Das Fondsstandortgesetz (FoStoG), in dem neue Regelungen zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung enthalten sind, ist am 1. Juli in Kraft getreten. Es handelt sich um ein sog. Artikelgesetz, mit dem Änderungen in verschiedenen anderen Gesetzen über Verweise geregelt werden. Die Regelungen zum § 3,39 Einkommensteuergesetz (erhöhter Freibetrag von 1.440 €) und des neuen § 19a (nachgelagerte Besteuerung für junge KMU) befinden sich auf den Seiten 1524 / 1525 des Gesetzblattes. Der erhöhte Freibetrag ist ein Jahresfreibetrag und kann für 2021 vollständig in Anspruch genommen werden. Die neuen Regelungen im Überblick sowie das Gesetzblatt zum Fondsstandortgesetz finden Sie folgend zum Download.