Angestellte, die an einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm teilnehmen, verlassen weniger wahrscheinlich das Unternehmen. Zu diesem Ergebnis kommt Jana Oehmichen, Professorin für Organisation, Personal und Unternehmensführung an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU), gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus Groningen und Göttingen in einer aktuellen Studie. Die Autoren zeigen auf, dass sich der Effekt nicht nur durch die finanziellen Anreize, sondern auch durch den psychologischen Mechanismus der „psychological ownership“ erklären lässt. Demnach verursacht das Halten von Firmenanteilen bei Angestellten das Gefühl von Verbundenheit und Zugehörigkeit, welches es weniger attraktiv erscheinen lässt, den Arbeitgeber zu wechseln.

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Um ein Stimmungsbild zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung und zur Nutzung des Steuerfreibetrags zu ermitteln, hat das Deutsche Aktieninstitut gemeinsam mit dem Bundesverband Mitarbeiter­beteiligung Unternehmen befragt, inwieweit der bestehende Freibetrag in Höhe von 1.440 Euro genutzt wird und ob eine weitere Erhöhung gewünscht ist. An der Umfrage beteiligt waren 85 Unternehmen, die 4,2 Millionen Mitarbeitende beschäftigen und zu den größten Arbeitgebern in Deutschland gehören. Davon bieten 79 Prozent der Unternehmen bereits eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung an oder planen, eine solche einzuführen.

Die Ergebnisse zeigen, dass obwohl der Freibetrag erst letztes Jahr auf 1.440 Euro erhöht wurde, bereits jetzt 47 Prozent der Unternehmen diesen vollständig ausschöpfen. Bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungsprogrammen, die künftig aufgelegt werden sollen, geben sogar 55 Prozent der Unternehmen an, dass sie die 1.440 Euro komplett nutzen wollen. Um ihren Mitarbeitenden eine noch attraktivere Mitarbeiterkapitalbeteiligung anbieten zu können, wünscht sich mehr als die Hälfte der Unternehmen eine weitere Erhöhung des Freibetrags.

Der Vorschlag der beiden Bundesminister Buschmann und Lindner von Ende Juni, den Steuerfreibetrag auf 5.000 Euro anzuheben, entspricht damit den Bedürfnissen eines großen Teils der Umfrageteilnehmer. Verbunden damit wäre zudem die Chance, denjenigen Unternehmen die Skepsis zu nehmen, die bislang mit der Mitarbeiterkapitalbeteiligung fremdeln. Die Aussicht auf ein noch attraktiveres Beteiligungsprogramm dürfte viele Unternehmen dazu bewegen, den administrativen Aufwand für die Implementierung in Kauf zu nehmen. Gesamtwirtschaftlich könnte so breiten Bevölkerungsschichten der Zugang zum Aktien- und Kapitalmarkt erleichtert werden, so das Fazit des Hintergrundpapiers des Deutsche Aktieninstituts, in dem die Ergebnisse der Umfrage veröffentlicht sind.

Das Hintergrundpapier finden Sie hier.

Die beiden Bundesminister Christian Lindner und Marco Buschmann (Justiz) haben in der Bundespressekonferenz am 29.6.2022 ein weitreichendes Konzept zur verbesserten Finanzierung von Zukunftsinvestitionen und zur Erleichterung des Zugangs zum Kapitalmarkt insbesondere für Startups vorgestellt. Darüber hinaus sieht das „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ eine deutliche Verbessrung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung vor. Damit sollen die Vermögensbildung der Beschäftigten und die Teilhabe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Produktivkapital massiv gefördert und ausgebaut werden:

Letzteres würde auf eine „Wiederbelebung“ der staatlich geförderten Vermögensbildung hinauslaufen, die jahrzehntelang eine, wenn auch kleine, Säule der Vermögensbildung für Bezieher geringer und mittlerer Einkommen war. Dadurch werden auch Arbeitnehmergruppen erreicht, deren Arbeitgeber üblicherweise keine Mitarbeiterkapitalbeteiligungen anbieten oder anbieten können. Zuletzt war die „Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand“ bedeutungslos, weil die Verdienstgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage seit 2009 nicht mehr angehoben worden sind.

Die Minister rechnen mit einem zügigen Gesetzgebungsverfahren; die neuen Regelungen sollen im Sommer 2023 in Kraft treten.

Der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung – AGP begrüßt und unterstützt das Vorhaben nachdrücklich. „Wir haben uns seit vielen Jahren für höherer Freibeträge, für die nachgelagerte Besteuerung und für eine Wiederbelebung der Vermögensbildung breiter Teile der Bevölkerung eingesetzt. Wir hoffen sehr, dass die nun vorgestellten Regelungen schnell in Kraft treten können und vor allem, dass sie im Gesetzgebungsverfahren nicht verwässert werden. Dann kann man wirklich von einem Durchbruch für mehr Teilhabe und Vermögensbildung ausgehen“, sagt Geschäftsführer Dr. Heinrich Beyer.

Der Verband fordert darüber hinaus eine umfangreiche Informationskampagne zum Zukunftsfinanzierungsgesetz in Anlehnung an Themen wie Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder Corporate Sozial Responsibility (CSR), um die neue Ideen, Argumente, Konzepte und Lösungen massiv ins öffentliche Bewusstsein zu rücken.

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Eckpunkte für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz

Im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen erhalten die Beschäftigten das Angebot, sich an ihrem Arbeit gebenden Unternehmen zu beteiligen. Diese Beteiligung erfolgt in aller Regel durch eine Einlage der Beschäftigten aus eigenen finanziellen Mitteln sowie durch eine Zuwendung des Unternehmens an die teilnehmenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Derart wird im Unternehmen ein Kapitalstock gebildet, der zur Finanzierung und Liquiditätsverbesserung des Unternehmens beitragen kann. Der im letzten Jahr erhöhte Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen von 1.440 Euro pro Jahr und Beschäftigten bietet dabei neuen Spielraum.

Ein wichtiger Effekt spielt hierbei die steuerfreie Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Diese können bis zur Höhe der Freibetragsgrenze Teile ihres Bruttogehaltes steuerfrei in eine Beteiligung umwandeln. Zu zahlen sind lediglich die Sozialversicherungsbeiträge. Das macht in der Regel eine Ersparnis von bis zu einem Drittel der Einlage aus. Die Zuschüsse, die der Arbeitgeber gewährt, sind hingegen steuer- und sozialabgabenfrei. Bis zur Freibetragsgrenze von insgesamt 1.440 Euro können nun beide Seiten ihre Einlagen und Zuschüsse in beschriebener Weise einbringen. Das schafft mehr Spielraum für Beteiligungsangebote, da es durch den Steuervorteil der Entgeltumwandlung nun auch für die Beschäftigten attraktiver ist, höhere Einlagen zu leisten.

So könnte ein Beschäftigter durch eine Entgeltumwandlung für ca. 700 Euro Nettobeitrag eine Beteiligung im Nennwert von 1.000 Euro erwerben. Bei einem mittelständisches Unternehmen mit 300 Beschäftigten, von denen sich 150 als stille Gesellschafter beteiligen, könnte somit allein aus der Einlage der Beschäftigten 150.000 Euro als zusätzliche Liquidität für das Unternehmen generiert werden. Gewährt der Arbeitgeber zusätzlich einen Zuschuss von 440 Euro pro Beteiligung, um damit den Freibetrag voll auszuschöpfen, entstünde stilles Gesellschaftskapital in Höhe von insgesamt 216.000 Euro. Dieses kann, wenn u.a. eine Festlegungsfrist der Beteiligungen von mindestens fünf Jahren vereinbart wird, in voller Höhe als wirtschaftliches und bilanzielles Eigenkapital für das Unternehmen veranlagt werden.

Verstärkt wird dieser Finanzierungseffekt durch ein jährliches Beteiligungsangebot. Ausgehend von der Festlegungsfrist von fünf Jahren, würde in diesem Zeitraum rund 1 Million Euro Eigenkapital für das Unternehmen generiert werden können. Auch wenn nach fünf Jahren und in den Folgejahren ein Teil des Kapitals, beispielsweise die Hälfte der im ersten Jahr und in den Folgejahren eingebrachten Einlagen und Zuwendungen, gekündigt und ausgezahlt werden sollten, würde unter sonst gleichen Bedingungen das Kapital und die Liquidität weiter anwachsen. Nach zehn Jahren auf ca. 1,54 Mio. Euro. Der Liquiditätseffekt wäre um ca. ein Drittel niedriger.

Die Kosten einer Finanzierung über eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Form von Zinsen und Zuwendungen durch den Arbeitgeber sind natürlich höher als bei einer Bankenfinanzierung, aber durchaus niedriger als beispielweise die Kosten für eine Eigenkapitalbeteiligung von Private Equity oder einer mittelständischen Beteiligungsgesellschaft. Zudem erhöht der stetig wachsende Kapitalstock die weitere Finanzierungsfähigkeit des Unternehmens und wird von Banken und Investoren als Qualitätsausweis geschätzt. Darüber hinaus bekommt das Unternehmen mit einer Mitarbeiterbeteiligung nicht nur einen besseren Finanzierungsspielraum, sondern zusätzlich motivierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, eine höhere Attraktivität als Arbeitgeber und letztlich eine bessere Performance.

In Deutschland zeigen insbesondere junge Menschen ein großes Interesse an der Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Laut einer bisher einmaligen Umfrage von Economic Research der Allianz würden über 62% in der Altersgruppe der 18- bis 24-jährigen sowohl mit als auch ohne steuerliche Förderung an einem Beteiligungsprogramm teilnehmen, wenn ein entsprechendes Angebot seitens des Arbeitgebers vorhanden wäre. Etwas über 15% von ihnen sind unentschieden.

In einem Ländervergleich wurden in der Erhebung rund 1.000 Personen ab 18 Jahren in Deutschland, Italien und Frankreich befragt. Über alle Altersgruppen hinweg antworteten im Durchschnitt der drei Länder knapp 14% der Befragten mit einem uneingeschränkten „Ja“. Knapp 27% würden dies tun, wenn es steuerliche Vergünstigungen gäbe, 19% waren unentschlossen und 40% würden sich nicht beteiligen. Im Vergleich der drei Länder ist das Interesse in Deutschland mit 44%, die sich mit oder ohne steuerliche Förderung beteiligen würden, am höchsten.

Bezogen auf das Alter ist das Verhalten bei den befragten Deutschen fast „idealtypisch“: Je jünger, desto größer ist die Bereitschaft zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung. In der Altersgruppe der 18- bis 24-jährigen haben die Freunde der Mitarbeiterbeteiligung eine deutliche Mehrheit. Das größte Desinteresse kommt aus den Renten nahen Jahrgängen der über 65-jährigen. Hier konnten sich jedoch aber immerhin noch 25% eine Beteiligung an dem sie beschäftigenden Unternehmen vorstellen.

(Quelle: Beyer, H. & Naumer, H.-J. (2021). Mitarbeiterkapitalbeteiligung – Die Brücke zwischen Kapital und Arbeit ausbauen. Veröffentlicht in Wirtschaftliche Freiheit unter http://wirtschaftlichefreiheit.de/wordpress/?p=30095)

Nachdem der Deutsche Bundestag im Sommer 2021 die bislang weitreichendste Reform der Mitarbeiterkapitalbeteiligung beschlossen hat, will auch die kommende Ampel-Regierung das Thema weiter voran bringen. „Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung werden wir attraktiver machen“, heißt auf Seite 30 des Koalitionsvertrags zwischen SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und der FDP. Zu finden ist diese Willensbekundung unter dem Themenpunkt Start-up-, Gründungs- und Innovationsförderung. Eine weitere Erwähnung findet die Mitarbeiterbeteiligung unter der Rubrik moderner Staat, digitaler Aufbruch und Innovationen, wo es auf Seite 19 konkreter heißt, dass die Mitarbeiterkapitalbeteiligung für Start-ups attraktiver gestaltet werden soll.

Beides lässt erahnen, dass die Koalitionspartner die weitere Förderung der Mitarbeiterbeteiligung ausschließlich auf Start-ups ausrichten werden. Dabei hatten alle drei in ihren Wahlprogrammen noch einen breiteren Zugang zu dem Thema. So sah die SPD mit Blick auf die ungleiche Verteilung der Einkommen und Vermögen in Mitarbeiterbeteiligungsmodellen einen Ansatz zum Gegensteuern sowie einen Baustein zur Vermögensbildung. Die Freien Demokraten wollten die Bürgerinnen und Bürger bei ihrem Vermögensaufbau unterstützen und dazu auch die Mitarbeiterkapitalbeteiligung für die langfristige Vermögensbildung von Arbeitnehmern nutzen. Und auch die Grünen sahen es vor dem Hintergrund der seit langem deutlich schneller als die Bruttolöhne wachsenden Gewinne aus Kapitaleinkünften positiv, Arbeitnehmer bspw. über eine verbesserte Mitarbeiterbeteiligung am Produktivvermögen teilhaben zu lassen.

Doch von alldem ist zumindest im Koalitionsvertrag nichts geblieben. Das selbsternannte Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit setzt bei dem Thema Chancen und soziale Sicherheit in der modernen Arbeitswelt allein auf Sozialstaat, Altersvorsorge und Grundsicherung. „Mehr Fortschritt wagen, wie der Titel des Koalitionsvertrages lautet, sieht an dieser Stelle anders aus“, so Dr. Heinrich Beyer. Der Geschäftsführer des Bundesverbands Mitarbeiterbeteiligung betont, dass gerade eine gezielte Vermögensbildungspolitik, die einstmals auch ein sozialdemokratisches Anliegen war, dazu beitragen könnte, die Vermögensungleichheit in Deutschland zu verringern und die Altersvorsorge zu stärken. Dazu bedarf es aber aus Sicht des Bundesverbandes einer gesellschaftlich breit verankerten Kultur der Mitarbeiterbeteiligung, die die Vermögensbildung großer Teile der Bevölkerung durch die Teilhabe am Kapital der Wirtschaft ermöglicht und derart eine Brücke zwischen Kapital und Arbeit baut.

Philip Rosenthal wäre am 23. Oktober 105 Jahre alt geworden. Der 1916 in Berlin geborene Porzellan-Unternehmer, beteiligte als einer der Ersten in den Wirtschaftswunderjahren seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen am Kapital des Unternehmens und wurde dafür von Unternehmerkollegen als Sozialist gescholten. Auch in der Politik und den Unternehmerverbänden galt der politisch engagierte Chef des gleichnamigen weltbekannten Porzellanherstellers als unbequemer Querdenker. Er glaubte an soziale Gerechtigkeit und wollte die Ungleichheit zwischen Vermögenden und Lohnabhängigen verringern, indem er neben der Mitbestimmung auch die Beteiligung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen an den Unternehmenserträgen forderte. Zwischen dem ungerechten Kapitalismus und dem ineffizienten Kommunismus stellte die Mitarbeiterbeteiligung für ihn den Weg zur Demokratisierung der Wirtschaft dar.

In seiner eigenen Firma begann Rosenthal 1963 mit der Umverteilung des zuwachsenden Vermögens. Anstelle der bis dahin üblichen Ausschüttung, ermöglichte er seinen Angestellten begünstigte Zukaufmöglichkeiten und Investmentzertifikate, die je nach Betriebszugehörigkeit auch gratis abgegeben wurden. Zeitweilig waren bis zu 60% der Belegschaft über Belegschaftsaktien beteiligt. Im Durchschnitt kaufte jeder beteiligte Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin alljährlich Aktien im Wert von 1.000 DM. Nach seiner Überzeugung konnten die Unternehmen den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen deutlich mehr zahlen, als der Verteilungsspielraum eigentlich hergab – vorausgesetzt, der zusätzliche Lohn blieb als Eigenkapital in den Betrieben und würde so nicht die Preise erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Ausland schwächen.

Um sein Anliegen bundesweit durchsetzen zu können, trat er 1969 in die SPD ein und lies sich in den Bundestag wählen. Seine Vorstellung war, dass über Tarifverträge und staatliche Subventionen jeder deutsche Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin binnen zehn Jahren ein Vermögen im Gegenwert eines durchschnittlichen Jahreseinkommens bilden können sollte. Als Parlamentarischer Staatssekretär im Wirtschaftsministerium unter der Regierung Willy Brandt legte er einen Plan vor, der eine Vermögensbildung von sechs Milliarden DM jährlich durch Beteiligung am Produktivvermögen vorsah. Seine Vorstellung einer umfassenden Gesetzgebung für die Mitarbeiterbeteiligung scheiterte jedoch nicht nur an Bundeswirtschaftsminister Karl Schiller, sondern auch am Widerstand der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften. Im November 1971 trat er schließlich wegen Differenzen mit Wirtschaftsminister Schiller über das Tempo der Umsetzung der Arbeitnehmerbeteiligung zurück.

Philip Rosenthal starb 2001 im Alter von 84 Jahren und liegt im Garten von Schloss Erkersreuth bei Selb in Oberfranken begraben.

Eine US-Amerikanische Analyse von Thomas Dudley und Ethan Rouen, die im Mai im Harvard Business Review erschienen ist, zeigt, dass eine breite Mitarbeiterbeteiligung den Wohlstand großer Bevölkerungsteile drastisch erhöhen würde, während sie sich auf die Reichen nur mäßig negativ auswirkt.

Wie Daten einer Erhebung der Federal Reserve Board über das Vermögen der privaten Haushalte in den USA zeigen, ist der größte Vermögenswert der Reichen der Besitz von Unternehmen. Die reichsten ein Prozent der amerikansichen Bevölkerung besitzen dabei die Mehrheit des gesamten Unternehmensvermögens und die obersten 10 % mehr als 90 %. Diese Eigentumskonzentration trägt laut den Autoren dazu bei, dass die Vermögensungleichheit in den Vereinigten Staaten auf ein Niveau angewachsen ist, das in der Geschichte nur selten zu beobachten war. Die Renditen der Vermögenswerte, die den Reichen gehören, ermögliche es ihnen, ihr Vermögen mit Raten zu vermehren, die die Mehrheit der Amerikaner und Amerikanerinnen nicht erreichen kann, wenn sie weitgehend auf Löhne angewiesen seien, wie es in der Analyse heißt.

Anhand einer empirischen Modellrechnung untersuchten die Autoren, was passieren würde, wenn alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen jeweils zu 30 % an ihren Unternehmen beteiligt wären. Bei denjenigen, die am wenigsten von den jüngsten kometenhaften Zuwächsen auf dem Arbeits- und Aktienmarkt profitiert haben, würden sich dabei dramatische Veränderungen ergeben, so das Ergebnis der Analyse. Demnach würde sich der Anteil des Vermögens der unteren 50 % der Amerikaner und Amerikanerinne mehr als vervierfachen und von 1,4 % des gesamten Nettovermögens auf 6,4 % ansteigen. Die Kosten an der Spitze wären dabei für alle außer den Allerreichsten vernachlässigbar. Die 90- bis 99-Perzentile des Wohlstands würden einen durchschnittlichen Rückgang von 1 % ihres Nettovermögens verzeichnen. Nur die obersten 1 % würden mit einem Rückgang ihres Nettowertes um 14 % einen nennenswerten Rückgang erleben.

>>Den gesamten Beitrag finden Sie kostenpflichtig unter https://www.hbs.edu/faculty/Pages/item.aspx?num=60240

Die Mitarbeiterbeteiligung eröffnet breiten Schichten der Bevölkerung die Teilhabe am Erfolg der Wirtschaft und fördert den langfristigen Vermögensaufbau in Arbeitnehmerhand. Im internationalen Vergleich nutzt Deutschland jedoch die Kapitalbeteiligung in Arbeitnehmerhand noch immer unzureichend als Instrument der Vermögensbildung und Altersvorsorge.

Mit den neuen Regelungen im Rahmen des Fondsstandortgesetzes ist nun seit vielen Jahren ein wenig Bewegung in das Thema gekommen. Nicht zuletzt auch durch die verstärkte Nachfrage seitens junger Startups, bei denen die Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenserfolg ein Selbstverständnis ist.

Mit unseren Wahlprüfsteinen wollen wir von den im Bundestag vertretenden Parteien wissen, wie sie zu den Themen Vermögensbildung und Mitarbeiterbeteiligung stehen. Wie auch schon in der Vergangenheit, haben wir dazu Fragen bei ihnen eingereicht, um von den potenziellen Entscheiderinnen und Entscheidern ihren Standpunkt und mögliche Vorschläge und Ideen zu erfahren, wie sie die Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland weiter voran bringen wollen.

  1. Welchen Stellenwert messen Sie der Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand bei?
  2. Welche Bedeutung messen Sie hierbei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung bei?
  3. Welchen Stellenwert messen Sie der Mitarbeiterkapitalbeteiligung als weitere Säule der Altersvorsorge bei?
  4. Wie stehen Sie dazu, den Freibetrag für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung weiter zu erhöhen?
  5. Die nachgelagerte Besteuerung übertragener Vermögensbeteiligungen steht bislang nur jungen und kleineren Unternehmen zu. Wie stehen Sie dazu diese Regelung auf alle Unternehmen auszuweiten?
  6. Wie stehen Sie dazu, die Arbeitnehmersparzulage für die Vermögenswirksamen Leistungen zu erhöhen bzw. die entsprechenden Einkommensgrenzen von derzeit 20.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete anzuheben?
  7. Welche weiteren Wege der Förderung der Vermögensbildung und der Mitarbeiterkapitalbeteiligung können Sie sich vorstellen?
  8. Gedenken Sie Maßnahmen zu ergreifen, um jungen Startups die Übertragung von echten oder virtuellen Unternehmensanteilen an ihre Mitarbeiter zu erleichtern?

>>Unsere Wahlprüfsteine als Pdf

>>Antwort Bündnis 90 / Die Grünen

>>Antwort CDU / CSU

>>Antwort SPD

>>Antwort Die Linke

>>Antwort AfD

>>Antwort FDP

Das Fondsstandortgesetz (FoStoG), in dem neue Regelungen zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung enthalten sind, ist am 1. Juli in Kraft getreten. Es handelt sich um ein sog. Artikelgesetz, mit dem Änderungen in verschiedenen anderen Gesetzen über Verweise geregelt werden. Die Regelungen zum § 3,39 Einkommensteuergesetz (erhöhter Freibetrag von 1.440 €) und des neuen § 19a (nachgelagerte Besteuerung für junge KMU) befinden sich auf den Seiten 1524 / 1525 des Gesetzblattes. Der erhöhte Freibetrag ist ein Jahresfreibetrag und kann für 2021 vollständig in Anspruch genommen werden. Die neuen Regelungen im Überblick sowie das Gesetzblatt zum Fondsstandortgesetz finden Sie folgend zum Download.

>> Regelungen im Ãœberblick

>>Fondsstandortgesetz