Neben der im Koalitionsvertrag vereinbarten und von der Regierung angekündigten Verdopplung des Freibetrages will Finanzminister Olaf Scholz auch die nachgelagerte Besteuerung auf den Weg bringen. „Die Steuer wird erst dann fällig, wenn eine Beteiligung tatsächlich veräußert wird“, wie Scholz in der FAZ vom 31.10.2020 zitiert wird. Bisher wird die Steuer schon bei Übertragung der Anteile fällig. Die Beschäftigten müssen dann Steuern bezahlen, obwohl ihnen keine liquiden Mittel zugeflossen sind und ihnen nicht mehr Geld zur Verfügung steht, heißt es zur Begründung. Mit der neuen Regelung soll eine Besteuerung dieses sogenannten „trockenen Einkommens vermieden“ werden.
Wie dem „Gesetzentwurf zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland“, der der AGP vorliegt, zu entnehmen ist, soll die nachgelagerte Besteuerung jedoch nur für Startups und für Zuwendungen des Arbeitgebers gelten. Aus Sicht der AGP schränkt dies allerdings das Anliegen der Bundesregierung ein, mit der Mitarbeiterkapitalbeteiligungen zur Vermögensbildung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beizutragen. „Wenn die Mitarbeiterbeteiligung als wichtigen Baustein für eine breite Vermögensbildung angesehen wird, dann müsste die nachgelagerte Besteuerung für alle Unternehmen und auch für Einlagen der Mitarbeiter gelten“, so AGP-Geschäftsführer Dr. Heinrich Beyer. Die AGP sieht daher an dieser Stelle Nachbesserungsbedarf an dem Gesetzentwurf, den der Finanzminister laut FAZ zügig in die Ressortabstimmung geben will, sodass dieser noch in diesem Jahr im Bundeskabinett beschlossen wird.
Der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung-AGP und die Vereinigung der deutschen Führungskräfteverbände-ULA haben einen gemeinsamen Aufruf zur Stärkung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung gestartet. In einem Brief an die zuständigen Bundesminister Altmaier, Heil und Scholz sowie die Abgeordneten des Deutschen Bundestages fordern sie neben der Umsetzung der angekündigten Verdopplung des Freibetrages zum 1.1.2021 einen Fahrplan, um zu Beginn der nächsten Legislaturperiode die Steuerfreibeträge auf mindestens 3.600 Euro jährlich zu erhöhen. Beide Verbände sehen in einer stärkeren Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Entwicklungen ihrer Unternehmen ein hohes Potential für eine zukunftssichere Altersvorsorge.
Das Anschreiben sowie Stimmen der ULA und der AGP finden Sie in unserer Pressemappe.
Die CDU hat ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stärkung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung vorgelegt. Mit der programmatischen Schrift, die auf einen Beschluss des Bundesfachausschuss Wirtschaft, Arbeitsplätze und Steuern zurückgeht, wollen die Christdemokraten breiten Bevölkerungskreisen die Teilhabe am Wohlstand ermöglichen und den Vermögensaufbau stärken.
„Die Beteiligung des Arbeitnehmers am Produktivkapital des eigenen Unternehmens, u. a. über Aktien, stille Beteiligungen oder Genussrechte, ist ein originär christlich-soziales Anliegen. Sie entspricht der Idee der Subsidiarität und der eigenverantwortlichen Lebensgestaltung“ heißt es in dem CDU-Papier, das der AGP vorliegt.
Mit Ihrem Positionspapier setzt sich die CDU so deutlich wie lange nicht für die Mitarbeiterbeteiligung ein und beschreibt erstmals konkrete Vorschläge, wie sie die Voraussetzungen für die Gewinn- und Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer verbessern will. Im Einzelnen sieht die CDU folgende Maßnahmen vor:
Vor siebzig Jahren wurde die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Partnerschaft in der Wirtschaft (AGP e.V.) in Altenberg/Rheinland gegründet. Den Initiatoren um den Textilfabrikanten Gert P. Spindler ging es im Wesentlichen darum, durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Betrieben eine Annäherung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen zu erreichen und damit die traditionelle Konfrontation zwischen Arbeit und Kapital zu überwinden. In ihrer Gründungssatzung beschreibt die AGP ihr Verständnis der betrieblichen Partnerschaft als „jede durch eine Vereinbarung zwischen Unternehmensleitung und Mitarbeiter festgelegte Form der Zusammenarbeit, die außer einer ständigen Pflege der zwischenmenschlichen Beziehung eine Mitwirkung und Mitverantwortung sowie eine materielle Beteiligung am Betriebserfolg zum Inhalt hat“.
Was damals auf viel Argwohn stieß und teils bis heute noch immer kontrovers in Deutschland diskutiert wird, ist für die amerikanisch geprägten Startups seit langem ein Selbstverständnis. Dort hat das Silicon Valley es zu einem globalen Standard gesetzt, dass Mitarbeiter, die ihre Arbeitszeit und ihr „Talent“ in das Unternehmen investieren, genauso wie die Gründer am Erfolg beteiligt werden. Ein Trend, den die amerikanischen Ökonomen Douglas Kruse, Richard B. Freeman und Joseph R. Blasi als „shared capitalism“ bezeichnen und der das Verhältnis zwischen Kapital und Arbeit in den USA in den letzten Jahrzehnten entscheidend weiterentwickelt hat.
Auch in Deutschland wird die Mitarbeiterbeteiligung insbesondere für junge Unternehmen immer mehr zu einem drängenden Thema. Sie sehen sich im internationalen Wettbewerb bei der Gewinnung von qualifizierten (IT-)Fachkräften im Hintertreffen und fordern daher vehement bessere Rahmenbedingungen, um Mitarbeiter auch in Deutschland am potentiellen Erfolg des Unternehmens stärker beteiligen zu können. Für den Präsidenten des Bundesverbands Deutsche Startups, Christian Miele, stellt die Mitarbeiterbeteiligung einen zentralen Schritt dar, um Deutschland als Startup-Nation wettbewerbsfähig zu machen.
Mit den Forderungen der Startups, Deutschland für junge Unternehmen attraktiver zu machen, bekommt nun auch die Diskussion um die Mitarbeiterbeteiligung hierzulande neuen Wind. Sie verweisen auf eine Entwicklung, die für die zukünftige Arbeitswelt von genereller Bedeutung sein dürfte: Die zunehmende Aufweichung der Trennung zwischen Beschäftigung und Unternehmertum. Junge Mitarbeiter sehen sich schon heute immer weniger nur als Beschäftigte. Wie Unternehmer investieren sie vielmehr ihre Arbeitszeit und ihr „Talent“ in den unternehmerischen Erfolg und wollen entsprechend daran beteiligt werden.
Siebzig Jahre nach Gründung der AGP zeigt sich damit die Aktualität des Partnerschaftsgedankens in der Wirtschaft. Arbeitnehmer und Arbeitgeberinteressen decken sich zunehmend in dem gemeinsamen Ziel eines erfolgreichen „Unternehmens“. Mitwirkung, Mitverantwortung und Beteiligung am Erfolg sind dabei damals wie heute tragende Säulen der betrieblichen Partnerschaft und wichtige Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen.
Die Bundesregierung beabsichtigt, die gesetzliche Anhebung des steuerlichen Freibetrags für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen nach § 3 Nummer 39 Einkommensteuergesetz auf 720 Euro p.a. noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen. Auf unsere Anfrage hin erklärte das zuständige Bundeswirtschaftsministerium, dass es sich für die Neuregelung mit Wirkung zum 01.01.2021 einsetzen wird.
Wie es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion heißt, sieht die Bundesregierung bei den Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen in Deutschland noch Verbesserungspotenzial. Die Verdoppelung des steuerlichen Freibetrags auf 720 Euro sei ein wichtiges Element für die weitere Verbreitung und Inanspruchnahme der Mitarbeiterkapitalbeteiligung.
Davon profitierten nicht nur Mitarbeiter in Startups, sondern alle Mitarbeiter von Unternehmen, die ein solches Modell anböten. Geplant sei, die Anhebung des steuerlichen Freibetrags auf 720 Euro in diesem Jahr auf den Weg zu bringen, sodass Anteilsübertragungen möglichst schon 2021 begünstigt seien.
Die Antwort der Bundesregierung finden sie unter https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/216/1921644.pdf
Die Studie “#ESOPasap – Faire Mitarbeiterbeteiligung in Startups – mit Unternehmergeist Innovation und Wachstum beschleunigen” des Startup-Verbands, die am 22. Juni in Anwesenheit von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vorgestellt wurde, gibt einen umfassenden Einblick in die Bedeutung der Mitarbeiterbeteiligung in Startups und die aktuellen Herausforderungen im Umgang mit ihr. Befragt wurden ca. 1.900 Teilnehmer aus dem Startup-Ökosystem und knapp 70 Experten im Zeitraum Januar bis Mai 2020.
Laut der Studie bieten mit 58 Prozent etwas mehr als die Hälfte der befragten Gründer ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm an. Mehr als zweidrittel davon nutzen dabei „virtuelle“ Anteilsoptionen. Wären die Rahmenbedingungen besser, würden 72 Prozent der befragten Gründer Mitarbeiterbeteiligungen anbieten. Insgesamt würde damit der Anteil der Startups, die Mitarbeiterbeteiligung anbieten, um rund die Hälfte ansteigen (von 58 Prozent auf 88 Prozent aller Start-ups der befragten Gründer).
Die Ergebnisse zeigen, dass Mitarbeiterbeteiligungen zu den wichtigsten Möglichkeiten für Startups gehören, Mitarbeiter zu motivieren und ihre Identifikation mit dem Unternehmen zu stärken. So bedeutet für 77 Prozent der befragten Angestellten eine Mitarbeiterbeteiligung die Anerkennung persönlicher Leistung. 66 Prozent sehen darin eine starke Identifikation mit dem Startup und seinen Zielen. Für 59 Prozent bedeutet Mitarbeiterbeteiligung einen starken finanziellen Anreiz bzw. eine finanzielle Kompensation. Für Startups sind dies besonders wichtige Erfolgsfaktoren, denn die Mitarbeiter sind wichtige Ideengeber und Treiber von Innovationen im Unternehmen, die gemeinsam mit dem Gründer daran arbeiten, Visionen umzusetzen und das Startup zum Erfolg zu führen.
Die Beteiligung der Mitarbeiter am Erfolg von Startups stellt darüber hinaus eine gute Möglichkeit dar, die Nachteile gegenüber etablierten Unternehmen bei der Gewinnung von qualifizierten Mitarbeiter auszugleichen, wie es in der Studie weiter heißt. Diese sind besonders in der Early Stage, also der Phase der Gründung und des ersten Wachstums, signifikant, da dort das Unternehmensrisiko groß und die finanziellen Mittel überschaubar sind. Mitarbeitern eine Teilhabe am Unternehmenserfolg zu ermöglichen kann der Studie nach Top-Talente davon überzeugen, an neuen und innovativen Geschäftsmodellen mitzuarbeiten.
Auch für Investoren spielen Mitarbeiterbeteiligungsprogramme eine wichtige Rolle. Da ohne motivierte und langfristig dem Unternehmen zugewandte Mitarbeiter Startups häufig nicht überleben können und somit auch die Investition der Investoren in Gefahr geraten würde, stellt eine Mitarbeiterbeteiligung für 63 Prozent der Investoren ein notwendiges, für 32 Prozent ein gewünschtes Investitionskriterium dar. So glauben 94 Prozent der Investoren, dass Mitarbeiterbeteiligungen einen signifikanten Einfluss auf den Erfolg von Startups haben. Diese Aussage teilen 81 Prozent der Mitarbeiter sowie 88 Prozent der Gründer.
Als hemmende Rahmenbedingungen macht die Studie zum einem die im internationalen Vergleich unangemessene steuerliche Ungleichbehandlung der Mitarbeiter aus. Diese müssen in Deutschland ihre Erlöse in aller Regel als Bestandteil ihres Einkommens aus dem Arbeitsverhältnis versteuern. Die Erlöse der Gründer und Investoren unterliegen im Gegensatz dazu häufig der wesentlich geringeren Kapitalertragsteuer. Dadurch fällt bei den Mitarbeitern oftmals eine deutlich höhere effektive Steuerbelastung an, als bei den Gründern und Investoren.
Ebenso machen laut der Studie die gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen den jungen Startups es sehr schwer, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme zu schaffen, die gemäß internationalen Standards darauf ausgerichtet sind, „echte“ Unternehmensanteile zu gewähren. Insbesondere bei den von Startups am häufigsten genutzten Rechtsformen der GmbH oder UG verhindert das Gesellschaftsrecht effiziente und kostengünstige Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, die entsprechend internationalen Standards auf die Gewährung echter Unternehmensanteile ausgerichtet sind.
Aufgrund des einschränkenden und nicht auf die Mitarbeiterbeteiligung angepassten Gesellschaftsrechts sind darüber hinaus oft aufwendige, komplexe und kostenintensive juristische Konstruktionen erforderlich. So stellen bspw. die überwiegend genutzten „virtuellen“ Anteilsoptionen einen deutschen Sonderweg dar, der für Mitarbeiter häufig nicht einfach zu verstehen ist. Insbesondere für internationale Mitarbeiter sei kaum verständlich, warum sie nicht das Recht auf eine zukünftige gesellschaftsrechtliche Teilhabe erlangen sollten, die für sie transparent ist. Im Ergebnis sind 83 Prozent der Mitarbeiter auf Grund der oft komplexen und umfangreichen Vertragswerke insgesamt unzufrieden mit der Informationslage zum Thema Mitarbeiterbeteiligung.
Problematisch sieht die Studie auch die Bewertung der Anteile im deutschen Steuerrecht. Diese wird vor allem dann relevant, wenn ein Mitarbeiter Anteile vergünstigt erhält und sie nicht sofort verkauft. Der zu versteuernde geldwerte Vorteil ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Marktwert der erhaltenen Anteile und dem Ausübungspreis. Der Marktwert wird von dem zuständigen Finanzamt im Einzelfall ermittelt, das, wenn Anteile nicht gerade im Rahmen einer Finanzierungsrunde oder eines Verkaufs bewertet wurden, keinen aktuellen Referenzpunkt für den Marktwert hat. Somit fehlen einheitliche Bewertungsmaßstäbe und es kann zu recht unterschiedlichen Auffassungen der einzelnen Behörden kommen.
Abgeleitet aus einer Zustandsanalyse empfiehlt die Studie vier konkrete Maßnahmen, um die Bedingungen entscheidend zu verbessern und Deutschland zu einem der weltweit attraktivsten Ökosysteme für Innovation und Teilhabe zu machen.
Die Studie finden Sie unter https://deutschestartups.org/wp-content/uploads/2020/06/ESOPasap_Studie.pdf
Am 3. Juni einigte sich die Bundesregierung auf das größte Konjunkturpaket in der Geschichte der Bundesrepublik. Ziel ist es, Arbeitsplätze zu sichern und die Wirtschaft wieder zum Laufen zu bringen. In dem 130 Milliarden Euro umfassenden Programm findet sich auch ein klares Bekenntnis zur Kapitalbeteiligung der Mitarbeiter, die bereits im Koalitionsvertrag von 2018 Erwähnung fand.
In dem Eckpunktepapier „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ heiß es: „Um die Potenziale eines gut regulierten, modernen und effizienten Kapitalmarkts zu nutzen und Deutschland als Standort für Investitionen in Zukunfts- und Wachstumsunternehmen zu stärken, werden die Möglichkeiten für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verbessert, sich an ihren Unternehmen zu beteiligen. Dabei werden wir auch auf die besondere Situation von Startup-Unternehmen eingehen und eine für diese attraktive Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung schaffen“.
Dafür hat die Große Koalition etwa 100 Millionen Euro vorgesehen. Es stellt sich jedoch die Frage, wie genau diese Summe eingesetzt werden soll. Die Ausgestaltung von Beteiligungsmöglichkeiten ist in Deutschland steuer- und gesellschaftsrechtlich beschränkt. Dies ist unter anderem der Grund dafür, dass Startup-Unternehmen in aller Regel auf virtuelle Beteiligungen zurückgreifen. Steuerliche Erleichterungen stellen aktuell die einzig Möglichkeit dar, die Mitarbeiterbeteiligung kurzfristig attraktiver zu gestalten.
Eine in der derzeitigen Krise schnell wirksame und zielgerichtete Sofortmaßnahme wäre daher eine kurzfristige Steuerbefreiung für Einlagen der Beschäftigten in ihr Unternehmen und für entsprechende Zuwendung durch den Arbeitgeber. So könnten die Beschäftigten unter anderem für etwaige finanzielle Einbußen in Folge der Corona-Krise kompensiert und am späteren Aufschwung als Kapitalgeber bzw. Miteigentümer beteiligt werden. Gleichzeitig würden die Unternehmen Liquiditätsengpässe vermeiden und ihr Eigenkapital stärken. Für Startups wären steuerliche Vergünstigungen bei der Auszahlung der virtuellen Anteile eine naheliegende Lösung.
Über eine kurzfristige Sofortförderung hinaus, sollte grundsätzlich auch die von der Großen Koalition beschlossene Erhöhung des Freibetrags für steuer- und abgabenfreie Einlagen der Mitarbeiter von 360 Euro auf 720 Euro endlich in Kraft gesetzt werden.
„Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist ein wichtiges Instrument zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften für Unternehmen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden zu Teilhabern und partizipieren von der wirtschaftlichen Entwicklung ihres Unternehmens. Unser Ziel ist es, Mitarbeiterkapitalbeteiligungen gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen und auch Start-ups zu erhöhen“, so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zur Veröffentlichung einer Studie, die zum ersten Mal die Verbreitung und Entwicklungsperspektiven von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen in Deutschland und Europa systematisch untersucht.
Die Studie wurde von einem Wissenschaftler-Konsortium der Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder, der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg und des Bundesverbands Mitarbeiterbeteiligung – AGP erstellt und gibt einen Überblick über die aktuelle Datenlage sowie die unterschiedlichen Formen der Mitarbeiterkapitalbeteiligung in den EU-28-Mitgliedstaaten. Ein besonderer Fokus lag auf den Beteiligungsprogrammen der mittelständischen Unternehmen und der Startups.
Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass eine gezielte Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland „nicht nur politisch sinnvoll ist, sondern auch ein enormes Potenzial für die Stärkung von Unternehmen und deren Wettbewerbsfähigkeit“ hätte. In Deutschland sei im Vergleich zu anderen europäische Ländern bei der Mitarbeiterbeteiligung ein „dringender Aufholbedarf“ zu verzeichnen. Ein ausgewogener Gebrauch von allen Möglichkeiten der Förderung sei nötig, um „die Erfolgsgeschichte der Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland auch auf den Mittelstand und Startups auszuweiten“.
Die Experten raten des Weiteren zu einer Privilegierung langfristiger Kapitalbeteiligungen. Langfristig orientierte Anleger sollten eine Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne bei einer Mindesthaltefrist von fünf Jahren erhalten. Auch könne eine Harmonisierung der Mitarbeiterkapitalbeteiligungen auf europäischer Ebene hilfreich sein, um grenzüberschreitende Hindernisse abzubauen. Bei Startups schlagen die Forscher eine Differenzierung zwischen echter Kapitalbeteiligung und Gewinnbeteiligung vor sowie eine Änderung der Besteuerung von Exit-Gewinnen. Echte Kapitalbeteiligungen sollten als Kapitalanlage anstatt als Einkommen sachgerecht besteuert werden.
Download der Studie unter www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/verbreitung-der-mitarbeiterkapitalbeteiligung-in-deutschland-und-europa.pdf?__blob=publicationFile&v=6
Die Corona-Krise bedroht die Unternehmen in Deutschland. Das abrupte Wegbrechen von Aufträgen und Umsatzerlösen führt mit einem rasanten Tempo zu existenziellen Liquiditätsproblemen. Personalaufwendungen stellen dabei den größten Liquiditätsabfluss dar. Eine wirkungsvolle Soforthilfe für Unternehmen wäre daher, wenn Teile des Gehalts oder Sonderzahlungen soweit möglich und angemessen temporär nicht ausgezahlt würden, sondern als Kapitaleinlage der Mitarbeiter im Unternehmen verbleiben. Dies würde sowohl eine entscheidende Liquiditätsersparnis als auch eine Erhöhung des Eigenkapitals für die Unternehmen bewirken.
Der Gehaltsverzicht der Mitarbeiter würde durch eine Kapitalbeteiligung am Unternehmen in Form einer stillen Gesellschaft oder von Belegschaftsaktien vollständig kompensiert. Die so beteiligten Mitarbeiter könnten am späteren Wiederaufschwung des Unternehmens als Miteigentümer partizipieren. Für den Fall einer eintretenden Insolvenz könnte das Mitarbeiterkapital abgesichert werden. Gleichzeitig hilft eine Mitarbeiterbeteiligung das gerade in den aktuellen Krisenzeiten dringend notwendige Wir-Gefühl und den Zusammenhalt zu stärken.
Bereits in der Finanzkriese 2009 hatte der DGB unter dem Titel Belegschaftskapital als attraktiver Baustein einer Krisenlösung ähnliche Maßnahmen für eine derartige Entgeltumwandlung in Krisenzeiten vorgeschlagen. Bis heute wird diese Möglichkeit allerdings durch das Steuerrecht erschwert. Auf nicht ausgezahlte Einkommen müssen die Mitarbeiter sofort Einkommensteuer und Sozialabgaben entrichten. Das heißt, es fehlt nicht nur an Netto-Gehalt, sondern es entstehen zudem zusätzliche Kosten durch Steuern und Abgaben.
Die einfache Lösung dafür ist die nachgelagerte Besteuerung für diese Form der Entgeltumwandlung, das heißt die Verschiebung der Steuerlast auf den Zeitpunkt der Rückgabe oder des Verkaufs der Beteiligungen. Als Teil der Soforthilfe für Unternehmen plädiert der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung – AGP daher im Namen seiner Mitgliedsunternehmen und zusammen mit Fachexperten von Rödl & Partner, der mit-unternehmer.com Beratungs-GmbH sowie der MitErfolg GmbH für eine sofortige Umsetzung der folgenden Maßnahmen:
Die nachgelagerte Besteuerung ist für den Fiskus und die Sozialversicherungen nahezu aufkommensneutral und würde den Unternehmen sofort ein hohes Maß an Flexibilität einbringen.
Viele EU-Mitgliedstaaten verfolgen bereits bewährte Verfahren, um Start-ups bei der Bewältigung von Herausforderungen wie der Gründung sowie der Gewinnung und Bindung von Talenten zu unterstützen. Im Rahmen ihrer neuen KMU-Strategie hat die Europäische Kommission nun angekündigt im Jahr 2020 einen EU-Standard für Startup-Nationen festzulegen, damit solche Praktiken in den Mitgliedsstaaten schneller ausgetauscht und übernommen werden können. Die Kommision will so Europa zum attraktivsten Kontinent für Neugründungen und Unternehmensgründungen machen.
Mit der Initiative „EU Startup Nations Standard“ sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, erfolgreiche Praktiken auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene umzusetzen. So sollen die grenzüberschreitende Gründung und Expansion erleichtert, die Visa- und Aufenthaltsanträge für Talente aus Drittländern vereinfacht und die Beteiligung von Mitarbeitern an Unternehmen attraktiver gestaltet werden. Des Weiteren konzentriert sich die Initiative darauf, die Gründung von Unternehmen und den Technologietransfer von Universitäten zu fördern und den Zugang zu Finanzmitteln in der Wachstumsphase zu vereinfachen.
>>Mehr unter https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/startup-europe