige Sperrfrist, die als Voraussetzung für die Nutzung des Steuerfreibetrags geplant ist. Diese würde den Unternehmen Flexibilität nehmen und die Attraktivität der Kapitalbeteiligung unangemessen einschränken.

Zukünftig soll die nachgelagerte Besteuerung von Vermögensübertragungen über den bislang vorgesehenen Geltungsbereich von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) hinausgehen und auch in (jungen) Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten möglich sein. Zudem soll eine Pauschalbesteuerung mit einem Steuersatz von 25 Prozent für alle noch verbleibenden „Besteuerungstatbestände“ eingeführt werden. Diese Regelungen zielen in erster Linie auf Startup-Unternehmen; ob sie dort die Mitarbeiterkapitalbeteiligung tatsächlich voranbringen können, bleibt abzuwarten.

>>Das gemeinsame Positionspapier von AGP und DAI finden Sie hier.