Der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung und die Loni und Josef Grünbeck-Stiftung haben am 19. November 2025 den renommierten Josef-Grünbeck-Preis verliehen. Die Auszeichnung würdigt herausragende Forschung im Bereich Mitarbeiterbeteiligung und soziale Partnerschaft. Preisträger ist Tej Gonza, Assistenzprofessor an der Fakultät für Sozialwissenschaften der Universität Ljubljana. Seine Dissertation mit dem Titel „Comparative Analysis of Organizational Structures of Employee Centered Enterprises“ gilt als Meilenstein für die Gestaltung demokratischer und nachhaltiger Unternehmensmodelle. 

Forschung mit politischer Wirkung

Gonzas Arbeit verbindet theoretische Innovation mit empirischer Tiefe. Sie entwickelt ein neues Rahmenwerk, das organisatorische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit unterscheidet und ein innovatives Kapitalstrukturmodell auf Basis individueller Kapitalanteile und intermediärer Rückkäufe vorstellt. Die gesellschaftliche Relevanz ist enorm: Die Ergebnisse flossen direkt in das slowenische Gesetz zur Übertragung von Unternehmen an Beschäftigte, das im Juli 2025 verabschiedet wurde – ein seltenes Beispiel für die direkte Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in nationale Gesetzgebung. Indirekt beeinflusst die Dissertation internationale Initiativen zur Mitarbeiterbeteiligung.

Grünbeck als Vorreiter der sozialen Partnerschaft

Zu Beginn der Veranstaltung stellte Dr. Günter Stoll, Vorstand der Grünbeck AG und der Loni und Josef Grünbeck-Stiftung, das einzigartige Mitarbeiter-Beteiligungsmodell des Unternehmens vor. Dieses Modell der sozialen Partnerschaft gilt seit Jahrzehnten als Vorbild und ist in seiner Konstellation einmalig in Deutschland. Dr. Stoll erläuterte zudem die Rolle der Loni und Josef Grünbeck-Stiftung, die als Ankergesellschaft der Grünbeck AG fungiert und damit die langfristige Stabilität und Unabhängigkeit des Unternehmens sichert. Die Stiftung steht für die Werte, die Josef Grünbeck bereits vor über einem halben Jahrhundert begründet hat: Vertrauen, Beteiligung und nachhaltige Unternehmensführung.

Laudatio: Impulse für den Mittelstand

Prof. Dr. Thomas Steger, stellvertretender Vorsitzender der AGP und Mitglied der Jury, betonte in seiner Laudatio: „Tej Gonza analysiert in seiner Arbeit akribisch und kompetent historische und aktuelle Modelle zur Übertragung von Unternehmenseigentum in die Hände der Mitarbeiter – und gibt damit auch wichtige Impulse für die aktuelle Diskussion rund um die Nachfolgeproblematik im deutschen Mittelstand. Die Dissertation überzeugte die Jury durch ihre hohe Aktualität, wissenschaftliche Tiefe und ihren engen Bezug zu den Grundgedanken Josef Grünbecks – der Förderung von Mitarbeiterbeteiligung und sozialer Partnerschaft.“

Beteiligungsmodelle sichtbar machen

Claudia Henke, Co-Vorstand der Platform Coops eG und Mitgründerin des Instituts für Unternehmensdemokratie, nahm den Preis stellvertretend für Tej Gonza entgegen und unterstrich die Bedeutung der Auszeichnung: „Dieser Preis ist außerordentlich wichtig, um Beteiligungsmodelle für Mitarbeitende sichtbar und damit auch für andere Unternehmen verfügbar zu machen. Die Grünbeck AG ist ein Pionier in der Entwicklung und Umsetzung der finanziellen Beteiligung ihrer Belegschaft und damit ein echter Kenner der Thematik. Wir bedanken uns ganz herzlich für die Auszeichnung, den Austausch und die Einblicke in die fast 60-jährige Erfahrung der Grünbeck AG auf diesem Gebiet.“

Über den Josef-Grünbeck-Preis

Der Preis ist die einzige spezialisierte Auszeichnung für Forschung zur Mitarbeiterbeteiligung inDeutschland. Benannt nach Josef Grünbeck, der bereits 1968 ein innovatives Modell der sozialenPartnerschaft in seinem Unternehmen einführte, wird er jährlich vom AGP e.V. in Kooperation mit der Loni und Josef Grünbeck-Stiftung vergeben. Die Jury schlägt Kandidaten vor, der AGP-Vorstand wählt in Abstimmung mit der Stiftung den Preisträger aus. Der Preis ist mit 1.000 Euro dotiert und soll Forschung sichtbar machen, die Impulse für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gibt.

Im Rahmen der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft e. V. (AGP) am 30. Oktober 2025 wurden Frau Carmen Egermann und Herr Dr. Heinrich Beyer neu in den Vorstand gewählt. Beide bringen langjährige Erfahrung und Fachkompetenz in den Bereichen Mitarbeiterbeteiligung, Unternehmensführung und Steuerberatung mit und werden die Arbeit der AGP inhaltlich und strategisch bereichern.

Frau Egermann ist Diplom-Betriebswirtin und verfügt über umfassende Expertise im Bereich Mitarbeiterkapitalbeteiligung und Management Incentives. Nach ihrem Berufseinstieg 2007 bei Ernst & Young war sie von 2009 bis 2011 als Steuerreferentin bei Siemens tätig. Dort sammelte sie wertvolle Erfahrungen in der Gestaltung und Umsetzung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen und Share-Matching-Plänen. Seit 2012 ist sie bei KPMG Deutschland beschäftigt und verantwortet dort seit diesem Jahr als Direktorin im Bereich Global Mobility Services den Bereich Reward. In dieser Funktion berät sie Unternehmen bei der Konzeption, Implementierung und steuerlichen Strukturierung von Mitarbeiter- und Managementbeteiligungsprogrammen.

Dr. Heinrich Beyer war 18 Jahre lang Geschäftsführer der AGP und hat Anfang 2024 die Leitung auf eigenen Wunsch an Dirk Lambach übergeben. Seither war er weiterhin beratend für die AGP tätig. Mit seiner Wahl in den Vorstand setzt er sein Engagement nun ehrenamtlich fort und bringt seine langjährige Erfahrung sowie fundierte Fachkenntnis weiterhin aktiv in die Verbandsarbeit ein.

Mit der Wahl von Frau Egermann und Dr. Beyer gewinnt der AGP-Vorstand sowohl frische Impulse als auch bewährte Expertise. Die AGP freut sich auf die zukünftige Zusammenarbeit und auf die gemeinsame Mission, partnerschaftliche Unternehmensstrukturen und Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland weiter voranzubringen.

Zur Stärkung der Innovationskraft im globalen Wettbewerb hat die Europäische Kommission am 28. Mai 2025 im Rahmen ihrer Start-up- und Scale-up-Strategie das sogenannte 28. Regime vorgestellt. Ziel ist die Schaffung eines optionalen, europaweit einheitlichen Rechtsrahmens für innovative Unternehmen. Dieser soll zentrale Bereiche wie Gesellschafts-, Insolvenz-, Arbeits- und Steuerrecht abdecken und damit der bestehenden Rechtszersplitterung im Binnenmarkt entgegenwirken – ein Hindernis, das insbesondere wachstumsorientierte Start-ups und technologiegetriebene Unternehmen bisher stark belastet hat.

Die Strategie konzentriert sich auf fünf zentrale Handlungsfelder entlang des Lebenszyklus junger Unternehmen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Gewinnung und Bindung von Fachkräften. Die Kommission prüft in diesem Zusammenhang auch gesetzliche Änderungen, um bestimmte Aspekte der Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen – insbesondere Aktienoptionen – besser aufeinander abzustimmen und europaweit zu harmonisieren.

Hier knüpft der Vorschlag eines EU-ESOP (Employee Stock Ownership Plan) an – ein Modell aus der europäischen Start-up-Szene, das über die Petition „EU-Inc Policy Proposal – An industry blueprint for the upcoming 28th regime“ Eingang in das Arbeitsprogramm der Kommission gefunden hat.

Der EU-ESOP zielt auf ein standardisiertes, rechtssicheres und steuerlich wettbewerbsfähiges Beteiligungsmodell. Vorgesehen ist unter anderem die Möglichkeit, nicht stimmberechtigte Geschäftsanteile an Mitarbeitende auszugeben. Zudem sollen Veräußerungsgewinne einheitlich als Kapitalerträge behandelt und erst beim tatsächlichen Liquiditätszufluss besteuert werden – also nicht bereits beim Erhalt der Anteile. Dieses Prinzip entspricht dem deutschen Modell nach § 19a EStG und würde die finanzielle Planbarkeit und Attraktivität von Beteiligungen erheblich verbessern.

Der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung AGP e.V. lobt erstmalig den Josef-Grünbeck-Preis aus. Mit dem neuen Wissenschaftspreis würdigt der Verband exzellente Forschungsarbeiten rund um das Thema Mitarbeiterbeteiligung, Mitbestimmung sowie betriebliche und soziale Partnerschaft in Unternehmen.

Benannt ist der Preis nach Josef Grünbeck, einer prägenden Persönlichkeit der Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland. Vor über 56 Jahren führte er in seinem Unternehmen, der heutigen Grünbeck AG, ein innovatives Modell der sozialen Partnerschaft ein, das als Vorbild für viele weitere Unternehmer und Unternehmen diente.

Der von der Loni und Josef Grünbeck-Stiftung gestiftete und vom Bundesverband AGP organisierte Preis soll wegweisende wissenschaftliche und praxisnahe Arbeiten sichtbar machen, die sich mit Themen wie Mitarbeiteraktien, Gewinnbeteiligung, Mitbestimmung, organisationaler Demokratie oder betrieblichen Partnerschaftsmodellen auseinandersetzen.

Die Ausschreibung richtet sich sowohl an Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen und Studierende als auch an Praktiker und alle, die mit ihren Arbeiten zur Stärkung von Mitarbeiterbeteiligung beitragen. Eingereicht werden können sowohl Eigenbewerbungen als auch Nominierungen durch Dritte.

Nähere Informationen zum Ausschreibungsverfahren und zur Einreichung finden Sie hier.

Die Übertragung von Unternehmen an die Belegschaft gewinnt in Großbritannien zunehmend an Bedeutung. Nach Angaben der European Federation of Employee Share Ownership (EFES) ist die Umwandlung in sogenannte Employee Ownership Trusts (EOTs) nach der familieninternen Übergabe mittlerweile die zweithäufigste Form der Unternehmensnachfolge bei kleinen und mittleren Unternehmen. Allein im vergangenen Jahr wurden rund 600 Unternehmen in EOTs überführt, wodurch etwa 50.000 Beschäftigte zu Miteigentümern ihres Unternehmens wurden.

Das EOT-Modell geht zurück auf den Nuttall Review von 2012, der von der damaligen konservativ-liberalen Koalitionsregierung initiiert wurde. Ziel war es, die Hürden für Mitarbeiterbeteiligungen zu analysieren und Lösungsansätze zu entwickeln. Der Bericht benannte als zentrale Hindernisse vor allem mangelnde Informationen bei Beratern, fehlende Finanzierungsmöglichkeiten und eine komplexe rechtliche Ausgangslage.

Als Antwort darauf wurde der Employee Ownership Trust als pragmatische Weiterentwicklung bestehender Modelle vorgeschlagen. Besonders attraktiv ist die Kombination aus einfacher und flexibler Struktur sowie steuerlichen Anreizen. Seit dem Finance Act 2014 sind Unternehmensverkäufe an eine EOT von der Kapitalertrags- und Erbschaftssteuer befreit, sofern dabei die Mehrheit der Anteile (über 50 %) auf den Trust übergeht und alle Mitarbeitenden gleichberechtigt begünstigt werden.

Die Voestalpine-Mitarbeiterbeteiligung feiert ihr 25-jähriges Bestehen. Was im Jahr 2000 als gemeinsames Projekt von Management und Betriebsrat begann, hat sich längst zu einem europaweiten Vorzeigemodell entwickelt. Ziel war es, die Beschäftigten stärker am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen und gleichzeitig über die Bündelung ihrer Stimmrechte in einer Stiftung eine stabile Eigentümerstruktur zu schaffen, mit der unter anderem die damals drohende feindliche Übernahme durch den Automobilzulieferkonzern Magna mittels „Squeeze-out“ verhindert wurde.

Heute hält die Voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung insgesamt 14,8 % der Stimmrechte der voestalpine AG und ist damit sowohl nach Stimmanteilen als auch nach Aktienwert die größte Mitarbeiterbeteiligung in Österreich. Doch das Modell beschränkt sich längst nicht mehr auf Österreich. Inzwischen sind 93 internationale voestalpine-Gesellschaften in zwölf Ländern in das Beteiligungssystem eingebunden. Die durchschnittliche Beteiligungsquote liegt bei rund 20 Prozent.

Der Erfolg des Beteiligungssystems trug auch wesentlich dazu bei, das Bewusstsein für die Mitarbeiterbeteiligung in Österreich zu stärken und wichtige Impulse für die Gesetzgebung zu liefern. Mit dem Ziel feindliche Übernahmen zu erschweren, um den Unternehmensstandort zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern, wurde 2018 die steuerliche Förderung von Mitarbeiter­beteiligungs­stiftungen neu strukturiert. Seither ist der Aktienbezug bis 4.500 € jährlich bei Beteiligung von Arbeitnehmern, ehemalige Arbeitnehmer sowie deren (Ehe-)Partnern und Kindern steuerfrei. Bei direkten Beteiligungen durch den Arbeitgeber liegt die steuerfreie Grenze bei 3.000 Euro.

Die emotionale Bindung deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an ihre Arbeitgeber befindet sich laut dem aktuellen Gallup Engagement Index 2024 auf einem neuen Tiefpunkt. Nur noch 9 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fühlen sich stark mit ihrem Unternehmen verbunden. Das ist ein deutlicher Rückgang gegenüber 2022, als dieser Wert noch bei 14 Prozent lag. 78 % machen lediglich Dienst nach Vorschrift, 13 % haben innerlich bereits gekündigt.

Diese wachsende Entfremdung kommt Unternehmen teuer zu stehen. Laut Gallup belaufen sich die jährlichen volkswirtschaftlichen Schäden durch reduzierte Produktivität, höhere Fehlzeiten und geringere Kundenzufriedenheit auf bis zu 134,7 Milliarden Euro. Auch die Wechselbereitschaft nimmt zu. Nur die Hälfte der Beschäftigten gibt an, in einem Jahr sicher noch beim aktuellen Arbeitgeber arbeiten zu wollen. Bei emotional stark gebundenen Mitarbeitenden liegt dieser Wert deutlich höher bei 71 Prozent.

Ein möglicher Ausweg ist die Mitarbeiterbeteiligung. Studien zeigen, dass Angestellte, die finanziell am Unternehmen beteiligt sind, weniger wahrscheinlich das Unternehmen verlassen, ihre Identifikation mit dem Unternehmen, ihr Engagement sowie ihre Performance erhöht sind und sich allgemein positive Folgewirkungen auf die Zufriedenheit zeigen. Christina Beisiegel verwendet für die Beschreibung dieses Effekts den Begriff Psychological Ownership, der auf J.L. Pierce, T. Kostova, K.T. Dirks zurückgeht (https://link.springer.com/book/10.1007/978-3-658-27186-2). Sie zeigt, dass das mitarbeiterseitige Erleben, (Mit-)Eigentümer der Arbeit gebenden Unternehmens zu sein, einen Beitrag zur organisationsdienlichen Mitarbeiterverhaltens leistet.

Am 7. Februar 2025 ist der ehemalige Vorsitzende des AGP-Vorstands Jörg Knoblauch im Alter von 75 Jahren verstorben. Er hatte dieses Amt 1994 in einer für die AGP sehr schwierigen Zeit übernommen und maßgeblich zur wirtschaftlichen und inhaltlichen Konsolidierung des Verbands beigetragen.

Jörg Knoblauch wurde am 31. August 1949 in Giengen an der Brenz geboren und trat 1976 nach seinem Studium in den väterlichen Schlosserei-Betrieb ein, aus dem unter seiner Leitung ein zeitweise weltweit führender Hersteller von Bohrer-Verpackungen entstand. Später gründete er mit tempus als zweites Standbein ein erfolgreichen Zeitplansystemen und konzentrierte sich schließlich auf das Personalmanagement, wo er mit tempus ABC-Personal eine bis heute angesehene Beratung für mitarbeiterorientierte Personalstrategien aufbaute.

Knoblauch war davon überzeugt, dass Mitarbeiter die wertvollste Ressource eines Unternehmens sind. Seine Philosophie der Mitarbeiterbeteiligung brachte er in einem prägnanten Prinzip zum Ausdruck: Mit-wissen, Mit-denken, Mit-lernen, Mit-verantworten, Mit-genießen und Mit-besitzen. Er veröffentlichte zahlreiche Bücher, war ein gefragter Referent und Mitbegründer des Kongresses christlicher Führungskräfte.

Mit Jörg Knoblauch verlieren wir einen großartigen Unternehmer, Berater, Coach und Redner, der sich auf der Grundlage christlicher Werte für eine partnerschaftliche Führung und einen leistungsstarken Mittelstand eingesetzt hat.

Vor der anstehenden Bundestagswahl wollten wir von den im Bundestag vertretenden Parteien der Mitte wissen, wie sie zu den Themen Vermögensbildung und Mitarbeiterbeteiligung stehen. Angesichts der sehr verkürzten Zeitläufe in diesem Wahlkampf haben sich die Generalsekretäre der Parteien CDU, CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP jedoch darauf geeinigt, nur Wahlprüfsteine von einigen wenigen vorab gemeinsam vereinbarten, die gesamte Breite des gesellschaftlichen Spektrums repräsentierenden Verbänden und Organisationen zu beantworten. Wir haben daher die Wahlprogramme der Parteien in Bezug zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung eigenständig gesichtet und entsprechende Anknüpfungspunkte herausgearbeitet.

Während in den Wahlprogrammen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen keine Aussagen zu unseren Anliegen zu finden sind, wollen die Freien Demokraten die Mitarbeiterkapitalbeteiligung als Chance für den langfristigen Vermögensaufbau etablieren. Um darüber hinaus die Rahmenbedingungen für Start-ups im internationalen Wettbewerb um gut qualifizierte Fachkräfte zu verbessern, soll die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen erst bei der Veräußerung einsetzen und der von Unternehmensbeteiligungen entsprechen. Zudem will die FDP eine eigene Anteilsklasse für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen schaffen, um den teuren und administrativ aufwendigen Prozess der Übertragung von GmbH-Anteilen zu vereinfachen.

Unter dem Motto „Neue Impulse für mehr Eigentum im Land“ wollen CDU und CSU mehr Menschen die Möglichkeit verschaffen Eigentum aufzubauen. Das Versprechen der Sozialen Marktwirtschaft „Wohlstand für alle“ wollen sie insbesondere für kleine und mittlere Einkommen auch durch eine bessere Teilhabe am Erfolg der Unternehmen und deren Produktivkapital einlösen. Um die Attraktivität der Mitarbeiterkapitalbeteiligung zu erhöhen, setzen die Unionsparteien vor allem auf klare gesetzliche Rahmenbedingungen, weniger Bürokratie und höhere steuerliche Freibeträge. Darüber hinaus wollen sie sich für eine Harmonisierung der Regelungen in der EU einsetzen und bürokratische Hürden abbauen. Außerdem sollen die Freibeträge bei der Einkommensteuer deutlich erhöht und Beteiligungen grundsätzlich erst bei der Veräußerung besteuert werden.

Um den Vermögensaufbau von Geringverdienern stärker zu unterstützen, planen CDU und CSU die Einführung einer Vermögensbildungsprämie, in der die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie verschmelzen sollen. Der Förderbetrag soll dabei deutlich erhöht und die Einkommensgrenzen vereinheitlicht werden. Außerdem soll ein Freibetrag für Erträge aus vermögenswirksamen Leistungen eingeführt werden, um sie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer attraktiver zu machen. Um Anreize für langfristiges Sparen zu setzen, soll die Haltefrist auf zehn Jahre verlängert und der Freibetrag für jedes Jahr, für das zusätzlich gespart wird, steigen.

In einem richtungsweisenden Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) am 20. November 2024 (Az. VI R 21/22) entschieden, dass die unentgeltliche Übertragung von Gesellschaftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge keinen Arbeitslohn darstellt. Voraussetzung ist, dass die Übertragung nicht in erster Linie durch das Dienstverhältnis veranlasst ist und die Anteile nicht an den Fortbestand des Dienstverhältnisses geknüpft sind. Im vorliegenden Fall übertrugen die Gesellschafter einer GmbH zur Sicherung der Unternehmensnachfolge Anteile an ihren Sohn sowie an mehrere leitende Angestellte. Das Finanzamt sah darin einen geldwerten Vorteil und damit Arbeitslohn. Der BFH bestätigte nun jedoch in seinem Urteil die Entscheidung des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt, das keinen Arbeitslohn anerkannt hatte, da die Übertragung der Anteile vorrangig der Regelung der Unternehmensnachfolge gedient habe und nicht als Gegenleistung für die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer anzusehen sei. Mit dem Münchener Urteil eröffnen sich nun neue Möglichkeiten der internen Unternehmensnachfolge, da insbesondere die Finanzierung eines Management-Buy-Outs (MBO) durch die bisherige Besteuerungspraxis erschwert wurde. Inwieweit bei der Übertragung von Unternehmensanteilen an eine breitere Mitarbeiterschaft (Employee Buy Out) auf die aktuelle Rechtsprechung Bezug genommen werden kann, bleibt abzuwarten.

Verleihung des Josef-Grünbeck-Preis 2025

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AGP Mitteilungen – Ausgabe 2024-alt

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Startup-Verband präsentiert Studie zur Situation von Mitarbeiterbeteiligungen in deutschen Startups

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Konjunkturpaket sieht Verbesserung der Mitarbeiterbeteiligung vor

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Am 3. Juni einigte sich die Bundesregierung auf das größte Konjunkturpaket in der Geschichte der Bundesrepublik. Ziel ist es, Arbeitsplätze[...]

Studie im Auftrag des BMWi untersucht Entwicklungsperspektiven der Mitarbeiterbeteiligung

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„Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist ein wichtiges Instrument zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften für Unternehmen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden zu Teilhabern[...]

Liquiditätskrise vermeiden – Mitarbeiterbeteiligung als Soforthilfe für Unternehmen

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Die Corona-Krise bedroht die Unternehmen in Deutschland. Das abrupte Wegbrechen von Aufträgen und Umsatzerlösen führt mit einem rasanten Tempo zu[...]

Mitarbeiterbeteiligung soll EU-Standard für Startup-Nationen werden

Dirk Lambach · 12 März 2020

Viele EU-Mitgliedstaaten verfolgen bereits bewährte Verfahren, um Start-ups bei der Bewältigung von Herausforderungen wie der Gründung sowie der Gewinnung und[...]

Mitarbeiterbeteiligung verbessern – Was Startups fordern

Dirk Lambach · 31 Jan. 2020

Am 27. Januar fand eine Anhörung im Bundesfinanzausschuss zum Thema Mitarbeiterbeteiligung statt. Grundlage der Anhörung waren zwei unterschiedliche Anträge von[...]

Koalition beschließt Verdopplung des Freibetrages

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Im Zuge der Verhandlungen um die Grundrente hat sich die Koalition auf eine Erhöhung des steuerlichen Freibetrags für Arbeitnehmerbeteiligungen am[...]

Treffpunkt Mitarbeiterbeteiligung bei CLAAS

Dirk Lambach · 24 Okt. 2019

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WALA mit AGP-Partnerschaftspreis ausgezeichnet

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Die WALA Heilmittel GmbH wurde am 20. Mai für ihr außergewöhnliches Beteiligungsprogramm für Mitarbeiter mit dem Partnerschaftspreis des Bundesverbands Mitarbeiterbeteiligung,[...]

Jahrestag Mitarbeiterbeteiligung

Dirk Lambach · 20 Mai 2019

Am 20. Mai 2019 trafen sich am Firmensitz der Allianz Global Investors GmbH in Frankfurt am Main Unternehmensvertreter und Experten[...]

Kleine Anfrage zur Mitatbeiterbeteiligung

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