Konjunkturpaket sieht Verbesserung der Mitarbeiterbeteiligung vor

Dirk Lambach, Juni 8, 2020

Am 3. Juni einigte sich die Bundesregierung auf das größte Konjunkturpaket in der Geschichte der Bundesrepublik. Ziel ist es, Arbeitsplätze zu sichern und die Wirtschaft wieder zum Laufen zu bringen. In dem 130 Milliarden Euro umfassenden Programm findet sich auch ein klares Bekenntnis zur Kapitalbeteiligung der Mitarbeiter, die bereits im Koalitionsvertrag von 2018 Erwähnung fand.

In dem Eckpunktepapier „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ heiß es: „Um die Potenziale eines gut regulierten, modernen und effizienten Kapitalmarkts zu nutzen und Deutschland als Standort für Investitionen in Zukunfts- und Wachstumsunternehmen zu stärken, werden die Möglichkeiten für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verbessert, sich an ihren Unternehmen zu beteiligen. Dabei werden wir auch auf die besondere Situation von Startup-Unternehmen eingehen und eine für diese attraktive Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung schaffen“.

Dafür hat die Große Koalition etwa 100 Millionen Euro vorgesehen. Es stellt sich jedoch die Frage, wie genau diese Summe eingesetzt werden soll. Die Ausgestaltung von Beteiligungsmöglichkeiten ist in Deutschland steuer- und gesellschaftsrechtlich beschränkt. Dies ist unter anderem der Grund dafür, dass Startup-Unternehmen in aller Regel auf virtuelle Beteiligungen zurückgreifen. Steuerliche Erleichterungen stellen aktuell die einzig Möglichkeit dar, die Mitarbeiterbeteiligung kurzfristig attraktiver zu gestalten.

Eine in der derzeitigen Krise schnell wirksame und zielgerichtete Sofortmaßnahme wäre daher eine kurzfristige Steuerbefreiung für Einlagen der Beschäftigten in ihr Unternehmen und für entsprechende Zuwendung durch den Arbeitgeber. So könnten die Beschäftigten unter anderem für etwaige finanzielle Einbußen in Folge der Corona-Krise kompensiert und am späteren Aufschwung als Kapitalgeber bzw. Miteigentümer beteiligt werden. Gleichzeitig würden die Unternehmen Liquiditätsengpässe vermeiden und ihr Eigenkapital stärken. Für Startups wären steuerliche Vergünstigungen bei der Auszahlung der virtuellen Anteile eine naheliegende Lösung.

Über eine kurzfristige Sofortförderung hinaus, sollte grundsätzlich auch die von der Großen Koalition beschlossene Erhöhung des Freibetrags für steuer- und abgabenfreie Einlagen der Mitarbeiter von 360 Euro auf 720 Euro endlich in Kraft gesetzt werden.