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10. Dezember 2025
3 Minuten

Die Voestalpine-Mitarbeiterbeteiligung feiert ihr 25-jähriges Bestehen. Was im Jahr 2000 als gemeinsames Projekt von Management und Betriebsrat begann, hat sich längst zu einem europaweiten Vorzeigemodell entwickelt. Ziel war es, die Beschäftigten stärker am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen und gleichzeitig über die Bündelung ihrer Stimmrechte in einer Stiftung eine stabile Eigentümerstruktur zu schaffen, mit der unter anderem die 2003 drohende feindliche Übernahme durch den Automobilzulieferkonzern Magna mittels „Squeeze-out“ verhindert wurde.
Heute hält die Voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung insgesamt 14,8 % der Stimmrechte der voestalpine AG und ist damit sowohl nach Stimmanteilen als auch nach Aktienwert die größte Mitarbeiterbeteiligung in Österreich. Die Stiftung bündelt die Stimmrechte und verfügt mit der Stimmrechtsausübung auf der Hauptversammlung und einem Mandat im Aufsichtsrat über zwei wesentliche Mitbestimmungsinstrumente.
Finanziert wird die Mitarbeiterbeteiligung dadurch, dass ein kleiner, zuvor vereinbarter Teil der jährlichen kollektivvertraglichen Gehaltserhöhungen nicht als Lohnplus ausbezahlt wird, sondern in den Kauf von voestalpine-Aktien fließt. Diese Aktien werden den Mitarbeitenden jährlich gutgeschrieben, ohne dass sie selbst Geld investieren müssen. Auf diese Weise erfolgt der kontinuierliche Aufbau der Beteiligung für alle Beschäftigten.
Das voestalpine-Modell beschränkt sich längst nicht mehr auf Österreich. 2025 sind bereits 93 Gesellschaften in zwölf Ländern in das Beteiligungssystem eingebunden. Die durchschnittliche Beteiligungsquote liegt bei rund 20 %. Die internationale Ausweitung begann 2004 in den Niederlanden. Ab 2009 folgten Deutschland, Großbritannien, Polen, Belgien, Tschechien, Italien, Schweiz und Rumänien, ab 2018 auch Spanien und Schweden. Trotz der unterschiedlichen steuer- und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen wird das zentrale Merkmal der Stimmrechtsbündelung konsequent umgesetzt. Ein Faktor, der die voestalpine-Mitarbeiterbeteiligung in Europa einzigartig macht.
Der Erfolg des Beteiligungssystems trug auch wesentlich dazu bei, das Bewusstsein für die Mitarbeiterbeteiligung in Österreich zu stärken und wichtige Impulse für die Gesetzgebung zu liefern. Mit dem Ziel feindliche Übernahmen zu erschweren, um den Unternehmensstandort zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern, wurde 2018 die steuerliche Förderung von Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen neu strukturiert. Seither ist der Aktienbezug bis 4.500 Euro jährlich bei Beteiligung von Arbeitnehmern, ehemalige Arbeitnehmer sowie deren (Ehe-)Partnern und Kindern steuerfrei. Bei direkten Beteiligungen durch den Arbeitgeber liegt die steuerfreie Grenze bei 3.000 Euro.
Die österreichische Mitarbeiterbeteiligungsstiftung dient ausschließlich den Zwecken der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Aktien durch die Arbeitgebergesellschaften an die Begünstigten, der treuhändigen Verwahrung und Verwaltung dieser Aktien sowie der einheitlichen Ausübung der Stimmrechte. Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Stiftung selbst bis zu 10 % der Stimmrechte halten.
Stifter können ausschließlich Arbeitgebergesellschaften (Aktiengesellschaften und verbundene Konzernunternehmen) sowie die innerbetriebliche Arbeitnehmervertretung sein, deren Zustimmung zur Errichtung der Stiftung erforderlich ist.
Begünstigt sind aktuelle und ehemalige Arbeitnehmer, deren (Ehe-)Partner sowie deren Kinder. Die Aktien gehen in ihr Eigentum über und werden treuhänderisch von der Stiftung verwaltet, die auch die Stimmrechte ausübt.
Der steuer- und sozialversicherungsfreie Vorteil aus der Zuwendung von Aktien über eine Mitarbeiterbeteiligungsstiftung beträgt bis zu 4.500 Euro pro Jahr und pro Begünstigten. Der Vorteil muss allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt werden.
Werden die Aktien vor Ende des Dienstverhältnisses direkt an die Mitarbeitenden übertragen, wird der Freibetrag 3.000 Euro für direkte Beteiligungen angesetzt und es kommt zu einer Nachbesteuerung.
Die Dividenden aus den treuhänderisch verwalteten Aktien werden an die Begünstigten weitergeleitet. Diese stellen bei ihnen Kapitalerträge dar und sind mit der Kapitalertragssteuer zu versteuern.
Zuwendungen von Aktien und sonstigen Wirtschaftsgütern durch das Unternehmen an die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung sind von Stiftungseingangssteuer und Körperschaftsteuer befreit. Die zugewendeten Aktien gelten grundsätzlich als Betriebsausgaben.