Der Deutsche Bundestag hat am 17. November 2023 das Zukunftsfinanzierungsgesetz und damit die neue Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung beschlossen. Dies allerdings mit wesentlichen Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Dort war unter anderem vorgesehen, den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen nach § 3,39 EStG von 1.440 EUR auf 5.000 EUR zu erhöhen. Diese Erhöhung wurde nun auf 2.000 EUR reduziert. Damit bleibt die Regierungskoalition hinter ihrer selbst gesteckten Ankündigung deutlich zurück, die Vermögensbildung aller Beschäftigten spürbar zu stärken, und verpasst die Chance die Förderung der Mitarbeiterbeteiligung auf europäisches Niveau anzuheben.
Gemeinsam mit dem Deutschen Führungskräfteverband – ULA und dem Deutschen Aktieninstitut – DAI hatte sich der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung – AGP schon in der letzten Legislaturperiode im Zuge des Fondsstandortgesetz für die Förderung der Mitarbeiterbeteiligung auf breiter Basis eingesetzt. Im Fokus der nun beschlossenen Regelungen stehen aber eindeutig die Startup-Unternehmen. Bei diesen und in anderen jungen Unternehmen kann zukünftig die kostenlose oder vergünstigte Übertragung von Kapitalanteilen, insbesondere auch von vinkulierten Anteilen, mit nachgelagerter Besteuerung von bis zu fünfzehn Jahren erfolgen. Der Mittelstand und die großen Aktiengesellschaften bleiben von der nachgelagerten Besteuerung dagegen ausgeschlossen.
Erfreulich ist, dass die vermögenswirksamen Leistungen wieder in das Gesetz mit aufgenommen wurden. Hier hatten die beiden federführenden Bundesminister Christian Lindner und Marco Buschmann Mitte 2022 weitgehende Vorschläge für die geförderte Vermögensbildung in den ersten Entwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz eingebracht. Nachdem zwischenzeitlich die Erhöhung der Arbeitnehmersparzulage und die Abschaffung der Einkommensgrenzen für die vermögenswirksamen Leistungen im Regierungsentwurf gestrichen wurden, konnte man sich auf die Anhebung der Einkommensgrenzen auf 40.000 EUR für Ledige und 80.000 EUR für Verheiratete verständigen. Laut Katja Hessel, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, erweitert sich der Kreis der Anspruchsberechtigten damit auf 13,8 Millionen Personen in Deutschland.
Der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung – AGP begrüßt diese Änderung ausdrücklich. „Wir haben uns seit vielen Jahren für eine längst überfällige Wiederbelebung der Arbeitnehmersparzulage eingesetzt. Die jetzt vorgesehene Regelung nimmt die Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand wieder in den Fokus und kann insbesondere für die unteren Einkommensgruppen ein wirksamer Anreiz zum Vermögensaufbau sein. Notwendige ist aber weiterhin die Erhöhung des Anlagebetrags von 400 EUR auf 1.200 EUR und eine entsprechende Erhöhung der Sparzulage“, so AGP – Geschäftsführer Dr. Heinrich Beyer. Ebenfalls positiv zu erwähnen bleibt bei dem nun beschlossenen Gesetzesentwurf die Beibehaltung der Entgeltwandlung und der Verzicht auf die Einführung einer Haltefrist für steuerlich geförderte Vermögensbeteiligungen.