CDU will Mitarbeiterkapitalbeteiligung stärken

Dirk Lambach, Oktober 22, 2020

Die CDU hat ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stärkung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung vorgelegt. Mit der programmatischen Schrift, die auf einen Beschluss des Bundesfachausschuss Wirtschaft, Arbeitsplätze und Steuern zurückgeht, wollen die Christdemokraten breiten Bevölkerungskreisen die Teilhabe am Wohlstand ermöglichen und den Vermögensaufbau stärken.

„Die Beteiligung des Arbeitnehmers am Produktivkapital des eigenen Unternehmens, u. a. über Aktien, stille Beteiligungen oder Genussrechte, ist ein originär christlich-soziales Anliegen. Sie entspricht der Idee der Subsidiarität und der eigenverantwortlichen Lebensgestaltung“ heißt es in dem CDU-Papier, das der AGP vorliegt.

Mit Ihrem Positionspapier setzt sich die CDU so deutlich wie lange nicht für die Mitarbeiterbeteiligung ein und beschreibt erstmals konkrete Vorschläge, wie sie die Voraussetzungen für die Gewinn- und Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer verbessern will. Im Einzelnen sieht die CDU folgende Maßnahmen vor:

  • Schrittweise Erhöhung des Freibetrags auf 3.500 Euro/Jahr, damit Deutschland an andere europäische Länder anschließen kann und wodurch gleichzeitig auch eine Grundlage zur Förderung der Start-ups ermöglicht wird.
  • Auch Familienmitglieder sollen in den Genuss von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen kommen, indem ein zusätzlichen Freibetrag von 500 Euro/Jahr für jedes Familienmitglied eingeführt werden soll, das nicht direkt von einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung profitieren kann. Für ein Ehepaar mit zwei Kindern, bei dem ein Ehepartner in seinem Unternehmen am Mitarbeiterbeteiligungsprogramm teilnimmt, würde dies einen gesamten Freibetrag von 5.000 Euro/Jahr bedeuten.
  • Besteuerung einer Beteiligungen nicht zum Zeitpunkt der Überlassung, sondern erst dann, wenn aus den Beteiligungen Gewinne erzielt oder die Anteile veräußert werden. Nicht in Anspruch genommene Freibeträge sollen über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren kumuliert werden können. Das heißt: Erfolgt ein Mittelzufluss z. B. drei Jahre nach Firmeneintritt, können 10.500 Euro als Freibetrag sowie den Familienfreibeträgen angesetzt werden. Der steuerliche Freibetrag soll auch dann greifen, wenn sich das Beteiligungsangebot nicht an alle Arbeitnehmer richtet.
  • Prüfung, inwieweit Reinvestitionen von Beteiligungen an Start-ups steuer-begünstigt und ob Einkünfte aus den Beteiligungen an Start-ups wie Kapitaleinkünfte behandelt und versteuert oder ob hybride Besteuerungsmodelle entwickelt werden könnten.
  • Zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge durch Mitarbeiter sollen Finanzbehörden die verkauften Anteile nicht als geldwerten Vorteil bewerten, sondern das übliche Bewertungsverfahren bei dem Verkauf an einen „unbeteiligten Dritten“ anwenden. Zudem sollen Steuerentlastungen bei Unternehmensübergaben geprüft und dabei auch hier nicht genutzte Freibeträge für Unternehmensbeteiligungen über zehn Jahre kumuliert werden können, wie dies bereits oben erwähnt wurde.
  • Mitarbeiteraktien entbürokratisieren, wie u.a. die Regelungen zur Beschaffung der an die Mitarbeiter auszugebenden Aktien sowie für die Depotverwahrung der Mitarbeiteraktien.
  • Initiierung einer politische Initiative und ein Bekenntnis „Pro Mitarbeiterkapitalbeteiligung“ der Parteien, Sozialpartner und aller gesellschaftlich wichtigen Gruppen sowie darüber hinaus die Präsentation positiver Unternehmensbeispiele (best practice) und eine „Informationskampagne“ für den Mittelstand.