11. Dezember 2024
5 Minute
Der Deutsche Führungskräfteverband ULA und der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung AGP haben sich in den letzten Jahren gemeinsam in einer breiten Initiative für eine nachhaltige Stärkung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung eingesetzt. Die Politik hat in der Folge schrittweise die Rahmenbedingungen verbessert, wenn auch bis heute noch kein europäisches Level-Playing-Field erreicht ist. Im Mai dieses Jahres haben beide Verbände daher den Aktionskreis Mitarbeiterbeteiligung gegründet, um Expertinnen und Experten aus den Unternehmen, den Sprecherausschüssen der leitenden Angestellten sowie der Wissenschaft und Vergütungsexperten zusammenzubringen und zu beraten, welche Herausforderungen und Möglichkeiten in der Praxis bestehen, um dem Instrument aus Sicht von Unternehmen aller Größen und deren Mitarbeitenden zum wirklichen Durchbruch zu verhelfen.
Nach der erfolgreichen Auftaktsitzung haben sich die Mitglieder vor dem Hintergrund der bevorstehenden Bundestagswahl im nächsten Jahr dazu entschlossen, konkrete Handlungsempfehlungen für die politischen Entscheidungsträger zu erarbeiten, um damit zum einen in den Parteien für die Mitarbeiterbeteiligung zu werben und zum anderen Anregungen zu formulieren, mit welchen Maßnahmen eine weitere Verbreitung der Mitarbeiterbeteiligung vorangebracht werden könnte. Entstanden sind dabei folgende 12 Punkte für eine Vereinfachung und spürbare Stärkung der Vermögensbildung und Teilhabe.
1. Sozialversicherungsfreiheit bei Entgeltumwandlung
Während die Anwendung des Steuerfreibetrags von 2.000 Euro im Wege der Entgeltumwandlung möglich ist, greift die Beitragsfreiheit in diesem Fall nicht. Dies führt zum einen in der betrieblichen Praxis zu zusätzlichem Aufwand und Bürokratie, denn für jede persönliche Entgeltumwandlung muss die individuelle Beitragspflicht überprüft und abgeführt werden. Zum anderen führt dies zu einer Ungleichbehandlung unter den unterschiedlichen Einkommensgruppen, da bei den höheren Einkommensgruppen die Beitragsbemessungsgrenze greift und ihre Entgeltumwandlung beitragsfrei bleibt. Die Sozialversicherungsfreiheit wäre ein wichtiger Beitrag, diese Ungleichbehandlung zu beenden und das Instrument für Arbeitnehmer und Arbeitgeber attraktiver zu gestalten.

Auftaktsitzung des Aktionskreises Mitarbeiterbeteiligung am 15. Mai 2024
2. Nachgelagerte Besteuerung nach § 19a EStG für alle Unternehmen
Die Dry-Income-Problematik betrifft Startups, Mittelstand und Aktiengesellschaften gleichermaßen. Insbesondere Arbeitnehmer von nicht-börsennotierten Unternehmen sind mit einer verschärften Dry-Income-Problematik konfrontiert. Denn anders als bei börsennotierten Unternehmen ist eine kurzfristige Veräußerung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung zur Deckung der anfallenden Steuerbeträge mangels aktiver Märkte häufig nicht möglich.
3. Erhöhung des Freibetrags auf 5.000 Euro
Zum einen würde hierdurch eine weitere Anpassung an europäisches Niveau vollzogen. Zum anderen würde sich größerer Spielraum für die Entgeltumwandlung bieten, die in der Praxis der Mitarbeiterbeteiligung weit verbreitet und etabliert ist.
4. Erhöhung der vermögenswirksamen Leistungen und der Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmer-Sparzulage hat sich im Laufe der Jahrzehnte zu einem Auslaufmodell entwickelt. Als ein Grund dafür zeigt sich in der Praxis der zu hohe bürokratische Aufwand für einen zu geringen Betrag der Arbeitnehmer-Sparzulage von nur 80 Euro pro Jahr. Um die Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand wiederzubeleben, wäre eine Verdreifachung der Arbeitnehmersparzulage auf 240 Euro im Jahr und des Höchstbetrages von 400 Euro auf 1.200 Euro sinnvoll.
5. Berücksichtigung als Anlageform für die Altersvorsorge und Vermögensbildung
Folgende Maßnahmen könnten hier greifen: Steuer- und sozialversicherungsfreier Brutto-für-Netto-Übergang von Entgeltumwandlung in Mitarbeiterbeteiligung und von dort in betriebliche Altersversorgung. Berücksichtigung der Mitarbeiterbeteiligung als Anlageform bei der Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge. Schaffung eines steuerfreien Anlagensparkontos, wie es das DAI 2023 vorgeschlagen hat (z. B. bis zu 5.000 Euro pro Jahr in Aktien, Fonds und MABs anlegen – Erträge, Dividenden, Kursgewinne steuerfrei).
6. Abschaffung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung für Beteiligungsprogramme mit Fremdkapitalcharakter
Einige Beteiligungsprogramme sind dahingehend ausgestaltet, dass sich die Mitarbeitenden über Fremdkapitalinstrumente am Unternehmen beteiligen, beispielsweise als stille Gesellschafter oder über Genussrechte. In diesem Fall unterliegen die Vergütungen beim Unternehmen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 a) oder c) GewStG. Bei einem doppelstöckigen Beteiligungsmodell tritt dieser Effekt sogar zweimal auf – bei der MBM selbst und bei der das Kapital verwendenden Gesellschaft. Dadurch verlieren diese Modelle aus Unternehmenssicht an Attraktivität.
7. Reduzierung der Meldepflichten für Beteiligungsprogramme
Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften unterliegen einer Vielzahl an Meldepflichten, u. a. Abfrage der Kirchensteuermerkmale (KISTAM-Verfahren), Mitteilungen nach § 45d EStG über in Anspruch genommene Freistellungsaufträge, Meldung über vorzeitige Verfügungen nach dem Vermögensbildungsgesetz (§ 8 VermBDV), Übermittlung der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung, Meldungen nach dem FATCA-Abkommen (USA) und Meldungen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG). Die Beteiligungsmodelle verlieren durch den entstehenden Verwaltungsaufwand aus Unternehmenssicht an Attraktivität, zudem schmälern sie die Rendite der beteiligten Arbeitnehmer.
8. Einführung stimmrechtsloser GmbH-Anteile bei gleichzeitiger Abschaffung/Vereinfachung der notariellen Beurkundungspflicht
Eine echte Substanzbeteiligung von Mitarbeitern an GmbHs findet in der betrieblichen Praxis keine Anwendung, da damit umfangreiche Mitbestimmungsrechte sowie notarielle Beurkundungspflichten verbunden sind. Mit einer eigenen Anteilsklasse für Mitarbeiter könnte hier ein weiterer Durchführungsweg der Mitarbeiterbeteiligung geschaffen werden, mit dem vor allem auch die Startups die Möglichkeit erhielten, die Mitarbeiter an einem Exit-Ereignis zu beteiligen.
9. Steuerbegünstigung von Nachfolgeregelungen über ähnliche Konstrukte wie Employee Ownership Trusts in England
Unternehmenseigentümer können einen Anteil von mindestens 50 Prozent der Unternehmensbeteiligungen steuerbegünstigt in einen Trust übertragen, dessen Begünstigte die Beschäftigten des Unternehmens sind. Die Eigentümer werden dann schrittweise aus den Unternehmensgewinnen ausgezahlt (z. B. Iteratec / ggf. auch andere Konstruktionen förderbar wie bspw. Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften).
10. Pauschalbesteuerung für Sachzuwendungen nach § 37b EStG auch für Mitarbeiterbeteiligungen öffnen
Nach § 37b EStG kann ein Arbeitgeber die Einkommensteuer für Zuwendungen an Arbeitnehmer bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro über einen pauschalen Steuersatz von 30 Prozent übernehmen. Dies gilt zuzüglich der Sozialabgaben, der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags.
11. Vereinfachung und Entbürokratisierung bei der Begebung von Belegschaftsaktien
Das Deutsche Aktieninstitut hat bereits im Jahr 2014 einen angemessenen, rechtssicheren sowie unbürokratischen Rahmen bei der Beschaffung von Aktien gefordert, die an die Mitarbeiter ausgegeben werden. Neben verschiedenen aktienrechtlichen Unklarheiten ist hierbei insbesondere die steuerliche Gleichstellung der Kapitalerhöhung zur Aktienbeschaffung mit dem Aktienrückkauf von Bedeutung. Im Gegensatz zur Kapitalerhöhung sind die hierfür aufgebrachten Kosten abzugsfähig. Die Kapitalerhöhung stellt für das Unternehmen jedoch einen kostengünstigeren Weg zur Beschaffung von Aktien für Beteiligungsprogramme dar. Aktienbeteiligungsprogramme könnten somit für Unternehmen attraktiver gestaltet werden.
12. Rechtssicherheit bei der Unternehmensbewertung durch Anpassung an internationale Standards
Bei der Gewährung von Aktienbeteiligungen in nicht-börsennotierten Unternehmen sowie bei der Übertragung von Unternehmensanteilen im Rahmen einer Nachfolgeregelung wird das Thema der Bewertung in der Praxis regelmäßig relevant. Die entsprechenden Vorgaben des Bewertungsgesetzes sind allerdings sehr vage, sodass es an klaren praxisorientierten Vorgaben mangelt. Im internationalen Kontext werden in verschiedenen Jurisdiktionen Bewertungsmethoden genutzt, die von deutschen Finanzverwaltungen nicht anerkannt werden.
Das erfolgreiche Werben um die besten Mitarbeiter wird für Unternehmen zunehmend erfolgskritisch. Die Matthäi Bauunternehmen GmbH & Co. KG aus Verden nutzt ein attraktives Modell der Mitarbeiterbeteiligung, um sich im Recruiting-Prozess abzuheben und die Belegschaft zu binden. Doch das sind nicht die einzigen Vorteile.
11. Dezember 2024
3 Minute
Das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (MAB) des mittelständischen Unternehmens wurde bereits 2018 ins Leben gerufen, in enger Zusammenarbeit mit dem AGP e.V., dem Bundesverband für Mitarbeiterbeteiligungen. „Der entscheidende Impuls lag in dem Wunsch, eine Lösung zu schaffen, die unsere Mitarbeitenden motiviert, zu uns zu kommen und langfristig bei uns zu bleiben“, erläutert Nicolas Brunken, Geschäftsführer der Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft. Gewählt wurde die Form der stillen Beteiligung. Damit nehmen die Beschäftigten die Rolle als Mitunternehmer ein, denn die Verzinsung der stillen Einlage hängt auch vom Unternehmenserfolg ab.

Nach nunmehr sieben Jahren sind bereits 40 % der Belegschaft Teilnehmer des Programms. „Das unterstreicht die Attraktivität des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms, wie es bei Matthäi umgesetzt wird“, sagt Dirk Lambach, Geschäftsführer des Bundesverbandes Mitarbeiterbeteiligung. Die Quote steigt bei Matthäi stetig, was auch damit zu tun hat, dass der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen zuletzt verbessert hat. Lag der Freibetrag 2018 bei lediglich 360 Euro pro Jahr, können nun bis zu 2.000 Euro im Jahr steuerlich begünstigt als stille Beteiligung investiert werden.
„Unser Ziel ist es, den Mitarbeitenden nicht nur das gute Gefühl der Zugehörigkeit zu vermitteln, sondern ihnen auch die Möglichkeit der Teilhabe zu bieten“, so Brunken weiter. Von Matthäi gibt es je nach Beteiligungshöhe eine Prämie von bis zu 360 Euro. Die stille Einlage wird mit 3 % verzinst, laufen die Geschäfte gut, steigt der Zinssatz. In den vergangenen fünf Jahren betrug die Verzinsung 7 %“, berichtet Brunken. Die Zinsen werden jährlich ausbezahlt, während die stillen Einlagen bei jährlicher Teilnahme zu einem ansehnlichen Guthaben wachsen. Die wiederum auch Matthäi nutzen, denn die stillen Einlagen mindern den Bedarf an Krediten und verbessern durch erhöhtes Eigenkapital die Bilanzstrukturen.
„Es war uns wichtig, eine Lösung zu finden, die für beide Seiten – das Unternehmen und die Mitarbeitenden – attraktiv und nachhaltig ist. Bei Anpassungen wurde besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass das Programm für die Mitarbeitenden leicht zugänglich und verständlich bleibt, während es gleichzeitig den gewünschten Effekt in Bezug auf Mitarbeiterbindung und -motivation erzielt“, erläutert Brunken. 80 % der Mitarbeitenden sind mittlerweile seit mindestens zehn Jahren bei Matthäi, und dieser Anteil soll stetig ausgebaut werden.
Neben der Mitarbeitergewinnung und -bindung spielen Motivation und Engagement eine große Rolle: „Wenn Mitarbeitende sich als Teilhaber des Unternehmens sehen, steigt die Motivation, aktiv am Erfolg des Unternehmens mitzuwirken“, sagt Brunken. Die Personalabteilung bestätigt: „Unsere Attraktivität als Arbeitgeber steigt: Das Programm ist ein entscheidender Vorteil im Wettbewerb um Fachkräfte und dient als starkes Argument im Recruiting.“ Ganz generell gilt: Beteiligung der Mitarbeitenden kann einen positiven Einfluss auf die Unternehmensleistung und Innovationskraft haben, da die Mitarbeitenden unternehmerisch denken und handeln.
Nach mittlerweile sieben Jahren ziehen die Verantwortlichen ein sehr positives Zwischenfazit, das weit über das Employer Branding hinausreicht: „Insgesamt haben wir festgestellt, dass das Programm das Engagement innerhalb der Belegschaft gestärkt hat, da sich viele Mitarbeitende stärker mit dem Unternehmen identifizieren.“ Es sei eine Kultur des gemeinsamen Erfolgs entstanden. „Die Mitarbeitenden fühlen sich stärker eingebunden und motiviert, was sich in einer höheren Produktivität und einer positiveren Unternehmenskultur widerspiegelt. Langfristig sehen wir dieses Programm als wichtigen Baustein, um das Unternehmen weiterhin erfolgreich und nachhaltig zu gestalten.“
Über Matthäi Bauunternehmen GmbH & Co. KG
Seit mehr als 90 Jahren ist Matthäi in der Baubranche tätig. Inzwischen entwickelte sich aus dem lokalen Verdener Bauunternehmen eine Unternehmensgruppe mit mehr als 70 Standorten mit mehr als 3000 Beschäftigten. Matthäi bietet ein besonders breites Spektrum an Leistungen an, die mit Ingenieurbau, Energieanlagenbau, Wasserbau, Flughafen- und Hafeninfrastruktur, Umwelttechnologie, Schlüsselfertigbau und Projekten in Public Private Partnership weit über Hoch- und Tiefbau sowie Straßen- und Gleisbau hinausreicht. Damit einher geht der Bedarf an besonders qualifizierte Mitarbeitende. Kontakt: Nicolas.Brunken@matthaei.de
11. Dezember 2024
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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 14.12.2023 – VI R 1/21 entschieden, dass der Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung kein lohnsteuerbarer Vorteil ist, auch wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung an seinem Arbeitgeber zuvor verbilligt erworben hat.
Die Münchner Richter präzisieren damit die Rechtsprechung zu Mitarbeiterbeteiligungen, bei der sie schon in einem Urteil aus dem Jahr 2016 klarstellten, dass Erlöse aus entsprechenden Beteiligungsprogrammen nicht als Arbeitslohn zu besteuern sind (IX R 43/15). Gleichwohl blieben vielerorts die Finanzämter bei ihrer restriktiven Linie und behandelten Veräußerungserlöse aus Beteiligungsprogrammen als vollständig steuerpflichtigen Arbeitslohn, auch wenn der Bundesfinanzhof mehrere dieser Urteile wieder kassierte.
Klar gestellt wurde mit dem Urteil nun:
Bleibt zu hoffen, dass die Finanzrichter mit ihrem neuen Urteil zur Mitarbeiterbeteiligung bis in die Amtsstuben vordringen – wie es in der FAZ vom 28. Februar 2024 treffend heißt. Die Rechtsprechung sei bei der Finanzverwaltung „nicht so richtig angekommen“, wie der Vorsitzende des VI. Senats und Vizepräsident des Bundesfinanzhofs, Meinhard Wittwer, in dem Beitrag zitiert wird.
11. Dezember 2024
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Das Buch von Dr. Hans-Jörg Naumer ist ein umfassendes Werk, das die Herausforderungen und Chancen der Vermögensbildung in einer sich wandelnden Welt beleuchtet. Es behandelt zentrale Themen wie finanzielle Bildung, Altersvorsorge, Kapital- und Mitarbeiterbeteiligung sowie Wohneigentum und liefert Analysen und Empfehlungen für eine ganzheitliche Vermögensbildungspolitik. In seiner 2. Auflage bietet das Buch umfangreiche Aktualisierungen und neue Beiträge.
Die Stärke des Buches liegt nicht nur in der inhaltlichen Tiefe, sondern auch in der Vielfalt der Autoren und dem ganzheitlichen Ansatz. Neben Dr. Hans-Jörg Naumer kommen profilierte Persönlichkeiten wie der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, der Direktor des Zentrums Liberale Moderne Ralf Fücks und der ARD-Börsenexperte Markus Gürne zu Wort. Sie und weitere renommierte Experten, Praktiker und Politiker vereinen fundierte Expertise in Ökonomie, Politikwissenschaft und Vermögensbildung. Sie alle eint das Ziel, Vermögensbildungspolitik nicht isoliert zu betrachten, sondern „Wohlstand für alle“ durch gezielte Maßnahmen wie erleichterten Zugang zu Kapital, Mitarbeiterbeteiligung, Wohneigentum, Förderung des Unternehmertums, Altersvorsorge sowie finanzielle Bildung zu fördern.
Das Buch stellt einen klaren Zusammenhang zwischen Vermögensbildung und gesellschaftlicher Stabilität her: Wer Vermögen besitzt, fühlt sich sicherer und unabhängiger, was sich wiederum positiv auf die Demokratie auswirkt. Dr. Naumer und sein Autorenteam plädieren daher für eine gezielte Förderung der Vermögensbildung, um sozialen Frieden, Chancengleichheit und wirtschaftlichen Fortschritt zu fördern. Vermögensbildung wird dabei nicht als Selbstzweck verstanden, sondern als Schlüssel zum Abbau von Ungleichheit und zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

Hans-Jörg Naumer, Vermögensbildungspolitik Springer Gabler Wiesbaden, 2024 320 S., Softcover 49,99€
ISBN 978-3-658-44747-2
Vermögensbildungspolitik von Dr. Hans-Jörg Naumer und seinen Mitautoren ist ein wichtiges Werk für alle, die sich mit Wirtschaftspolitik, finanzieller Bildung und sozialer Gerechtigkeit beschäftigen. Es liefert nicht nur fundierte Analysen der aktuellen Vermögenssituation, sondern auch konkrete Vorschläge für eine zukunftsorientierte Politik. Das Buch zeigt, wie eine Kombination aus Mitarbeiterbeteiligung, Wohneigentumsförderung, finanzieller Bildung und verbessertem Zugang zu Kapital zu einer gerechteren und nachhaltigeren Gesellschaft führen kann.
Es ist ein eindringlicher Appell an Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, die Vermögensbildung breiter Bevölkerungsschichten voranzutreiben, um „Wohlstand für alle“ Wirklichkeit werden zu lassen. Ein empfehlenswertes Werk für alle, die an der Schnittstelle von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft arbeiten oder sich für diese Themen interessieren.