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	<title>Essay Archive - AGPEV</title>
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	<description>Seit 1950 setzt sich die Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft (AGP e.V.) für die Verbreitung der Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland ein. Die AGP bietet Beratung, Wissen und Erfahrungsaustausch zur Mitarbeiterbeteiligung und vertritt das Thema in der Öffentlichkeit und gegenüber der Politik.</description>
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		<title>Die neue Förderung der Mitarbeiterbeteiligung &#8211; Rekonstruktion eines (mitunter verwunderlichen) politischen Prozesses</title>
		<link>https://agpev.de/die-neue-foerderung-der-mitarbeiterbeteiligung-rekonstruktion-eines-mitunter-verwunderlichen-politischen-prozesses</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Esther Harms]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Jan 2026 18:21:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2023]]></category>
		<category><![CDATA[Essay]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In den vergangenen Jahren haben die AGP und eine ganze Reihe weiterer Verbände und Unternehmen steuerliche Verbesserungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung eingefordert.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://agpev.de/die-neue-foerderung-der-mitarbeiterbeteiligung-rekonstruktion-eines-mitunter-verwunderlichen-politischen-prozesses">Die neue Förderung der Mitarbeiterbeteiligung &#8211; Rekonstruktion eines (mitunter verwunderlichen) politischen Prozesses</a> erschien zuerst auf <a href="https://agpev.de">AGPEV</a>.</p>
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<p class="mr-4 has-text-color has-link-color wp-elements-674605e6a53bbc9d7fa226d3e375808d" style="color:#4aa749">12. Dezember 2023</p>
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<p class="mr-4 has-text-color has-link-color wp-elements-4be29b53b1a8ab5535b0e158834e2521" style="color:#4aa749">9 Minuten</p>
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<div style="height:60px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="has-drop-cap">In den vergangenen Jahren haben die AGP und eine ganze Reihe weiterer Verbände und Unternehmen steuerliche Verbesserungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung eingefordert. Vor allem aber waren es die Startup-Verbände, die dabei auf die nahezu existenzielle Bedeutung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung für das Standing ihrer Unternehmen im internationalen Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte hingewiesen haben. Die Politik hat darauf auch deutlich reagiert, ohne jedoch Einwände und Vorschläge aus der Praxis angemessen zu berücksichtigen.</p>



<div style="height:32px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Das Fondsstandortgesetz</h2>



<p>Auf Initiative des damaligen Finanzministers Olaf Scholz kam die erste Erhöhung des Freibetrags nach § 3,39 EStG auf 1.440 Euro zum 1.7.2021 zustande (Fondsstandortgesetz). Vorausgegangen waren intensive Bemühungen u.a. der Startup-Verbände, die Bedingungen für Kapitalbeteiligungen speziell in ihren Unternehmen zu verbessern. Während die AGP und andere Vereinigungen diese Erhöhung als echten Fortschritt begrüßt haben, kommentierte der Präsident des Startup-Verbands Christian Miele bei Twitter am 22.3.21: „Bei allem Respekt: Die Erhöhung des Freibetrags ist Augenwischerei und vollkommen redundant. Wenn Olaf Scholz jetzt versucht sich als Startup-Versteher zu inszenieren, dann müssen wir … ihm da leider einen Korb geben. Dieser Freibetrag ist Mumpitz“. Das war, wenn auch in anderer Diktion, von den Startups so schon immer kommuniziert worden.</p>



<p>Den Startups ging es bei der neuen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung nicht um den Freibetrag nach § 3,39 EStG, sondern um die Vermeidung der Dry-Income-Problematik. Kapitalbeteiligungen sind hier in erster Linie Einkommensersatz und Motivationsinstrument angesichts einer ungewissen Unternehmensentwicklung. Dies erfordert die international übliche Übertragung von Vermögensbeteiligungen an die Beschäftigten in einem Maß, das weit über den Freibetrag der Mitarbeiterkapitalbeteiligung hinausgeht. Für diese Zuwendungen haben die Startups schon damals die nachgelagerte Besteuerung gefordert.</p>



<div style="height:32px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes – Wegfall der Entgeltumwandlung?</h2>



<p>Der Anfang 2023 vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Referentenentwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz sah dann eine generelle Erhöhung des Freibetrags nach § 3,39 EStG auf 5.000 Euro für Beteiligungsprogramme aller Unternehmen – Aktiengesellschaften, Familienunternehmen/Mittelstand und Startups – vor. Zusätzlich wurde für kleine und junge Unternehmen, also insbesondere auch für Startups, die nachgelagerte Besteuerung bei der Zuwendung von Vermögensbeteiligungen durch die Arbeitgeber nach § 19a EStG vorgesehen.</p>



<p>In einem gemeinsamen Positionspapier begrüßten der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung &#8211; AGP und das Deutsche Aktieninstitut &#8211; DAI das Vorhaben. Kritisch sahen beide Verbände allerdings die Änderungen bei der Entgeltumwandlung, die künftig entfallen sollte, um „unerwünschte Lohnoptimierungen“ zu vermeiden. Diese Befürchtung war allerdings unbegründet und hätte die Erhöhung des Freibetrags womöglich verpuffen lassen, da der Freibetrag in aller Regel nur in Kombination mit der Entgeltumwandlung ausgeschöpft wird. Als nicht praxistauglich bewerteten AGP und DAI zudem die dreijährige Sperrfrist, die als Voraussetzung für die Nutzung des Steuerfreibetrags geplant war. Diese hätte den Unternehmen Flexibilität genommen und die Attraktivität der Kapitalbeteiligung unangemessen einschränkt.</p>



<div style="height:32px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Der Regierungsentwurf der Ampel</h2>



<p>Art und Umfang der Förderung der Mitarbeiterbeteiligung wurden im August 2023 vom Bundeskabinett in einem gemeinsamen Regierungsentwurf aller drei Ampel-Parteien beschlossen. Erfreulicherweise wurde auf die im Referentenentwurf vorgesehene Abschaffung der Entgeltumwandlung verzichtet. Unverständlich war jedoch, dass die zuvor vorgesehen Pauschalbesteuerung bei der Realisierung von Vermögensbeteiligungen in Höhe von 25 % ebenfalls entfallen war, da dies ein einfacher Weg gewesen wäre, um die in den Startups oftmals angebotenen virtuellen Beteiligungen deutlich attraktiver zu machen.</p>



<p>Leider waren zudem Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die vermögenswirksamen Leistungen im Regierungsentwurf nicht enthalten. Diese hatten ursprünglich die beiden Bundesminister Christian Lindner und Marco Buschmann in einem gemeinsamen Eckpunktepapier vorgesehen, dass sie auf einer Bundespressekonferenz im Juni 2022 vorgestellte hatten. Die AGP hatte sich neben der Beibehaltung der Entgeltumwandlung auch für eine derartige „Wiederbelegung“ der Vermögensbildung eingesetzt, die insbesondere für Beschäftigte mit geringerem Einkommen interessant ist.</p>



<div style="height:32px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Verwässerung droht</h2>



<p>Bis weit in den Herbst 2023 hinein gab es seitens der Politik keinerlei Einwände gegen die neuen Regelungen, insbesondere gegen den Freibetrag von 5.000 Euro. Von der Union wurden mittlerweile sogar 10.000 Euro in die Diskussion eingebracht. Erst in der Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags am 11.10.23 zeigten sich jedoch die Risse in der Ampel. In der Anhörung wurden gegen die Erhöhung des Freibetrages nach Paragraph 3 Nr. 39 EStG auf 5.000 EUR Bedenken erhoben: Die Förderung käme in erster Linie Beschäftigten mit höherem Einkommen zugute und sei sozial unausgewogen und verteilungspolitisch bedenklich. Auch ein Ausschuss des Bundesrates kam zu dem Ergebnis, dass der hohe Freibetrag „im Verhältnis zu den übrigen Steuerbefreiungsvorschriften im Bereich der Arbeitnehmerbesteuerung sachlich nicht gerechtfertigt und daher überschießend“ sei.</p>



<p>Gegen eine drohende Verwässerung im weiteren parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren setzte sich die AGP gemeinsam mit dem Deutschen Führungskräfteverband ULA in einer breiten Initiative dafür ein, dass die Erhöhung des Freibetrags wie im Regierungsentwurf vorgesehen auf 5.000 EUR beibehalten wird (mit 2.000 EUR Entgeltumwandlung) und dass die Einkommensgrenze für vermögenswirksame Leistungen von derzeit 20.000 EUR zu versteuerndes Einkommen auf 40.000 EUR angehoben wird. Darüber hinaus sollte der Höchstbetrag von 400 EUR auf 1.200 EUR und die Arbeitnehmer-Sparzulage von 80 EUR auf 240 EUR angehoben werden.</p>



<div style="height:32px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Verwunderliche Argumente</h2>



<p>In einem viel beachteten Politik-Dialog von ULA und AGP mit den Berichterstattern der Bundestagsfraktionen und Fachpolitikern am 8. November 2023 plädierten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Verbänden, Unternehmen und den Sprecherausschüssen der leitenden Angestellten einhellig dafür, die Chancen für eine Stärkung der Anlegerseite jetzt zu ergreifen. Neben den berechtigten Anliegen der Startup-Branche bräuchten auch die „klassischen“ Unternehmen und deren Mitarbeitende die Verbesserungen beim Thema Teilhabe, um im Wettbewerb um Fachkräfte zu bestehen, wie einvernehmlich betont wurde.</p>



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<figure class="wp-block-image size-full"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1125" height="720" src="https://agpev.de/wp-content/uploads/1700666437996.jpg" alt="" class="wp-image-3463" srcset="https://agpev.de/wp-content/uploads/1700666437996.jpg 1125w, https://agpev.de/wp-content/uploads/1700666437996-768x492.jpg 768w" sizes="(max-width: 1125px) 100vw, 1125px" /></figure>



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<p>Ein Argument gegen den hohen Freibetrag, das maßgeblich von den Grünen vorgebracht wurde, waren jedoch die vermuteten Kosten des Freibetrags, die angesichts der Lage der öffentlichen Haushalte nicht angemessen seien. Natürlich war man sich einig, dass alle Gesetzesvorhaben auf ihre Kostenrelevanz geprüft werden müssen; aber dieses Argument gegen die Mitarbeiterkapitalbeteiligung mutete doch recht konstruiert an. Das Vorhaben war immerhin maßgeblich durch den Finanzminister der Bundesrepublik Deutschland, der sich einer soliden Haushaltsplanung verschrieben hat, vorangetrieben worden. (Das Karlsruher Urteil zur Schuldenbremse war da noch nicht bekannt).</p>



<p>Außerdem heißt es in der Gegenäußerung des Bundesfinanzministeriums zu den Empfehlungen des Bundesrates: „Die im Regierungsentwurf enthaltenen Regelungen basieren auf einem intensiven Abstimmungsprozess innerhalb der Bundesregierung und sind daher aus Sicht der Bundesregierung eine gute Balance zwischen der erforderlichen Förderung für solche Beteiligungen und der Berücksichtigung haushalterischer Belange und steuersystematischer Erwägungen. […] Der Entwurf der Gegenäußerung wurde mit allen Ressorts einvernehmlich abgestimmt.“</p>



<p>Ein weiteres Argument aus dem Bundesrat gegen eine allgemeine Ausweitung der steuerlichen Förderung lautet, dass das Gesetz in erster Linie bzw. ausschließlich für die Startups bestimmt sei. Auch hier gab es ein klares Statement aus dem Finanzministerium: „Mit dem Antrag (des Bundesrates) wird ein wesentliches Ziel der Bundesregierung, die Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch außerhalb der Startup-Branche zu fördern, konterkariert. Die Bundesregierung lehnt den Antrag daher ab“. Richtig ist somit, dass die Regelungen zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung, bis auf Paragraf 19a EStG, explizit für alle Unternehmen gelten. Dies haben die Minister Lindner und Buschmann für die Bundesregierung in ihrer Reaktion auf die Bewertung des Bundesrates noch einmal festgestellt.</p>



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<h2 class="wp-block-heading">Das Finale</h2>



<p>In den finalen Beratungen der Ampel-Parteien setzten sich letztlich die Skeptiker auf Seiten der SPD und der Grünen durch. Der ursprünglich vorgesehene Freibetrag für alle Unternehmen wurde von 5.000 Euro auf 2.000 Euro reduziert. Man stellte fest, dass der Freibetrag für die Großunternehmen und den Mittelstand im Kontext anderer Förderungen zu teuer und unangemessen („überschießend“) sei und vor allem, dass die Startups damit tatsächlich kaum etwas anfangen können. Eine späte, aber richtige Erkenntnis. Christian Miele hatte das in der Anhörung auch noch einmal ausgeführt.</p>



<p>Bei Startups und in anderen jungen Unternehmen kann zukünftig die kostenlose oder vergünstigte Übertragung von Kapitalanteilen, insbesondere auch von vinkulierten Anteilen, mit nachgelagerter Besteuerung von bis zu fünfzehn Jahren erfolgen. Der Mittelstand und die großen Aktiengesellschaften bleiben von der nachgelagerten Besteuerung dagegen ausgeschlossen.</p>



<p>Erfreulich ist, dass die vermögenswirksamen Leistungen wieder in das Gesetz mit aufgenommen wurden. Verständigen konnte man sich auf die Anhebung der Einkommensgrenzen auf 40.000 EUR für Ledige und 80.000 EUR für Verheiratete, bei jedoch gleichbleibender Arbeitnehmer-Sparzulage. Positiv zu erwähnen sind ebenfalls die Beibehaltung der Entgeltwandlung und der Verzicht auf die Einführung einer Haltefrist für steuerlich geförderte Vermögensbeteiligungen.</p>



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<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>



<p>Unterm Strich bleibt es für die Mitarbeiterbeteiligung eine unvollendete Reform. Verpasst wurde die Chance, die Vermögensbildung aller Beschäftigten spürbar zu stärken und ein deutliches Zeichen für eine politisch gewollte Beteiligungskultur zu senden, wie sie mit deutlich höheren Freibeträgen u.a. in Österreich, England und Spanien signalisiert und kultiviert wird.</p>



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		<title>Eine neue Rechtsform für langfristiges Unternehmertum &#8211; Warum fast 30 Wirtschaftsverbände die „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ fordern</title>
		<link>https://agpev.de/eine-neue-rechtsform-fuer-langfristiges-unternehmertum-warum-fast-30-wirtschaftsverbaende-die-gesellschaft-mit-gebundenem-vermoegen-fordern</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Esther Harms]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 11 Jan 2026 18:24:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2023]]></category>
		<category><![CDATA[Essay]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Juli 2023 haben sich – auf Einladung der Stiftung Verantwortungseigentum – dutzende Parlamentarier und weitere Gäste auf dem Dach des Bundestages versammelt.</p>
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<p class="mr-4 has-text-color has-link-color wp-elements-674605e6a53bbc9d7fa226d3e375808d" style="color:#4aa749">12. Dezember 2023</p>
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<p class="mr-4 has-text-color has-link-color wp-elements-dc9d58aa1967cc14670107442fb30039" style="color:#4aa749">7 Minuten</p>
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<p><strong>Von Gregor Ernst, geschäftführender Vorstand Stiftung Verantwortungseigentum</strong></p>



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<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" width="2560" height="1707" src="https://agpev.de/wp-content/uploads/VEG-Berlin-scaled.jpg" alt="" class="wp-image-3471" srcset="https://agpev.de/wp-content/uploads/VEG-Berlin-scaled.jpg 2560w, https://agpev.de/wp-content/uploads/VEG-Berlin-768x512.jpg 768w, https://agpev.de/wp-content/uploads/VEG-Berlin-1536x1024.jpg 1536w, https://agpev.de/wp-content/uploads/VEG-Berlin-2048x1365.jpg 2048w" sizes="(max-width: 2560px) 100vw, 2560px" /></figure>



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<p class="has-drop-cap">Im Juli 2023 haben sich – auf Einladung der Stiftung Verantwortungseigentum – dutzende Parlamentarier und weitere Gäste auf dem Dach des Bundestages versammelt. Lars Klingbeil, Co-Vorsitzender der SPD, erklärte den Anwesenden, „dass es ein Agreement gibt, dass wir diese neue Rechtsform in dieser Legislatur schaffen werden.“ Seine Ampel-Kollegen Johannes Vogel, Partei-Vize der FDP, und Ricarda Lang, Grünen-Chefin, pflichteten ihm bei. „Wir sehen, dass es funktioniert“, sagte Vogel, auch Lang gab sich entsprechend optimistisch: „In spätestens zwei Jahren feiern wir hier oben den Erfolg.“</p>



<p>Die Rede ist von einem wirtschaftspolitischen Vorhaben, festgehalten im Koalitionsvertrag der Ampel: „Für Unternehmen mit gebundenem Vermögen wollen wir eine neue geeignete Rechtsgrundlage schaffen“, heißt es da. Inzwischen haben sich fast 30 Wirtschaftsverbände zusammengeschlossen, darunter auch der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung, um gemeinschaftlich dafür einzutreten, dass das nur bedeuten kann, eine eigenständige neue Rechtsform einzuführen:<br>eine „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“. Die Stiftung Verantwortungseigentum hat im April 2023 ein Eckpunktepapier vorgelegt, das die Kernelemente einer solchen Rechtsform umreißt. Das Papier ist das Ergebnis eines fast dreijährigen, öffentlich nachvollziehbaren Prozesses.</p>



<p>Doch um was genau geht es dabei, wo liegt der Konnex zwischen gebundenem Vermögen und Verantwortungseigentum? Welche Vorteile hat eine solche Vermögensbindung und wer nutzt sie? Und weshalb genau braucht es dafür eine neue Rechtsform?<br></p>



<div style="height:32px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Was gebundenes Vermögen bedeutet</h2>



<p>Im Kern ist eine Vermögensbindung nichts anderes als eine spezielle Finanzverfassung mit starker Eigen- oder Innenfinanzierung. Das Vermögen und auch Gewinne verbleiben langfristig im Unternehmen und stehen für dessen Entwicklung zur Verfügung. Sie können nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, das Unternehmen nicht zum persönlichen Nutzen veräußert werden. Das gilt generationenübergreifend und auch dann, wenn die Gesellschaft von ihren Gesellschaftern aufgelöst wird. Der Liquidationserlös kann nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, sondern muss an eine andere Gesellschaft mit vergleichbarer Vermögensbindung fließen oder gemeinnützig gespendet werden.</p>



<p>Eine derartige Finanzverfassung sieht das Gesellschaftsrecht aktuell nicht vor – sie wird in der Praxis jedoch schon lange gelebt. Vorreiter sind große Konzerne wie Bosch oder Zeiss, die dieses Unternehmensverständnis mithilfe von Stiftungskonstrukten umsetzen. So hält beispielsweise die Carl-Zeiss-Stiftung alle Anteile an der Carl Zeiss AG und der Schott AG. Auch immer mehr Startups wie beispielsweise die Suchmaschine Ecosia wählen eine entsprechende Eigentumsstruktur. Da für sie aufgrund großer Komplexität und hoher Kosten eine Stiftungslösung nicht in Betracht kommt, nutzen sie juristische Umwege.</p>



<div style="height:32px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Was gebundenes Vermögen ermöglicht</h2>



<p>All diese Unternehmen haben neben der Vermögensbindung gemeinsam, dass die Eigentümerschaft beziehungsweise Kontrolle über das Unternehmen von Generation zu Generation treuhändisch weitergegeben wird – an Menschen, die dem Unternehmen verbunden sind. Das können, müssen aber nicht Menschen aus der Familie sein. Oft sind es Mitarbeitende, die den Schritt in die Unternehmerschaft gehen wollen und dank des Modells auch können. So wird Nachfolge und Führung auch unabhängig von der Familie möglich. Da bei diesem treuhändischen Unternehmensverständnis nicht – wie bei anderen Rechtsformen – der Vermögenszugriff, sondern allein die Verantwortung für das Unternehmen im Fokus steht, ist auch von Verantwortungseigentum die Rede.</p>



<p>Über diesen Begriff gab es lange Debatten – so stünden doch gerade auch traditionelle Familienunternehmen für genau das: Verantwortung. In der Tat wurde und wird diese langfristige Orientierung des eigenen wirtschaftlichen Tuns vor allen Dingen von Familienunternehmen traditionell vorgelebt, so wird oft der Großteil der Gewinne reinvestiert und das Unternehmen von Generation zu Generation weitergetragen. Deshalb lässt sich zwischen familiengetragenem und familienunabhängigem Verantwortungseigentum unterscheiden. Der Unterschied zur Rechtsform ist jedoch, dass diese die skizzierte Finanzverfassung familienunabhängig und rechtsverbindlich ermöglicht.</p>



<div style="height:32px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Warum der Mittelstand gebundenes Vermögen braucht</h2>



<p>Und diese Möglichkeit wird immer wichtiger: Denn die Nachfolgeproblematik im Mittelstand drängt. Laut dem Nachfolgemonitor der KfW-Bank stehen mehr als eine halbe Million Nachfolgen an – in vielen Fällen drohen Verkauf oder Schließung. Denn nur noch in weniger als der Hälfte aller Fälle gelingt eine familieninterne Nachfolge. Es stellt sich also die Frage: Was drohen wir zu verlieren, wenn Familien als Träger dieser Werte von Langfristigkeit und Partnerschaft in der Wirtschaft immer seltener die Eigentümerschaft schultern können oder wollen? Wer trägt sie dann und zu welchem Preis?</p>



<p>Der Kapitalmarkt beweist zwar seit langem, dass erfolgreiche Unternehmensfinanzierungen möglich sind – ebenso legt er teilweise aber auch ein Anlegerdenken und Investorenverhalten offen, das mit der effizienten Allokation von Kapital wenig zu tun hat. In Verbindung mit dem als Shareholder-Value-Ansatz bekannt gewordenen Paradigma in der Unternehmensführung, welches eine Maxime kurzfristiger Gewinnmaximierung für Anteilseigner betont, wird deutlich, was viele Verantwortungsträgerinnen und -träger als höchst kritisch ansehen: der drohende Verlust eines Unternehmensverständnisses, bei dem Unternehmen als Leistungsgemeinschaft zur Lösung von Problemen und Schaffung erstklassiger Produkte und Dienstleistungen gelten.</p>



<div style="height:32px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Mitarbeiterbeteiligung und gebundenes Vermögen</h2>



<p>Unternehmer wie Ernst Abbe, Robert Bosch, Thomas Bruch und viele viele weitere, deren Unternehmen kleiner oder jünger sind, treffen sich in diesem treuhändischen Verständnis des Unternehmens, das sie umgesetzt haben, mit ihren Mitarbeitenden auf Augenhöhe. Im Unternehmen wird gemeinsam gelernt, wird gemeinsam geleistet. Eine solche Kultur braucht Vertrauen auf eine langfristige Unternehmensentwicklung, damit Bestleistungen erzielt werden. Mitarbeiterbeteiligungen bieten gute Bedingungen, um eine solche Kultur zu stärken.</p>



<p>Und eine Unternehmensverfassung, die eine Vermögensbindung ins Zentrum stellt, schafft eine Grundlage für unabhängige und langfristig orientierte Unternehmensentwicklung, die den Zweck des Unternehmens fokussiert und Klarheit schafft, für welches Ziel gemeinsam Leistung erbracht wird. Dass beide Modelle erfolgreich zusammen funktionieren, zeigt beispielsweise das Unternehmen Globus, ein Unternehmen mit gebundenem Vermögen, das zudem seine Mitarbeitenden als stille Gesellschafter am Unternehmen beteiligt.</p>



<div style="height:32px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Warum wir eine neue Rechtsform brauchen</h2>



<p>Allein aufgrund des drängenden Nachfolgethemas ist treuhändisches Unternehmertum eine wichtige Option – denn es ermöglicht die langfristige Fortführung des Unternehmens und stärkt damit die Selbstständigkeit von Unternehmen, dadurch den Wettbewerb und die Soziale Marktwirtschaft. Für kleine und mittelständische Unternehmen sind Stiftungslösungen, wie sie die genannten Vorreiter installiert haben, allerdings zu komplex und zu teuer. Zudem sind Stiftungen eigentlich nicht zum Halten von Unternehmen gemacht, auch ihr Unterhalt mit verschiedenen Gremien und der oft nötigen Aufsetzung einer Gemeinnützigkeit ist aufwendig. Kein gangbarer Weg für einen Mittelständler mit 50 oder 100 Mitarbeitenden.</p>



<p>Darüber hinaus stellt sich die Frage, was wir politisch tun, um gewachsene und erfolgreiche unternehmerische Kulturen des gemeinsamen Leistens und einer langfristigen Perspektive weiterzuentwickeln sowie unabhängiger und flexibler machen zu können von familiärer Zugehörigkeit oder finanzieller Kaufkraft. Denn das sind, neben der Schließung, die einzigen beiden Wege, wie Unternehmen von Generation zu Generation gegeben werden können.</p>



<p>Eine eigenständige neue Rechtsform, die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen, würde hier einen erheblichen Freiraum schaffen, die Frage der Unternehmensnachfolge passgenau beantworten zu können. Aus der Erfahrung lässt sich sagen, dass so auch Mitarbeitende in Eigentümerverantwortung kommen können. Das ist begrüßenswert, denn auch sie sind es, die die Firma sehr gut kennen, verantwortungsvoll weiterführen und zukunftssicher aufstellen können.</p>



<p>Der Blick vom Dach des Bundestags ist ein weiter. Und der Bedarf an der neuen Rechtsform ist sehr gut ersichtlich. So halten wir es mit den drei Vertretern der Koalitionsspitze: Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen sollte noch in dieser Legislatur Realität werden.</p>



<div style="height:32px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-media-text is-stacked-on-mobile"><figure class="wp-block-media-text__media"><img decoding="async" width="900" height="789" src="https://agpev.de/wp-content/uploads/Ernst.jpg" alt="Ernst" class="wp-image-3474 size-full" srcset="https://agpev.de/wp-content/uploads/Ernst.jpg 900w, https://agpev.de/wp-content/uploads/Ernst-768x673.jpg 768w" sizes="(max-width: 900px) 100vw, 900px" /></figure><div class="wp-block-media-text__content">
<p><strong>Weitere Informationen</strong><br><a href="http://www.stiftung-verantwortungseigentum.de">www.stiftung-verantwortungseigentum.de<br></a><a href="http://www.neue-rechtsform.de"> www.neue-rechtsform.de</a><br><strong>Kontakt</strong><br>Gregor Ernst, geschäftsführender Vorstand<br>Stiftung Verantwortungseigentum e.V.<br>E-Mail: <a href="mailto:gregor.ernst@stiftung-verantwortungseigentum.de">gregor.ernst@stiftung-verantwortungseigentum.de</a></p>
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<p class="has-background" style="background-color:#e7f3e8"><strong>Unternehmen &amp; Netzwerk</strong><br>Die Stiftung Verantwortungseigentum, gegründet im November 2019, wurde von UnternehmerInnen und Unternehmen gegründet und wird von diesen getragen. Sie ist ein Kristallisationspunkt, an dem das wachsende Interesse am Thema Verantwortungseigentum gebündelt und Öff entlichkeit hergestellt wird. Sie stellt Vernetzung zwischen Unternehmen mit gebundenem Vermögen her, konzentriert Kompetenz zu relevanten Themen und fördert Forschung. Im besonderen Fokus steht die Sorge um die rechtlichen Rahmenbedingungen für diesen Unternehmenstypus.<br><br><strong>Mitglieder sind u.a.</strong><br><br>• Ableton AG, Berlin<br>• Alnatura Produktions- und Handels GmbH, Darmstadt<br>• Arche Naturprodukte GmbH, Hilden<br>•  bio Verlag GmbH, Aschaff enburg<br>• BMW Foundation Herbert Quandt, München<br>• Colsman KG / Barthels-Feldhoff GmbH &amp; Co. KG, Wuppertal<br>• Ecosia GmbH, Berlin<br>• einhorn products GmbH, Berlin<br>• elobau GmbH &amp; Co. KG, Leutkirch im Allgäu<br>• Globus Holding GmbH &amp; Co. KG, St. Wendel<br>• GLS Gemeinschaftsbank eG, Bochum<br>• H. Schmincke &amp; CO. GmbH &amp; Co. KG, Erkrath<br>• HBT Hamburger Berater Team GmbH, Hamburg<br>• Jolocom GmbH, Berlin<br>• Landgut Stober Kontor GmbH &amp; Co. Betriebs KG, Nauen<br>• Lumanaa GmbH &amp; Co. KG, Weingarten<br>• Märkisches Landbrot, Berlin<br>• Mogli Naturkost GmbH, Berlin<br>• Nevi GmbH, Görlitz<br>• PranaHaus GmbH, Freiburg<br>• Räubersachen GmbH, Halle<br>• raumideen GmbH &amp; Co. KG, Isny im Allgäu<br>• reCup GmbH, München<br>• Serlo Education e.V., München<br>• Sonett GmbH, Deggenhausen<br>• Sorpetaler Fensterbau GmbH, Sundern<br>• soulproducts GmbH, Berlin<br>• Startnext GmbH, Dresden und Berlin<br>• Universnatur GmbH, Landsberg am Lech<br>• WALA Heilmittel GmbH, Bad Boll<br>• Waschbär GmbH, Freiburg<br>• Weleda AG, Schwäbisch Gmünd<br>• WEtell GmbH, Freiburg<br>• wildplastic GmbH, Hamburg<br>• your.company UG, Tübingen</p>
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		<title>Mitarbeiterbeteiligung bei Audi: Sind Boni noch der richtige Weg?</title>
		<link>https://agpev.de/mitarbeiterbeteiligung-bei-audi-sind-boni-noch-der-richtige-weg</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Esther Harms]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Jan 2026 18:27:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2023]]></category>
		<category><![CDATA[Essay]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://agpev.de/?p=3510</guid>

					<description><![CDATA[<p>Anfang des Jahres rangen die Audi AG und ihr Betriebsrat um die Beteiligung der Mitarbeiter am milliardenschweren Rekordgewinn für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://agpev.de/mitarbeiterbeteiligung-bei-audi-sind-boni-noch-der-richtige-weg">Mitarbeiterbeteiligung bei Audi: Sind Boni noch der richtige Weg?</a> erschien zuerst auf <a href="https://agpev.de">AGPEV</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
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<span class="mr-2"><i class="fa-solid fa-calendar-days" style="color: #4aa749"></i></span>



<p class="mr-4 has-text-color has-link-color wp-elements-674605e6a53bbc9d7fa226d3e375808d" style="color:#4aa749">12. Dezember 2023</p>
</div>



<div class="wp-block-group is-nowrap is-layout-flex wp-container-core-group-is-layout-ad2f72ca wp-block-group-is-layout-flex">
<span class="mr-2"><i class="fa-solid fa-clock" style="color: #4aa749"></i></span>



<p class="mr-4 has-text-color has-link-color wp-elements-d7124911d3bf17200ad1dce207d19b5b" style="color:#4aa749">3 Minuten</p>
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<div style="height:60px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="has-drop-cap">Anfang des Jahres rangen die Audi AG und ihr Betriebsrat um die Beteiligung der Mitarbeiter am milliardenschweren Rekordgewinn für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022. Die Diskussion bei Audi um die Ausgestaltung der Mitarbeiter-Boni wirft einmal mehr die Frage auf, wie sinnvoll diese Form der Mitarbeiterbeteiligung eigentlich ist.</p>



<p>Neben potentiellen Spannungen, die bei den Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite entstehen können, führen mitunter auch mangelnde Transparenz der Kriterien für die Zuweisung sowie die unterschiedliche Behandlung der Leistungsgruppen bei der Höhe der Sonderzahlungen zu Unmut und Neid unter den Beschäftigten.</p>



<p>Sind Sonderprämien dieser Art wie bspw. bei den deutschen Automobilherstellern erstmal Tradition, ist darüber hinaus die Unzufriedenheit bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen vorprogrammiert, sollte die Prämie einmal geringer oder ganz ausfallen. Ein solcher Gewöhnungseff ekt, bei dem Sonderprämien früher oder später als fester Bestandteil des planbaren Einkommens angesehen werden, wirft letztlich auch Fragen der Nachhaltigkeit und Wirksamkeit einer Erfolgsprämie auf.</p>



<p>Zum einen freuen sich zunächst einmal der Fiskus und die Sozialversicherungsträger über gut die Hälfte der Ausschüttungen der Unternehmen. Der Rest wird von den Beschäftigten in der Regel schnell für die kleinen Freuden des Lebens ausgegeben. Zum anderen ist zu bezweifeln, dass mit jährlichen Bonuszahlungen ein langfristiger Leistungsanreiz erreicht werden kann, der die Identifikation und Motivation der Mitarbeiter mit ihrem Unternehmen erhöht.</p>



<p>Bei beiden Aspekten kann eine Kapitalbeteiligung der Beschäftigten zum Beispiel in Form von Belegschaftsaktien schon eher punkten. Darüber hinaus steht hier ein Freibetrag zur Verfügung, womit Unternehmen ihren Mitarbeitern steuer- und sozialabgabenfrei Vermögensbeteiligungen überlassen können.</p>
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		<title>Kapitalismus – Populismus – Demokratie Vermögensbildung als Populismus-Prophylaxe  </title>
		<link>https://agpev.de/kapitalismus-populismus-demokratie-vermoegensbildung-als-populismus-prophylaxe</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Esther Harms]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Nov 2025 10:44:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2025]]></category>
		<category><![CDATA[Essay]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://agpev.de/?p=3071</guid>

					<description><![CDATA[<p>Populismus ist ein weltweites, und nicht einmal ein neues Phänomen. Es lässt sich bis an den Beginn des 19. Jahrhunderts zurückverfolgen.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
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<span class="mr-2"><i class="fa-solid fa-calendar-days" style="color: #4aa749"></i></span>



<p class="mr-4 has-text-color has-link-color wp-elements-d98933f0956aee513da535df19708339" style="color:#4aa749">17. Dezember 2025</p>
</div>



<div class="wp-block-group is-nowrap is-layout-flex wp-container-core-group-is-layout-ad2f72ca wp-block-group-is-layout-flex">
<span class="mr-2"><i class="fa-solid fa-clock" style="color: #4aa749"></i></span>



<p class="mr-4 has-text-color has-link-color wp-elements-77eb2ab3a17b5a700353d41ca92b59cd" style="color:#4aa749">5 Minuten</p>
</div>
</div>



<div style="height:60px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="has-drop-cap">Populismus ist ein weltweites, und nicht einmal ein neues Phänomen. Es lässt sich bis an den Beginn des 19. Jahrhunderts zurückverfolgen, und zeigt sich, in unterschiedlichen Ausprägungen, in Lateinamerika ebenso wie in Europa und den USA. Gerade die jüngsten Wahlen zum Deutschen Bundestag, aber auch davor schon zu den Landtagen, erinnern daran, dass diese politische Entwicklung längst auch in Deutschland angekommen ist. Ganz zu schweigen von den europäischen Nachbarländern, woran die Wahlergebnisse nicht zuletzt zum Europaparlament erinnern. Es kommt in unterschiedlichen Spielarten vor, mit der Tendenz der Vermischung. Während der linke Populismus, der typischerweise in Lateinamerika dominiert, den Wohlfahrtsstaat und Umverteilung&nbsp;sowie starke staatliche Eingriffe in die Wirtschaft&nbsp;propagiert,&nbsp;schürt&nbsp;der Populismus von rechts&nbsp;Fremdenangst, betont traditionelle Werte und&nbsp;tritt&nbsp;eher für Deregulierung und einen schwachen Staat&nbsp;ein.&nbsp;&nbsp;</p>



<p>Typischerweise kommt er nur in Demokratien vor. Eine Staatsform, die weltweit auf dem Rückzug&nbsp;ist. Autokratien, wie Diktaturen heute beschönigend genannt werden, lassen keine Strömungen zu, die von sich behaupten „Wir – das wahre Volk“ kämpfe gegen „Die – die Eliten.“ Denn das haben alle populistischen Strömungen gemeinsam: Das „Wir“ gegen „Die“, wie es der Politikwissenschaftler&nbsp;Cas Mudde&nbsp;so treffend auf eine Kurzformel gebracht hat. Mit dieser Kurzformel, die sich als gängigste Einordnung des Populismus etabliert hat, wird auch deutlich: Im Kern geht es um Verteilungskonflikte. Es geht darum, wer die größeren Stücke des Kuchens erhält. Die Triebfedern dahinter können sehr unterschiedlich sein. Wie die Populismus-Forschung zeigt, gehören hier die Globalisierung genauso dazu, wie der technologische Wandel, die Migration, die globale Finanzkrise von 2008, oder auch (!) die Dekarbonisierung, also der Kampf gegen den Klimawandel.&nbsp;</p>



<p>Aufrüttelnd dazu war in jüngerer Zeit die Analyse von&nbsp;<a href="https://www.aeaweb.org/articles?id=10.1257%2Faer.20202045&amp;ref=socos.org" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Funke, Schularick und Trebesch</a>, die sehr deutlich zeigt, dass von Populisten geführte Regierungen überall auf der Welt seit 1900 bis heute Wachstumseinbußen hervorgebracht haben.&nbsp;Anders ausgedrückt: Sie nähren sich von Verteilungskonflikten, doch statt diese zu lösen, verschärfen sie sie. Das birgt das Risiko eines populistischen Teufelskreises. Diese merklichen Wohlstandsverluste setzen sich bis hinein ins eigene Portfolio fort. Wie die Berechnungen meines Kollegen Stefan Hofrichter zeigen, ist die Aktienmarktentwicklung nach der Machtübernahme durch Populisten konsistent mit der Entwicklung des Pro-Kopf Wachstums.&nbsp;Keine Überraschung: Was schlecht für Wachstum und Wohlstand ist, ist am Ende auch schlecht für die Kapitalanlage. In Zahlen: In Ländern, die von populistischen Regierungen angeführt wurden, lag die Performance im Median real (also unter Herausrechnung der Inflation)&nbsp;auf Sicht von 5 bis 10 Jahren nach Machterlangung bei ca. 3% pro Jahr. Auf Sicht von 15&nbsp;Jahren&nbsp;lag sie nur knapp über 0%.&nbsp;Im Vergleich dazu liegt der jährliche Return von US-Aktien seit 1900 real bei 6,5%&nbsp;p.a., in den letzten 50 Jahren sogar bei knapp 7%.&nbsp;&nbsp;</p>



<div style="height:32px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Den populistischen Teufelskreis aufbrechen</h2>



<p>Wie aber lässt sich dem Populismus, der auch eine gesellschaftspolitische Gefahr darstellt, begegnen?&nbsp;Aufklärung, im Sinne von Bildung – auch ökonomischer Bildung – ist sicher ein wichtiger&nbsp;Ansatzpunkt. Auch müssen den Fake Narrativen, welche den Populismus typischerweise begleiten,&nbsp;konstruktive Narrative entgegengestellt werden.&nbsp;&nbsp;</p>



<p>Im Kern geht es aber darum, die&nbsp;Verteilungskonflikte&nbsp;zu entschärfen, und damit auch die Beweggründe des Populismus ernst zu nehmen.&nbsp;&nbsp;</p>



<p>Kapitalismus, Populismus und Demokratie&nbsp;müssen&nbsp;zusammen&nbsp;gedacht werden. Die Marktwirtschaft ist es nicht&nbsp;alleine, die unseren Wohlstand erklärt. Zu ihr gehört der institutionelle Rahmen der „offenen Gesellschaft“, wie die Demokratie in Anlehnung an Karl Popper bezeichnet werden kann. Sie garantiert die Machtkontrolle, den Wettbewerbsrahmen, die Eigentumsrechte, welche die „offene Wirtschaft“ (die Marktwirtschaft) so dringend benötigt. Es ist kein Zufall, dass die demokratischeren Gesellschaften auch die wohlhabenderen sind, und gleichzeitig auch die marktwirtschaftlicheren.&nbsp;Wie nicht zuletzt&nbsp;<a href="https://www.journals.uchicago.edu/doi/abs/10.1086/700936?mobileUi=0&amp;" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Acemoglu, Restrepo und Robinson</a>&nbsp;zeigen, besteht zwischen Demokratie und Wirtschaftswachstum nicht nur eine positive Korrelation, sondern ein kausaler Zusammenhang: Je höher der Grad an Demokratie, umso höher das Wirtschaftswachstum.&nbsp;Und der Quervergleich der Länder zeigt: Je demokratischer die Länder sind, desto marktwirtschaftlicher ist auch deren Wirtschaft&nbsp;(vgl. Abbildung). Der Kreis schließt sich.&nbsp;</p>



<p>Last not least:&nbsp;<strong>Wohlstand muss auch “Wohlstand für alle“ heißen.</strong>&nbsp;Zwar hat die Forschung gezeigt, dass Ungleichheit&nbsp;alleine&nbsp;kein Treiber für populistische Parteien ist, wohl aber wenn das Ergebnis der Verteilung als ungerecht empfunden wird. Dazu kommt:&nbsp;„Wenn substanzielle Teilgruppen der Gesellschaft das Gefühl haben, dass sie von der bestehenden Gesellschaftsordnung keine Vorteile erwarten können, &#8230; dann verlieren die bestehenden demokratischen Institutionen &#8230; Legitimität“ stellt der&nbsp;<a href="https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-658-44748-9_4">Ökonom Tim Krieger</a> fest.&nbsp;Während das Eigentum konstitutiv für eine Marktwirtschaft ist, muss auch der Weg dorthin, die Vermögensbildung, gefördert werden. Oder, wie es Ralf Fücks zusammenfasst:&nbsp;„<a href="https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-658-44748-9_5" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Eigentum für alle</a>“ ist die konsequente Weiterentwicklung der sozialen Marktwirtschaft und ein Grundpfeiler der liberalen Demokratie.&nbsp;Zu Ende gedacht heißt das: Vermögensbildung ist die beste Populismus-Prophylaxe. Gerade der Mitarbeiterkapitalbeteiligung kommt hier eine große Rolle zu. Sie hebt das spätmarxistische Paradigma, das die Welt in „Proletarier“ und „Kapitalisten“&nbsp;teilt&nbsp;auf und baut&nbsp;<a href="https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-658-44748-9_25" target="_blank" rel="noreferrer noopener">die Brücke zwischen Kapital und Arbeit</a>, womit auch ein Verteilungskonflikt entschärft wird.&nbsp;&nbsp;</p>



<p>Machen wir uns also zu Freunden der „offenen Gesellschaft“ – nicht nur aus einem gesellschaftspolitischen Anliegen heraus zur Verteidigung unserer Demokratie und unseres Wirtschaftssystems, sondern ganz einfach auch um unseren Wohlstand zu verteidigen und Verteilungskonflikte zu entschärfen.&nbsp;&nbsp;</p>



<div style="height:32px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-media-text is-stacked-on-mobile is-image-fill-element .wp-block-media-text {padding-right: 0 !important;}" style="grid-template-columns:30% auto"><figure class="wp-block-media-text__media"><img loading="lazy" decoding="async" width="1829" height="2560" src="https://agpev.de/wp-content/uploads/25_02_Pressefoto_enface_Naumer-scaled.jpg" alt="Pressefoto Naumer" class="wp-image-3152 size-full" style="object-position:50% 50%" srcset="https://agpev.de/wp-content/uploads/25_02_Pressefoto_enface_Naumer-scaled.jpg 1829w, https://agpev.de/wp-content/uploads/25_02_Pressefoto_enface_Naumer-768x1075.jpg 768w, https://agpev.de/wp-content/uploads/25_02_Pressefoto_enface_Naumer-1097x1536.jpg 1097w, https://agpev.de/wp-content/uploads/25_02_Pressefoto_enface_Naumer-1463x2048.jpg 1463w" sizes="auto, (max-width: 1829px) 100vw, 1829px" /></figure><div class="wp-block-media-text__content">
<p><strong>Autor:</strong> Dr. Hans-Jörg&nbsp;Naumer&nbsp;ist&nbsp;Director&nbsp;Global Capital&nbsp;Markets&nbsp;&amp;&nbsp;Thematic&nbsp;Research bei Allianz Global Investors. Neben zahlreichen Veröffentlichungen ist er (Mit-)Herausgeber und (Co-)Autor mehrere Bücher, u.a. zur&nbsp;<a href="https://link.springer.com/book/10.1007/978-3-662-57600-7?utm_medium=affiliate&amp;utm_source=commission_junction_authors&amp;utm_campaign=CONR_BOOKS_ECOM_GL_PHSS_ALWYS_DEEPLINK&amp;utm_content=deeplink&amp;utm_term=PID100691831&amp;CJEVENT=79a046bc247511ed81f5124c0a18050f" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Mitarbeiterkapitalbeteiligung</a>, zur&nbsp;<a href="https://link.springer.com/book/10.1007/978-3-658-44748-9" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Vermögensbildungspolitik</a>&nbsp;und&nbsp;über&nbsp;„<a href="https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-658-47564-2_4" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Kapitalismus. Populismus. Demokratie</a>.“&nbsp;</p>
</div></div>



<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://agpev.de/kapitalismus-populismus-demokratie-vermoegensbildung-als-populismus-prophylaxe">Kapitalismus – Populismus – Demokratie Vermögensbildung als Populismus-Prophylaxe  </a> erschien zuerst auf <a href="https://agpev.de">AGPEV</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Mitarbeiterbeteiligung als Baustein für mehr Teilhabe und zur Festigung der Demokratie</title>
		<link>https://agpev.de/testartikel-3</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Viktor Wiebe]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Oct 2025 08:18:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2024]]></category>
		<category><![CDATA[Essay]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://agpev.de/?p=2597</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mitarbeiterkapitalbeteiligung hat eine Mehrheit in Deutschland, so belegten es die mittels Qualtrics geführten Umfragen von Economic Research der Allianz bereits 2022, so  findet es auch 2024 wieder eine Bestätigung.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://agpev.de/testartikel-3">Mitarbeiterbeteiligung als Baustein für mehr Teilhabe und zur Festigung der Demokratie</a> erschien zuerst auf <a href="https://agpev.de">AGPEV</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="line-height-1-5 has-text-color has-link-color wp-elements-6a68a6f168bd4dfd457ba8b1092f863f" style="color:#4a494a;font-size:18px"><strong>Vieles wurde getan, einiges bleibt noch zu tun, um die „Brücke zwischen Kapital und Arbeit” weiter zu stärken. Von Dr. Hans-Jörg Naumer und Dirk Lambach</strong></p>



<div class="wp-block-group is-horizontal is-content-justification-left is-layout-flex wp-container-core-group-is-layout-9cde4f48 wp-block-group-is-layout-flex">
<div class="wp-block-group is-content-justification-left is-nowrap is-layout-flex wp-container-core-group-is-layout-f56a869c wp-block-group-is-layout-flex">
<span class="mr-2"><i class="fa-solid fa-calendar-days" style="color: #4aa749"></i></span>



<p class="mr-4 has-text-color has-link-color wp-elements-a71908373c68a477bad9980fe3b66d85" style="color:#4aa749">11. Dezember 2024</p>
</div>



<div class="wp-block-group is-nowrap is-layout-flex wp-container-core-group-is-layout-ad2f72ca wp-block-group-is-layout-flex">
<span class="mr-2"><i class="fa-solid fa-clock" style="color: #4aa749"></i></span>



<p class="mr-4 has-text-color has-link-color wp-elements-77eb2ab3a17b5a700353d41ca92b59cd" style="color:#4aa749">5 Minuten</p>
</div>
</div>



<div style="height:60px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="has-drop-cap">Mitarbeiterkapitalbeteiligung hat eine Mehrheit in Deutschland, so belegten es die mittels Qualtrics geführten Umfragen von Economic Research der Allianz bereits 2022, so&nbsp; findet es auch 2024 wieder eine Bestätigung. </p>



<p>Die Mehrheit der Deutschen, wie auch einiger anderer europäischer Länder, für welche die Umfragen durchgeführt wurden, sind dafür. Insgesamt wurden in Deutschland (1.020), Frankreich (1.020), Italien (1.021), Polen (1.032), Spanien (1.006) und Österreich (1.171) 6.270 Personen befragt. Auf die Frage „Würden Sie an einem Programm für Mitarbeiteraktien Ihres Arbeitgebers teilnehmen, wenn Sie dazu Zugang hätten?&#8220; antworteten 19,4% mit „Ja, in jedem Fall&#8220;, weitere 36,4% mit „Ja, wenn es steuerliche Vorteile mit sich bringt.&#8220; 16,5% sind unentschieden. Weniger als ein Drittel lehnen die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ab. </p>



<p>Im Ländervergleich liegt Deutschland (53,3% bedingte und unbedingte Zustimmung) im Mittelfeld der Zustimmungsraten. In Polen und Spanien sind diese mit 67,4% und 61,1% noch höher. Im Vergleich zu den Umfragen der Vorjahre 2021 und 2023 hat ist die Zustimmung zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung weiter gestiegen.</p>



<div style="height:32px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<figure class="wp-block-image"><img loading="lazy" decoding="async" width="1635" height="1174" src="https://agpev.de/wp-content/uploads/Schaubild-1-Allianz-2.jpg" alt="Kuchendiragramm" class="wp-image-2782" srcset="https://agpev.de/wp-content/uploads/Schaubild-1-Allianz-2.jpg 1635w, https://agpev.de/wp-content/uploads/Schaubild-1-Allianz-2-768x551.jpg 768w, https://agpev.de/wp-content/uploads/Schaubild-1-Allianz-2-1536x1103.jpg 1536w" sizes="auto, (max-width: 1635px) 100vw, 1635px" /><figcaption class="wp-element-caption"><em>Zustimmung zur Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland (Quelle: Allianz Economic Research, AllianzGI<br>Global Capital Markets &amp;Thematic Research Stand: Mai 2024)</em></figcaption></figure>



<p class="has-text-align-left has-text-color" style="color:#000000">Auch der Generationenvergleich ist über die Länder hinweg sehr aufschlussreich. Dabei zeigt sich: Je jünger desto mehr Zustimmung. So hat die Mitarbeiterkapitalbeteiligung bei der GenZ und den Millennials eine gute Zwei-Drittel-Mehrheit. Bei den Boomern fällt sie auf 32,1% und ist sogar etwas niedriger als bei der Rentnergeneration (34,2%). Verständlich: Je mehr Lebensarbeitszeit jemand noch vor sich hat, desto attraktiver sind für ihn auch Vermögensbildung und Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Interessant ist auch der vergleichsweise hohe Prozentsatz der Unentschlossenen. Gerade hier könnte neben&nbsp;finanzieller Aufklärung auch die steuerliche Förderung helfen, sowie auch ein breiteres Angebot durch mehr Firmen.</p>



<div style="height:32px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Viel hat sich getan, viel bleibt zu tun</h2>



<p>Seit Anfang 2024 gibt es das Zukunfts nanzierungsgesetz. Unter anderem wurde dadurch der steuerliche Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen von 1.440 EUR auf 2.000 EUR erhöht. Der Vergleich mit einigen Nachbarländern zeigt, dass dieser Freibetrag noch sehr moderat ausgefallen ist, vor allem wenn man z.B. an die Start-Ups denkt, oder ManagementBuy-Outs. Hier kommt es immer noch zu steuerlichen Benachteiligungen. Beispiel: Eine Firma wird an verkauft. Wird an Mitarbeiter zu einem Wert unterhalb des Marktwertes verkauft, wir das als geldwerter Vorteil steuerlich relevant. Wird die Firma an unbeteiligte Dritte veräußert, spielt der Preis keine Rolle. Ein geldwerter Vorteil kann nicht in Betracht kommen. Was aber ist dieser Marktpreis? Viele Unternehmer suchen doch händeringend Nachfolger und sind froh, wenn sie verkaufen können. Zu verschenken hat niemand etwas. </p>



<p>Aber auch bei den Unternehmen selbst ist noch Luft nach oben, denn nur 2 bis 3% der Unternehmen bieten Mitarbeiter beteiligungsprogramme an. Während bei den börsennotierten Unternehmen und den Startups Beteiligungsangebote durchaus verbreitet sind, ist es vor allem der Mittelstand, der mit einer Mitarbeiterbeteiligung noch fremdelt. Das liegt nicht zuletzt an Vorbehalten und mangelnder Kenntnis über Möglichkeiten, die Mitarbeiter auch dann zu beteiligen, wenn das Unternehmen keine Aktien ausgeben kann. Dabei wären mit den neuen Regelungen durchaus gute Voraussetzungen geschaff en, der Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland zum Durchbruch zu verhelfen. Immerhin handelt es sich mit 2.000 Euro Freibetrag, die die Mitarbeiter steuer- und abgabenfrei als Vermögensbeteiligungen am Unternehmen pro Jahr erhalten können, um den größten Steuervorteil, den man den Beschäftigten sachungebunden zukommen lassen kann. Sollte der Arbeitgeber den Freibetrag nicht vollständig ausschöpfen, kann der Mitarbeiter zudem selbst entscheiden, ob er mit Teilen seines Gehalts eine Mitarbeiterbeteiligung bis zu 2.000 Euro im Rahmen einer Entgeltumwandlung erwerben will.</p>



<p>Tatsächlich muss man aber fairer halber hinterfragen, wer außerhalb der Start-up- und Kapitalmarktszene überhaupt etwas von den positiven Änderungen für die Mitarbeiterbeteiligung mitbekommen hat. Denn die neuen Regelungen zur Mitarbeiterbeteiligung kamen ein wenig verdeckt daher. Verpackt im sogenannten Zukunfts nanzierungsgesetz ging es dem Bundeskabinett vor allem darum, den Start-upStandort Deutschland im internationalen Wettbewerb um hochquali zierte Beschäftigte besser zu positionieren. Unter einem von rund 30 Artikeln des Gesetzes&nbsp; nden sich dann die geltenden Regelungen zur Mitarbeiterbeteiligung.</p>



<p>Wünschenswert wäre es, dass die Politik die Mitarbeiterbeteiligung als gesamtgesellschaftliche Thematik positioniert, um der Mitarbeiterbeteiligung mehr Beachtung zu verleihen. Ähnlich wie sie es bei anderen Themen in der Vergangenheit, wie beispielsweise CSR oder Nachhaltigkeit unternommen hat, könnte sie das Thema durch Kampagnen in die Unternehmen tragen. Zum anderen könnten sich aber auch die Gewerkschaften weiter für das Thema öff nen, die sich bisher eher ablehnend oder einem grundsätzlichen „Ja, aber&#8220; dazu positionieren. Aktuell erarbeitet das Wirtschaftsforum der FDP-Bundestagsfraktion einen Vorschlag für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz II, womit u.a. die Aktienkultur gestärkt werden soll. Vielleicht bietet sich hier eine erster Anknüpfungspunkt, die Mitarbeiterbeteiligung thematisch breiter in ihrer gesellschaftspolitischen Relevanz zu verankern.</p>



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<h2 class="wp-block-heading">Stärkung der (Mitarbeiter-)Kapitalbeteiligung – Stärkung der Demokratie</h2>



<p>Dabei ist eine Stärkung der (Mitarbeiter-)Kapitalbeteiligung nicht nur ein Beitrag zur Senkung der Ungleichheit, sondern fördert gleichzeitig die Teilhabe der Menschen an den Früchten unseres Wirtschaftssystems. Sie ergänzt in Form der Kapitalbeteiligung auch das Arbeits- mit Kapitaleinkommen. Gerade wenn es zum Verdrängungswettbewerb von menschlicher und humanoider Arbeitskraft kommt, wie es Arbeitsökonom Freeman vorwegnimmt, wird es immer wichtiger, dass wir die Roboter für uns arbeiten lassen – durch Kapitalbeteiligung.</p>



<p>Aber nicht nur das. Wenn der Populismus auf dem Vormarsch ist, die Zustimmung zu demokratischen Institutionen nachlässt, wie es u.a. der Eurobaromter belegt, liefert die Förderung der (Mitarbeiter-)Kapitalbeteiligung wie der Vermögensbildung insgesamt einen wichtigen Baustein zur Stärkung unserer Demokratie. Nicht umsonst sieht Ex-Bundesverfassungsrichter Hans-Jürgen Papier in der Vermögensbildung die „ökonomische Grundlage der Freiheitsentfaltung&#8220;, die „gesellschaftlichen Spannungen&#8220; vorbeuge und der „Erhaltung und Stabilisierung der demokratischen Grundordnung&#8220; diene. Aus ökonomischer Perspektive meint Wirtschafts-Professor Tim Krieger, dass die „demokratischen Institutionen … an Zustimmung und Legitimität“ verlören, wenn „substanzielle Teilgruppen der Gesellschaft das Gefühl haben, dass sie von der bestehenden Ordnung keine Vorteile mehr erwarten können“. Was aber wäre ein direkterer, spürbarerer Vorteil, als die Teilhabe an den Früchten der Wirtschaft?</p>



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<figure data-wp-context="{&quot;imageId&quot;:&quot;69870b63e05b9&quot;}" data-wp-interactive="core/image" data-wp-key="69870b63e05b9" class="wp-block-image size-full is-style-default wp-lightbox-container"><img loading="lazy" decoding="async" width="2038" height="958" data-wp-class--hide="state.isContentHidden" data-wp-class--show="state.isContentVisible" data-wp-init="callbacks.setButtonStyles" data-wp-on--click="actions.showLightbox" data-wp-on--load="callbacks.setButtonStyles" data-wp-on-window--resize="callbacks.setButtonStyles" src="https://agpev.de/wp-content/uploads/Bildschirmfoto-2025-09-22-um-14.15.18.png" alt="Barchart" class="wp-image-2652" srcset="https://agpev.de/wp-content/uploads/Bildschirmfoto-2025-09-22-um-14.15.18.png 2038w, https://agpev.de/wp-content/uploads/Bildschirmfoto-2025-09-22-um-14.15.18-768x361.png 768w, https://agpev.de/wp-content/uploads/Bildschirmfoto-2025-09-22-um-14.15.18-1536x722.png 1536w" sizes="auto, (max-width: 2038px) 100vw, 2038px" /><button
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<p></p>
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		<title>Vermögensbildungspolitik: Wohlstandsteigern &#8211; Ungleichheit verringern -Demokratie stärken</title>
		<link>https://agpev.de/vermoegensbildungspolitik-wohlstandsteigern-ungleichheit-verringern-demokratie-staerken</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Esther Harms]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 10 Oct 2025 09:54:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2024]]></category>
		<category><![CDATA[Essay]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Buch von Dr. Hans-Jörg Naumer ist ein umfassendes Werk, das die Herausforderungen und Chancen der Vermögensbildung in einer sich wandelnden Welt beleuchtet.</p>
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<p class="mr-4 has-text-color has-link-color wp-elements-a71908373c68a477bad9980fe3b66d85" style="color:#4aa749">11. Dezember 2024</p>
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<span class="mr-2"><i class="fa-solid fa-clock" style="color: #4aa749"></i></span>



<p class="mr-4 has-text-color has-link-color wp-elements-94c69d9295e462a84352839e01a4e940" style="color:#4aa749">2 Minuten</p>
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<div style="height:60px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="has-drop-cap">Das Buch von Dr. Hans-Jörg Naumer ist ein umfassendes Werk, das die Herausforderungen und Chancen der Vermögensbildung in einer sich wandelnden Welt beleuchtet. Es behandelt zentrale Themen wie finanzielle Bildung, Altersvorsorge, Kapital- und Mitarbeiterbeteiligung sowie Wohneigentum und liefert Analysen und Empfehlungen für eine ganzheitliche Vermögensbildungspolitik. In seiner 2. Auflage bietet das Buch umfangreiche Aktualisierungen und neue Beiträge.</p>



<div style="height:32px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Breites Autorenfeld und ganzheitlicher Ansatz</h2>



<p>Die Stärke des Buches liegt nicht nur in der inhaltlichen Tiefe, sondern auch in der Vielfalt der Autoren und dem ganzheitlichen Ansatz. Neben Dr. Hans-Jörg Naumer kommen profilierte Persönlichkeiten wie der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, der Direktor des Zentrums Liberale Moderne Ralf Fücks und der ARD-Börsenexperte Markus Gürne zu Wort. Sie und weitere renommierte Experten, Praktiker und Politiker vereinen fundierte Expertise in Ökonomie, Politikwissenschaft und Vermögensbildung. Sie alle eint das Ziel, Vermögensbildungspolitik nicht isoliert zu betrachten, sondern „Wohlstand für alle“ durch gezielte Maßnahmen wie erleichterten Zugang zu Kapital, Mitarbeiterbeteiligung, Wohneigentum, Förderung des Unternehmertums, Altersvorsorge sowie finanzielle Bildung zu fördern.</p>



<div style="height:32px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Gesellschaftliche Bedeutung</h2>



<p>Das Buch stellt einen klaren Zusammenhang zwischen Vermögensbildung und gesellschaftlicher Stabilität her: Wer Vermögen besitzt, fühlt sich sicherer und unabhängiger, was sich wiederum positiv auf die Demokratie auswirkt. Dr. Naumer und sein Autorenteam plädieren daher für eine gezielte Förderung der Vermögensbildung, um sozialen Frieden, Chancengleichheit und wirtschaftlichen Fortschritt zu fördern. Vermögensbildung wird dabei nicht als Selbstzweck verstanden, sondern als Schlüssel zum Abbau von Ungleichheit und zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.</p>



<div style="height:32px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="605" height="907" src="https://agpev.de/wp-content/uploads/Naumer-Buch.jpg" alt="" class="wp-image-3011"/></figure>



<p class="has-small-font-size"><em>Hans-Jörg Naumer, Vermögensbildungspolitik Springer Gabler Wiesbaden, 2024 320 S., Softcover 49,99€<br>ISBN 978-3-658-44747-2</em></p>



<div style="height:32px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>



<p><em>Vermögensbildungspolitik</em> von Dr. Hans-Jörg Naumer und seinen Mitautoren ist ein wichtiges Werk für alle, die sich mit Wirtschaftspolitik, finanzieller Bildung und sozialer Gerechtigkeit beschäftigen. Es liefert nicht nur fundierte Analysen der aktuellen Vermögenssituation, sondern auch konkrete Vorschläge für eine zukunftsorientierte Politik. Das Buch zeigt, wie eine Kombination aus Mitarbeiterbeteiligung, Wohneigentumsförderung, finanzieller Bildung und verbessertem Zugang zu Kapital zu einer gerechteren und nachhaltigeren Gesellschaft führen kann.</p>



<p>Es ist ein eindringlicher Appell an Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, die Vermögensbildung breiter Bevölkerungsschichten voranzutreiben, um „Wohlstand für alle“ Wirklichkeit werden zu lassen. Ein empfehlenswertes Werk für alle, die an der Schnittstelle von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft arbeiten oder sich für diese Themen interessieren.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://agpev.de/vermoegensbildungspolitik-wohlstandsteigern-ungleichheit-verringern-demokratie-staerken">Vermögensbildungspolitik: Wohlstandsteigern &#8211; Ungleichheit verringern -Demokratie stärken</a> erschien zuerst auf <a href="https://agpev.de">AGPEV</a>.</p>
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