Am 27. Januar fand eine Anhörung im Bundesfinanzausschuss zum Thema Mitarbeiterbeteiligung statt. Grundlage der Anhörung waren zwei unterschiedliche Anträge von FDP und Grünen. Die Mitarbeiterbeteiligung ist in Deutschland „aufgrund der steuerlichen und bürokratischen Vorschriften unattraktiv, so dass deutsche Unternehmen international Wettbewerbsnachteile erfahren“, heißt es im Antrag der FDP. Die Grünen weisen darauf hin, dass insbesondere Startups bei der Rekrutierung von begehrten Mitarbeitern ins Hintertreffen geraten, wenn sie keine attraktiven Anreize bieten können.
Der Bundesverband Deutsche Startups hatte bereits im April 2019 ein Positionspapier vorgelegt, in dem er die derzeitigen Gestaltungsmöglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland im europäischen Vergleich als unattraktiv und kaum konkurrenzfähig kritisierte. Aufgrund grundsätzlicher Kapital- und Ressourcenknappheit, hätten Startups nicht die Möglichkeit qualifizierte Mitarbeiter durch hohe Gehaltszahlungen für sich zu gewinnen. Attraktive Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung seien daher ein entscheidender Standortfaktor für junge Digitalunternehmen, heißt es in einer Pressemitteilung des Startup-Verbands.
In der Anhörung, zu der unter anderem der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung (AGP) und der Bundesverband Deutsche Startups als Sachverständige geladen waren, kristallisierten sich zwei Kernaspekte heraus, die die Startups als wesentliche Hemmnisse beim Thema Mitarbeiterbeteiligung einschätzen. Zum einem, dass Mitarbeiter ihre Anteile schon dann als geldwerten Vorteil versteuern müssen, wenn sie diese vom Unternehmen kostenlos oder vergünstigt erhalten. Zum anderen unterliegen diese Anteile wie auch die Bonuszahlungen aus einer virtuellen Beteiligungen der Einkommenssteuer und nicht der niedrigeren Besteuerung als Kapitaleinkünfte, wie dies für Investoren und Gründer der Fall ist, so Christian Vollmann, Vizepräsident des Bundesverbands Deutsche Startups, in der FAZ vom 28. Januar.
Die besondere Problematik der aktuellen Besteuerungspraxis liegt darin, dass diese jungen Unternehmen durchaus noch scheitern können und die Anteile dann faktisch wertlos wären. Die Steuern sollten daher grundsätzlich erst dann fällig werden, wenn beim Verkauf der Anteile auch wirklich Geld fließt, fordern die Startups. Zu berücksichtigen gilt außerdem, dass bei einem klassischen Startup Gründer, Mitarbeiter und Investoren gemeinsam ins Risiko gehen. Während die Investoren ihr Kapital einsetzen, investieren Gründer und Mitarbeiter ihre Zeit und nehmen Opportunitätskosten in Kauf, so der Gründer und Chef des Reisevermittlers GetYourGuide Johannes Reck in einem Beitrag in der Welt vom 27. Januar.
Ein wenig Bewegung kam im November 2019 in die Thematik, als sich die Koalition auf eine Erhöhung des steuerlichen Freibetrags für Arbeitnehmerbeteiligungen am Betriebskapital von 360 Euro auf 720 Euro verständigte. Jedoch bleibt diese Erhöhung im europäischen Vergleich weiterhin ein Tropfen auf den heißen Stein. Zudem greift diese staatliche Förderung für Startups nicht, da sie in aller Regel keine echten Anteile in Form von Aktien, GmbH-Anteilen oder stillen Beteiligungen an ihre Mitarbeiter ausgeben, sondern nur virtuelle Beteiligungen, die im Falle eines Verkaufs eine entsprechende Erfolgsbeteiligung in Abhängigkeit vom Verkaufserlös versprechen.
Dass Startups in den meisten Fällen auf virtuelle Beteiligungen zurückgreifen, liegt zu einem daran, dass die Gründer die Besteuerungsproblematik zum Zeitpunkt der Überlassung der Anteile vermeiden wollen. Zum anderen gründet sich der Großteil der Startups nicht als Aktiengesellschaft, sondern als GmbH. Somit könnten sie den Mitarbeitern lediglich GmbH-Anteile anbieten, was im Gegensatz zu Aktienprogrammen aber nicht praktikabel ist.
Ebenso wenig beteiligen Startups ihre Mitarbeiter über die im Mittelstand etablierte Form der stillen Beteiligung, da diese eine schuldrechtliche Verpflichtung des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern darstellt. Diese Verbindlichkeit wollen die Gründer und Investoren in der Startphase und angesichts des hohen unternehmerischen Risikos nicht eingehen.
Der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung teilt den Standpunkt der Startups, dass die Besteuerung von Anteilen, die finanziell noch nicht zugeflossen sind und die im durchaus möglichen Falle eines Scheiterns in der Gründungsphase gegebenenfalls wertlos werden, nicht sachgerecht ist. Der Verband spricht sich daher grundsätzlich dafür aus, Anteile, die vom Arbeitgeber vergünstigt oder unentgeltlich überlassen werden, erst zum Zeitpunkt des Verkaufs oder der Rückgabe zu besteuern, um Belastungen der Mitarbeiter ohne zusätzliche Erträge, sogenanntes „trockenes Einkommen“, zu verhindern.
Was die steuerliche Bewertung der Anteile betrifft, speziell wenn es im Falle der virtuellen Beteiligungen bei dem Verkauf oder dem Börsengang des Startups zur Ausschüttung der vereinbarten Erfolgsbeteiligung kommt, so teilt der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung auch hier die Sichtweise der Startups: Gründer, Investoren und Mitarbeiter investieren gleichermaßen in eine Geschäftsidee– die einen mit Zeit, die anderen mit Geld. Dieses gemeinsame unternehmerische Risiko sollte aus Sicht des Bundesverbands Mitarbeiterbeteiligung auch gleichermaßen besteuert werden.
Es ist anzuerkennen, dass es sich bei Mitarbeitern, die sich mit Gehaltseinbußen und sonstigen Opportunitätskosten am Aufbau eines Startups beteiligen, mehr um Mitunternehmer als um klassische Angestellte handelt. Dies könnte zum Beispiel in einer Neudefinition des „Investivlohns“ anerkannt und geregelt werden, die es den Mitarbeitern erlaubt, sich zu den gleichen Bedingungen wie die Gründer und Investoren zu beteiligen.
Die Chancen, die sich aus einer Verbesserung der Rahmenbedingungen der Mitarbeiterbeteiligung für Deutschland ergeben können, zeigt GetYourGuide-Gründer Johannes Reck in seinem Beitrag in der Welt vom 27. Januar eindrücklich auf: „Im Kampf um die besten Köpfe hat das Silicon Valley einen globalen Standard zur Mitarbeiterbeteiligung gesetzt, […] In den USA hat genau dieser Mechanismus zur Blüte des digitalen Ökosystems entscheidend beigetragen. Aus den erfolgreichen Mitarbeitern der ersten Generation wurden die Investoren und Gründer der zweiten Generation. Unternehmen wie Facebook, Tesla, LinkedIn, Airbnb und YouTube wurden beispielsweise von Paypal-Alumni finanziert oder gegründet. Als beim Verkauf von Paypal an Ebay im Jahr 2002 die Mitarbeiteranteile realisiert wurden, war dies der Startschuss für eine Welle von Innovationen, die einige der größten Technologiefirmen der Gegenwart zur Folge hatte“. Aus dieser Perspektive bewertet der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung die nachträgliche Besteuerung von Startup-Anteilen der Mitarbeiter als Kapitalertrag als gerechtfertigt und chancenreich.
Im Zuge der Verhandlungen um die Grundrente hat sich die Koalition auf eine Erhöhung des steuerlichen Freibetrags für Arbeitnehmerbeteiligungen am Betriebskapital von 360 Euro auf 720 Euro verständigt. In dem Koalitionsbeschluss vom 10. November 2019 heißt es: „Mitarbeiterkapitalbeteiligungen tragen zur Vermögensbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei. Um ihre Attraktivität zu erhöhen, wird der steuerfreie Höchstbetrag von derzeit 360 Euro auf 720 Euro angehoben“. Damit greift die Koalition eine langjährige Forderung des Bundesverbands Mitarbeiterbeteiligung – AGP auf, die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung zu verbessern.
Mit der Erhöhung des Freibetrages erwartet der Bundesverband einen deutlichen Effekt für den Vermögensaufbau von Arbeitnehmern, die schon jetzt entsprechende Beteiligungsangebote ihres Unternehmens nutzen können. „Inwieweit mehr Unternehmen zukünftig Beteiligungsprogramme für ihre Mitarbeiter anbieten werden, bleibt jedoch abzuwarten, da der Freibetrag im europäischen Vergleich weiterhin gering ausfällt Die europäische Erfahrung zeigt hier einen deutlichen Zusammenhang zwischen Förderhöhe und Verbreitungsgrad der Mitarbeiterkapitalbeteiligung“, so AGPGeschäftsführer, Dr. Heinrich Beyer. Der Verband plädiert daher für einen weiteren stufenweisen Ausbau der steuerlichen Förderung. Eine weitere Erhöhung könnte so auch die deutschen Startup-Unternehmen im internationalen Standortwettbewerb um qualifizierte Fachkräfte stärken
Gegen den Widerstand der Gewerkschaften und trotz Bedenken von Beratern machte Helmut Claas, der langjährige geschäftsführende Gesellschafter und Vorsitzende des Gesellschafterausschusses der CLAAS Gruppe, vor über 30 Jahren seine Mitarbeiter zu stillen Gesellschaftern. Heute sind 74 Prozent der Mitarbeiter über die damals eigens dafür gegründete CLAAS Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft (CMG) am Kapital des Erntemaschinenherstellers beteiligt und profitieren durch die Verzinsung ihrer Anteile vom wirtschaftlichen Erfolg des 1913 gegründeten Familienunternehmens.
CLAAS zählt damit zu einem der Leuchttürme der Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland, denn nur rund zwei Prozent der deutschen Unternehmen praktizieren eine solche Beteiligung. Der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung – AGP hatte aus diesem Grund zusammen mit CLAAS zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, um interessierten Unternehmen einen Einblick in die CLAAS Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft zu geben und um ihnen zu zeigen, wie Mitarbeiter durch eine Beteiligung erfolgreich zu verantwortungsvollen Mitunternehmern werden
„Menschen machen CLAAS. Die Identifikation und Verbundenheit der Mitarbeiter ist der Garant für die Überlebensfähigkeit des Unternehmens. Mein Onkel hat das erkannt und mit der unternehmerischen Partizipation der Mitarbeiter einen Weg der Kooperation zwischen Arbeit und Kapital eingeschlagen, um jedem „Claasianer“ zu zeigen, dass er Teil des Unternehmens ist“, so Familiengesellschafter Volker Claas über die Beweggründe von Helmut Claas, der an diesem Tag als Ehrengast mit anwesend war.

Getragen wird diese partnerschaftliche Unternehmenskultur durch Transparenz und offener Kommunikation. So findet einmal im Jahr eine Gesellschafterversammlung der beteiligten Mitarbeiter statt, bei der diese über die Situation des Unternehmens informiert werden. Zudem gibt es einen Beteiligungsbeirat, der sich aus Vertretern der Mitarbeiter der einzelnen Unternehmensgesellschaften zusammensetzt. Erzeugt wird dadurch ein Wir-Gefühl, was bindet und sich unter anderem darin zeigt, dass 25 Prozent der Mitarbeiter schon länger als 20 Jahren bei CLAAS arbeiten.
Die WALA Heilmittel GmbH wurde am 20. Mai für ihr außergewöhnliches Beteiligungsprogramm für Mitarbeiter mit dem Partnerschaftspreis des Bundesverbands Mitarbeiterbeteiligung, den „AGP Sternen 2019“, ausgezeichnet. Der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung – AGP verleiht den Preis in Kooperation mit der Commerzbank jährlich an Unternehmen, die ihre Mitarbeiter in einzigartiger Weise am Unternehmen beteiligen. Chris-Oliver Schickentanz, Chefanlagestratege der Commerzbank, überreichte zusammen mit der 1. Vorsitzenden der AGP, Frau Ilka Schulze den Preis im Rahmen der Jahrestagung Mitarbeiterbeteiligung an Dr. Philip Lettmann, Mitglied der Geschäftsleitung von WALA. „WALA gehört zu den Pionieren der Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland. Seit mehr als 50 Jahren beteiligt sie ihre Mitarbeiter über ein in Deutschland einzigartiges Stiftungsmodell an der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens“, begründete Ilka Schulze die Entscheidung für die Auszeichnung.

Am 20. Mai 2019 trafen sich am Firmensitz der Allianz Global Investors GmbH in Frankfurt am Main Unternehmensvertreter und Experten zum jährlich stattfindenden Branchentreff des Bundesverbands Mitarbeiterbeteiligung – AGP. Tobias C. Pross, Global Head of Distribution der Allianz Global Investors, und die erste Vorsitzende der AGP, Frau Ilka Schulze, begrüßten die rund 90 Teilnehmer, die auch in diesem Jahr wieder die Vielfalt erfolgreicher Beteiligungsprogramme erleben und mit Vertretern aus Politik und Verbänden über Chancen und Möglichkeiten einer nachhaltigen Verbesserung der Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland diskutieren konnten. Zum Beginn der Tagung hielten zunächst der Geschäftsführer des Zentrums Liberale Moderne, Ralf Fücks, Prof. Dr. Timm Bönke von der Freien Universität Berlin sowie Armando Garcia Schmidt von der Bertelsmann Stiftung aus verschiedenen Blickwinkeln Plädoyers für eine neue Vermögens- und Beteiligungskultur.
Für den ehemaliger Vorsitzender der Heinrich-Böll-Stiftung, Ralf Fücks, zeigten die Reaktionen auf die Aussage des JUSOS Vorsitzenden Kühnert nach Verstaatlichung das Unbehagen der Gesellschaft mit dem Kapitalismus und der Marktwirtschaft. Das Versprechen, durch Fleiß und Arbeit aufzusteigen, treffe heute nicht mehr zu. Entgegen dem Gefühl in der Gesellschaft sei der Grund für die Chancenungleichheit jedoch nicht bei der Einkommensverteilung zu suchen. Vor allem Immobilien- und Aktienbesitz seien es, die die Gesellschaft immer weiter zu spalten drohen. In einer solchen Situation sei der politische Auftrag an die Verfechter einer liberalen Demokratie, die Debatte um Eigentum und den Kapitalismus nicht den Gegnern zu überlassen, sondern sich für die Förderung von breitem Eigentum als Voraussetzung für individuelle, wirtschaftliche Autonomie stark zu machen, so Fücks.
Prof. Timm Bönke, zu dessen aktuellen Forschungsthemen die langfristige Entwicklung und Verteilung von Einkommen und Vermögen zählen, bestätigte den Befund von Fücks, dass seit Mitte der 80er Jahre die Kapitaleinkünfte von der wachsenden Wirtschaft stärker profitieren als die Arbeitseinkommen. Dass der Arbeitsmarkt nicht mehr in der Lage sei, Teilhabe am wachsenden Wohlstand für alle zu garantieren und den Vermögenseinkommen eine zunehmende Bedeutung zukommt, sei eine Herausforderung für die Vermögenspolitik. Dieser werde sie jedoch nicht gerecht. Zum einem sei das gesamte Fördervolumen eher gering. Zum anderen fokussiere sich die Förderung neben dem Lieblingskinder der Deutschen, der Wohneigentumsförderung, auf nicht marktfähige Rentenansprüche. So erhält die private Altersvorsorge die größte Subvention im Markt. Dagegen sei die Vermögensförderung für Arbeitnehmer, wie bspw. der Freibetrag für die Mitarbeiterbeteiligung, gering, wenngleich sie das größere Potential als Instrument der Vermögensförderung hätte, wie Prof. Bönke weiter ausführte.
Dass fast die Hälfte der Bevölkerung über kein nennenswertes Vermögen verfügt, zeige, dass die bisherigen Instrumente wenig zielführend gewesen seien, so Armando Garcia Schmidt von der Bertelsmann Stiftung in seinen Ausführungen. Vielmehr seien sie durch Mitnahmeeffekte gekennzeichnet, bei denen viel mehr die Gutverdiener die Zulagen wahrnehmen, als diejenigen, die es benötigten. Umso mehr vermisse er eine politische Debatte über den Vermögensaufbau, die sich der gesellschaftspolitischen Frage stellt, wie man einen breiten Teil der Bevölkerung mit Kapital ausstatten kann, um sich damit perspektivisch eine finanzielle Absicherung aufzubauen. Hierbei müsse die Politik den Rahmen so setzen, dass die Teilhabe am Produktivkapital vor allem für untere und mittlere Schichten ermöglicht wird, so Garcia Schmidt.
In der anschließenden Podiumsdiskussion diskutierten die FDP Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags, Bettina Stark-Watzinger, der Bundestagsabgeordenete und Start-up-Beauftragter von Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Danyal Bayaz, sowie der saarländischen CDU-Landtagsabgeordenete und der CDA-Landesvorsitzende, Marc Speicher, wie die Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterbeteiligung verbessert werden könnten und welche Rolle die Politik dabei spielen kann.
Der geringe Förderfreibetrag bei der Mitarbeiterbeteiligung zeige, dass die soziale Marktwirtschaft nach 70 Jahren ein Update braucht, so Stark-Watzinger. 360 Euro Freibetrag für die Mitarbeiterbeteiligung im Jahr seien für sie eher ein Verbot als ein Anreiz, sich an Unternehmen zu beteiligen und den Vermögensaufbau zu fördern. Dabei fließe das Geld im Gegensatz zu anderen geförderten Anlagen dahin, wo es mehr bringt. Unternehmen, die ihre Mitarbeiter beteiligen, seien nachweislich produktiver und erlebten eine höhere Zustimmung. Es fehle die Einsicht, dass unternehmerisches Handeln wohlstandsfördernd ist. Anstatt den Bürger eine freie Auswahl bei der Anlagenentscheidung zu lassen, nehme der Staat zu sehr eine Beschützerhaltung ein.
Für den Start-up-Beauftragter Bayaz ist die Mitarbeiterbeteiligung vor allem ein wichtiger Ansatz, um junge deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu machen. Da die hiesigen Gründer nicht die üblichen Gehälter und Vergünstigungen wie in Konzernen oder im Silicon Valley zahlen können, könnten sie mit Unternehmensbeteiligungen einen anderen Anreiz schaffen, um Talente zu werben und zu halten. Auf seine Anfrage an die Bundesregierung zu dem Thema Mitarbeiterbeteiligung Anfang des Jahres bekam er jedoch nur die knappe Antwort, dass sich die Bundesregierung für eine stärkere Verbreitung einsetzt und dazu auch neue Formen prüfen werde. Wohlwollend gab er aber zu bedenken, dass solche politischen Prozesse dauern. Das hätte er als junger Bundestagsabgeordneter gelernt.
Marc Speicher hatte sich zuletzt im September letzten Jahres zusammen mit 60 Delegierten der CDU-Sozialausschüsse aus Baden Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland in der „Saarlouiser Erklärung“ für eine Förderung der Vermögensbildung und der Mitarbeiterbeteiligung stark gemacht. Für ihn könnte eine breite Mitarbeiterbeteiligung die Debatte um „die da oben und die da unten“ abschwächen. Ein positives Beispiel, wie Unternehmen dort voran gehen können, sei die Globus Warenhaus Gruppe aus seiner saarländischen Heimat. Wünschenswert und zielführend wäre für ihn eine Bundesratsinitiative zu diesem Themenkomplex.
Wie Mitarbeiterbeteiligung in der Praxis erfolgreich funktioniert, berichteten im anschließenden Tagungsblock „Beste Praxis“ Andreas Höttler, Geschäftsführer der Matthäi Gruppe, Dr. Günter Stoll, Vorsitzender der Geschäftsführung der Grünbeck Wasseraufbereitung GmbH, Gregor Sapinsky, Head of Global Total Rewards Benefit & Equity der SAP AG und Johannes Pointner, Geschäftsführender Leiter der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung. Als Experten gaben Dr. Alexander Blank von Rödl & Partner, Joachim Bangert, Vorstand der Auxilion AG, Anne Veemann von Monidee B.V. sowie David Voggeser und Andrew Thain von der hkp/// group interessante Inputs und Einblicke in verschiedene Detailaspekte der Mitarbeiterbeteiligung.
Schließlich wurde im Rahmen der Tagung die WALA Heilmittel GmbH für ihr außergewöhnliches Beteiligungsprogramm für Mitarbeiter mit dem Partnerschaftspreis des Bundesverbands Mitarbeiterbeteiligung, den „AGP Sternen 2019“, ausgezeichnet. Dr. Philip Lettmann, Mitglied der Geschäftsleitung, nahm den Preis entgegen. „WALA gehört zu den Pionieren der Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland. Seit mehr als 50 Jahren beteiligt sie ihre Mitarbeiter über ein in Deutschland einzigartiges Stiftungsmodell an der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens“, begründete Ilka Schulze, 1. Vorsitzende des Bundesverbands Mitarbeiterbeteiligung, die Entscheidung des AGP Vorstands für die Auszeichnung.
FDP und Grüne haben sich jeweils mit einer kleinen Anfrage zur Mitarbeiterbeteiligung an die Bundesregierung gewandt. Beide Fraktionen verweisen dabei auf die zunehmende Bedeutung der Mitarbeiterbeteiligung bei der Rekrutierung von Personal. Die Abgeordneten möchten wissen, wie sich die Situation in Deutschland darstellt und welche Voraussetzungen Unternehmen hier vorfinden. Die Anfrage der FDP-Fraktion (Drucksache 19/7071) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 19/6843) finden Sie unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/070/1907071.pdf und http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/068/1906843.pdf.

„Die Armen werden immer ärmer, die Reichen immer reicher“ – das ist wohl die Kurzformel einer der drängendsten Debatten unserer Zeit. Dabei kennt diese Debatte scheinbar nur eine Antwort: Umverteilung. Mit dem Buch „Die Kapitalbeteiligung im 21. Jahrhundert – Gerechte Teilhabe statt Umverteilung“ gehen die Herausgeber Hans-Jörg Naumer und AGP-Geschäftsführer Heinrich Beyer programmatisch bewusst einen anderen Weg: Sie wollen Teilhabe durch Kapitalbeteiligung.
