Die beiden Bundesminister Christian Lindner und Marco Buschmann (Justiz) haben in der Bundespressekonferenz am 29.6.2022 ein weitreichendes Konzept zur verbesserten Finanzierung von Zukunftsinvestitionen und zur Erleichterung des Zugangs zum Kapitalmarkt insbesondere für Startups vorgestellt. Darüber hinaus sieht das „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ eine deutliche Verbessrung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung vor. Damit sollen die Vermögensbildung der Beschäftigten und die Teilhabe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Produktivkapital massiv gefördert und ausgebaut werden:

Letzteres würde auf eine „Wiederbelebung“ der staatlich geförderten Vermögensbildung hinauslaufen, die jahrzehntelang eine, wenn auch kleine, Säule der Vermögensbildung für Bezieher geringer und mittlerer Einkommen war. Dadurch werden auch Arbeitnehmergruppen erreicht, deren Arbeitgeber üblicherweise keine Mitarbeiterkapitalbeteiligungen anbieten oder anbieten können. Zuletzt war die „Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand“ bedeutungslos, weil die Verdienstgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage seit 2009 nicht mehr angehoben worden sind.

Die Minister rechnen mit einem zügigen Gesetzgebungsverfahren; die neuen Regelungen sollen im Sommer 2023 in Kraft treten.

Der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung – AGP begrüßt und unterstützt das Vorhaben nachdrücklich. „Wir haben uns seit vielen Jahren für höherer Freibeträge, für die nachgelagerte Besteuerung und für eine Wiederbelebung der Vermögensbildung breiter Teile der Bevölkerung eingesetzt. Wir hoffen sehr, dass die nun vorgestellten Regelungen schnell in Kraft treten können und vor allem, dass sie im Gesetzgebungsverfahren nicht verwässert werden. Dann kann man wirklich von einem Durchbruch für mehr Teilhabe und Vermögensbildung ausgehen“, sagt Geschäftsführer Dr. Heinrich Beyer.

Der Verband fordert darüber hinaus eine umfangreiche Informationskampagne zum Zukunftsfinanzierungsgesetz in Anlehnung an Themen wie Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder Corporate Sozial Responsibility (CSR), um die neue Ideen, Argumente, Konzepte und Lösungen massiv ins öffentliche Bewusstsein zu rücken.

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Eckpunkte für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz

Im Finanzausschuss wurde heute die Erhöhung des Freibetrags für Kapitalbeteiligungen der Mitarbeiter von derzeit 360 auf 1.440 Euro beschlossen. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages, der sich im Rahmen des Fondsstandortgesetzes (FoG) morgen mit der Erhöhung abschließend befassen wird, gilt als gesichert.

„Die Erhöhung ist eine echte Verbesserung, die dem Thema einen großen Schub geben wird. Sie steigert die Attraktivität der Beteiligungsprogramme für die Beschäftigten und die Unternehmen gleichermaßen, was die Vermögensbildung der Mitarbeiter und die Kapitalbildung der Unternehmen nachhaltig unterstützt“, sagt Dr. Heinrich Beyer, Geschäftsführer des Bundesverbands Mitarbeiterbeteiligung – AGP. Der Verband setzt sich seit vielen Jahren für bessere Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbildung ein.

Die Politik hat die Bedeutung des Themas in den letzten Jahren zunehmend erkannt. Schon Ende 2019 hat der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD die Anhebung des steuerlichen Freibetrags auf 720 Euro beschlossen. Mit der nun verabschiedeten weiteren Verdoppelung erreicht Deutschland zwar noch immer nicht die in anderen europäischen Ländern üblichen Freibeträge, aber der Abstand ist kleiner geworden.

Der Freibetrag kann für Zuwendungen von Kapitalanteilen durch das Unternehmen an die Mitarbeiter in Anspruch genommen werden und ist dann steuer- und sozialabgabenfrei. Auch wenn der nun deutlich höhere Freibetrag wohl nicht von allen Unternehmen oder auch nicht jedes Jahr voll ausgeschöpft wird, so bleibt der damit verbundene Schub für die Mitarbeiterbeteiligung erhalten. So können die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen selbst den nicht genutzten Freibetrag als eigene Einlage – wenn auch nur steuerfrei – einbringen. Die Sozialversicherungspflicht für die Eigenleistungen der Mitarbeiter bleibt bei der Neuregelung aus Sicht der AGP allerdings ein bedauerliches Defizit.

Deutlich kritisiert der Verband auch, dass ein wirklich neues und wichtiges Förderungsinstrument wie die nachgelagerte Besteuerung für Kapitalbeteiligungen in kleinen und mittelständischen Unternehmen, die steueraufkommensneutral wäre und ebenfalls Teil des FoG ist, durch bürokratische Reglements nahezu nicht praktikabel ist. Zudem gibt es für die Mitarbeiterbeteiligung in Startups nach wie vor wohl keine Lösung.

„So wichtig und richtig die Erhöhung des Freibetrags für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung auch ist, es bleiben einige offene Baustellen für die nächste Legislaturperiode“, so AGP-Geschäftsführer Dr. Heinrich Beyer.

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Der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung-AGP und die Vereinigung der deutschen Führungskräfteverbände-ULA haben einen gemeinsamen Aufruf zur Stärkung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung gestartet. In einem Brief an die zuständigen Bundesminister Altmaier, Heil und Scholz sowie die Abgeordneten des Deutschen Bundestages fordern sie neben der Umsetzung der angekündigten Verdopplung des Freibetrages zum 1.1.2021 einen Fahrplan, um zu Beginn der nächsten Legislaturperiode die Steuerfreibeträge auf mindestens 3.600 Euro jährlich zu erhöhen. Beide Verbände sehen in einer stärkeren Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Entwicklungen ihrer Unternehmen ein hohes Potential für eine zukunftssichere Altersvorsorge.

Das Anschreiben sowie Stimmen der ULA und der AGP finden Sie in unserer Pressemappe.

Die Corona-Krise bedroht die Unternehmen in Deutschland. Das abrupte Wegbrechen von Aufträgen und Umsatzerlösen führt mit einem rasanten Tempo zu existenziellen Liquiditätsproblemen. Personalaufwendungen stellen dabei den größten Liquiditätsabfluss dar. Eine wirkungsvolle Soforthilfe für Unternehmen wäre daher, wenn Teile des Gehalts oder Sonderzahlungen soweit möglich und angemessen temporär nicht ausgezahlt würden, sondern als Kapitaleinlage der Mitarbeiter im Unternehmen verbleiben. Dies würde sowohl eine entscheidende Liquiditätsersparnis als auch eine Erhöhung des Eigenkapitals für die Unternehmen bewirken.

Der Gehaltsverzicht der Mitarbeiter würde durch eine Kapitalbeteiligung am Unternehmen in Form einer stillen Gesellschaft oder von Belegschaftsaktien vollständig kompensiert. Die so beteiligten Mitarbeiter könnten am späteren Wiederaufschwung des Unternehmens als Miteigentümer partizipieren. Für den Fall einer eintretenden Insolvenz könnte das Mitarbeiterkapital abgesichert werden. Gleichzeitig hilft eine Mitarbeiterbeteiligung das gerade in den aktuellen Krisenzeiten dringend notwendige Wir-Gefühl und den Zusammenhalt zu stärken.

Bereits in der Finanzkriese 2009 hatte der DGB unter dem Titel Belegschaftskapital als attraktiver Baustein einer Krisenlösung ähnliche Maßnahmen für eine derartige Entgeltumwandlung in Krisenzeiten vorgeschlagen. Bis heute wird diese Möglichkeit allerdings durch das Steuerrecht erschwert. Auf nicht ausgezahlte Einkommen müssen die Mitarbeiter sofort Einkommensteuer und Sozialabgaben entrichten. Das heißt, es fehlt nicht nur an Netto-Gehalt, sondern es entstehen zudem zusätzliche Kosten durch Steuern und Abgaben.

Die einfache Lösung dafür ist die nachgelagerte Besteuerung für diese Form der Entgeltumwandlung, das heißt die Verschiebung der Steuerlast auf den Zeitpunkt der Rückgabe oder des Verkaufs der Beteiligungen. Als Teil der Soforthilfe für Unternehmen plädiert der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung – AGP daher im Namen seiner Mitgliedsunternehmen und zusammen mit Fachexperten von Rödl & Partner, der mit-unternehmer.com Beratungs-GmbH sowie der MitErfolg GmbH für eine sofortige Umsetzung der folgenden Maßnahmen:

Die nachgelagerte Besteuerung ist für den Fiskus und die Sozialversicherungen nahezu aufkommensneutral und würde den Unternehmen sofort ein hohes Maß an Flexibilität einbringen.

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Im Zuge der Verhandlungen um die Grundrente hat sich die Koalition auf eine Erhöhung des steuerlichen Freibetrags für Arbeitnehmerbeteiligungen am Betriebskapital von 360 Euro auf 720 Euro verständigt. In dem Koalitionsbeschluss vom 10. November 2019 heißt es: „Mitarbeiterkapitalbeteiligungen tragen zur Vermögensbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei. Um ihre Attraktivität zu erhöhen, wird der steuerfreie Höchstbetrag von derzeit 360 Euro auf 720 Euro angehoben“. Damit greift die Koalition eine langjährige Forderung des Bundesverbands Mitarbeiterbeteiligung – AGP auf, die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung zu verbessern.

Mit der Erhöhung des Freibetrages erwartet der Bundesverband einen deutlichen Effekt für den Vermögensaufbau von Arbeitnehmern, die schon jetzt entsprechende Beteiligungsangebote ihres Unternehmens nutzen können. „Inwieweit mehr Unternehmen zukünftig Beteiligungsprogramme für ihre Mitarbeiter anbieten werden, bleibt jedoch abzuwarten, da der Freibetrag im europäischen Vergleich weiterhin gering ausfällt Die europäische Erfahrung zeigt hier einen deutlichen Zusammenhang zwischen Förderhöhe und Verbreitungsgrad der Mitarbeiterkapitalbeteiligung“, so AGPGeschäftsführer, Dr. Heinrich Beyer. Der Verband plädiert daher für einen weiteren stufenweisen Ausbau der steuerlichen Förderung. Eine weitere Erhöhung könnte so auch die deutschen Startup-Unternehmen im internationalen Standortwettbewerb um qualifizierte Fachkräfte stärken

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Gegen den Widerstand der Gewerkschaften und trotz Bedenken von Beratern machte Helmut Claas, der langjährige geschäftsführende Gesellschafter und Vorsitzende des Gesellschafterausschusses der CLAAS Gruppe, vor über 30 Jahren seine Mitarbeiter zu stillen Gesellschaftern. Heute sind 74 Prozent der Mitarbeiter über die damals eigens dafür gegründete CLAAS Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft (CMG) am Kapital des Erntemaschinenherstellers beteiligt und profitieren durch die Verzinsung ihrer Anteile vom wirtschaftlichen Erfolg des 1913 gegründeten Familienunternehmens.

CLAAS zählt damit zu einem der Leuchttürme der Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland, denn nur rund zwei Prozent der deutschen Unternehmen praktizieren eine solche Beteiligung. Der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung – AGP hatte aus diesem Grund zusammen mit CLAAS zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, um interessierten Unternehmen einen Einblick in die CLAAS Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft zu geben und um ihnen zu zeigen, wie Mitarbeiter durch eine Beteiligung erfolgreich zu verantwortungsvollen Mitunternehmern werden

„Menschen machen CLAAS. Die Identifikation und Verbundenheit der Mitarbeiter ist der Garant für die Überlebensfähigkeit des Unternehmens. Mein Onkel hat das erkannt und mit der unternehmerischen Partizipation der Mitarbeiter einen Weg der Kooperation zwischen Arbeit und Kapital eingeschlagen, um jedem „Claasianer“ zu zeigen, dass er Teil des Unternehmens ist“, so Familiengesellschafter Volker Claas über die Beweggründe von Helmut Claas, der an diesem Tag als Ehrengast mit anwesend war.

Dr. Peter Göth, Geschäftsführer der CLAAS Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft (CMG) stellt die Mitarbeiterbeteiligung bei CLAAS vor. (Foto: CLAAS)

Getragen wird diese partnerschaftliche Unternehmenskultur durch Transparenz und offener Kommunikation. So findet einmal im Jahr eine Gesellschafterversammlung der beteiligten Mitarbeiter statt, bei der diese über die Situation des Unternehmens informiert werden. Zudem gibt es einen Beteiligungsbeirat, der sich aus Vertretern der Mitarbeiter der einzelnen Unternehmensgesellschaften zusammensetzt. Erzeugt wird dadurch ein Wir-Gefühl, was bindet und sich unter anderem darin zeigt, dass 25 Prozent der Mitarbeiter schon länger als 20 Jahren bei CLAAS arbeiten.

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Die WALA Heilmittel GmbH wurde am 20. Mai für ihr außergewöhnliches Beteiligungsprogramm für Mitarbeiter mit dem Partnerschaftspreis des Bundesverbands Mitarbeiterbeteiligung, den „AGP Sternen 2019“, ausgezeichnet. Der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung – AGP verleiht den Preis in Kooperation mit der Commerzbank jährlich an Unternehmen, die ihre Mitarbeiter in einzigartiger Weise am Unternehmen beteiligen. Chris-Oliver Schickentanz, Chefanlagestratege der Commerzbank, überreichte zusammen mit der 1. Vorsitzenden der AGP, Frau Ilka Schulze den Preis im Rahmen der Jahrestagung Mitarbeiterbeteiligung an Dr. Philip Lettmann, Mitglied der Geschäftsleitung von WALA. „WALA gehört zu den Pionieren der Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland. Seit mehr als 50 Jahren beteiligt sie ihre Mitarbeiter über ein in Deutschland einzigartiges Stiftungsmodell an der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens“, begründete Ilka Schulze die Entscheidung für die Auszeichnung.

Die WALA Heilmittel GmbH wurde am 20. Mai für ihr Beteiligungsprogramm für Mitarbeiter mit dem AGP-Partnerschaftspreis „AGP Sterne 2019“ ausgezeichnet. Auf der Jahrestagung Mitarbeiterbeteiligung in den Räumen von Allianz Global Investors in Frankfurt am Main überreichten die 1. Vorsitzende der AGP, Ilka Schulze (Rechts), und Chris-Oliver Schickentanz, Chef-Anlagestratege der Commerzbank AG (Links), die Auszeichnung an Dr. Philip Lettmann, Mitglied der Geschäftsleitung (Mitte).